Bushaltestelle „Schönbornstraße“
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"Schönbornstraße" Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Umbau der Bushaltestelle "Schönbornstraße" bis auf Weiteres zu unterlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Inhalt
Initiative vom 06.10.2016, OI 4 entstanden aus Vorlage: OF 117/9 vom 06.10.2016
Betreff: Bushaltestelle "Schönbornstraße" Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Umbau der Bushaltestelle "Schönbornstraße" bis auf Weiteres zu unterlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9Hauptvorlage: Antrag vom 21.09.2016, OF 96/9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. September 2016OFOF 96/9Umbaupläne Bushaltestelle „Schönbornstraße“Ortsbeiratsantrag · BFF
- 6. Oktober 2016OFOF 117/9Bushaltestelle „Schönbornstraße“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 6. Oktober 2016OMOM 686Umbaupläne Bushaltestelle „Schönbornstraße“Direktanregung
- 6. Oktober 2016Sie sind hierOIOI 4Bushaltestelle „Schönbornstraße“Initiative · CDU
- 5. Dezember 2016STST 1679Umbaupläne Bushaltestelle "Schönbornstraße"Stellungnahme
- 13. März 2017BB 90Bushaltestelle SchönbornstraßeMagistratsbericht
- 5. Mai 2017OFOF 265/9Entscheidungsrecht des Ortsbeirats nach § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der OrtsbeiräteOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Mai 2017OMOM 1616Entscheidungsrecht des Ortsbeirats nach § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der OrtsbeiräteDirektanregung
- 8. September 2017STST 1683Entscheidungsrecht des Ortsbeirats nach § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der OrtsbeiräteStellungnahme
- 26. Januar 2018Antwort des Magistrats · nach 70 WochenSTST 96Entscheidungsrecht des Ortsbeirats nach § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der OrtsbeiräteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Initiative kann der Ortsbeirat dem Magistrat direkt Handlungsaufträge erteilen — bei Themen, für die er eigene Entscheidungsrechte hat (z. B. Verkehrsberuhigung, Straßenbenennung, Spielplätze). Der Magistrat führt aus oder erarbeitet einen Bericht.
- 1Ortsbeirat beschließt Initiative
- 2direkt an den Magistrat
- 3Magistrat führt aus oder berichtet