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Bushaltestelle Schönbornstraße

Vorlagentyp: B
70 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren1 Sitzung
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Idee
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 13.03.2017, B 90

Betreff: Bushaltestelle Schönbornstraße Vorgang: OI 4/16 OBR 9 Zunächst wird festgestellt, dass die Initiative nicht dem Entscheidungsrecht des Ortsbeirates gemäß § 3 (3) GO OBR entspricht. Der Magistrat hat die Angelegenheit jedoch als Anregung behandelt und berichtet zum Ergebnis der Prüfung wie folgt: Bei der Haltestelle Schönbornstraße Fahrtrichtung U-Bahn Station Ginnheim handelt es sich um eine Fahrbahnrandhaltestelle. Nach erfolgtem Umbau ist die Vorbeifahrt in gleicher Weise möglich. Die Haltestelle Schönbornstraße Fahrtrichtung Kurhessenstraße wird zu einer barrierefreien Kaphaltestelle umgebaut. Hier ist es aufgrund der geringen Platzverhältnisse nicht mehr möglich, einen haltenden Bus zu überholen. Der Magistrat vermag, angesichts der geringen Verweildauer der Busse an der Haltestelle (durchschnittliche Haltezeit 16 Sekunden), keine signifikante Behinderung des fließenden Verkehrs zu erkennen. Der erwartete geringe Rückstau wird als vertretbar angesehen. Eine Verschiebung des Baubeginns wäre nicht ohne deutliche Mehrkosten und zeitliche Verzögerung für den Abschluss der Gesamtmaßnahme "E3-2014 Los D" möglich gewesen. Die bezeichneten Bushaltestellen wurden mit Beschluss des Magistrats im Zeitraum 07.11.2016 bis 06.12.2016 barrierefrei umgebaut.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. September 2016OFOF 96/9Umbaupläne Bushaltestelle „Schönbornstraße“Ortsbeiratsantrag · BFF
  2. 6. Oktober 2016OMOM 686Umbaupläne Bushaltestelle „Schönbornstraße“Direktanregung
  3. 6. Oktober 2016OFOF 117/9Bushaltestelle „Schönbornstraße“Ortsbeiratsantrag · CDU
  4. 6. Oktober 2016OIOI 4Bushaltestelle „Schönbornstraße“Initiative · CDU
  5. 13. März 2017Sie sind hier
    BB 90Bushaltestelle Schönbornstraße
    Magistratsbericht
  6. 5. Mai 2017OFOF 265/9Entscheidungsrecht des Ortsbeirats nach § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der OrtsbeiräteOrtsbeiratsantrag · CDU
  7. 18. Mai 2017OMOM 1616Entscheidungsrecht des Ortsbeirats nach § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der OrtsbeiräteDirektanregung
  8. 8. September 2017STST 1683Entscheidungsrecht des Ortsbeirats nach § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der OrtsbeiräteStellungnahme
  9. 26. Januar 2018Antwort des Magistrats · nach 70 WochenSTST 96Entscheidungsrecht des Ortsbeirats nach § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der OrtsbeiräteStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 11 · 27.04.2017
TO II, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFF
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückweisung)

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