Umbaupläne Bushaltestelle „Schönbornstraße“
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"Schönbornstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, ihm zeitnah die Pläne für den barrierefreien Umbau der Bushaltestelle "Schönbornstraße" der Linie 39 in beiden Fahrtrichtungen vorzustellen. Der Ortsbeirat hat vor Beginn etwaiger Baumaßnahmen gehört zu werden. Begründung: Der Ortsbeirat wurde im Falle des Umbaus anderer Stationen der Linie 39 im Ortsbezirk bislang nicht eingezogen, die Stadt Frankfurt ist allerdings genau dazu verpflichtet.
Inhalt
Antrag vom 21.09.2016, OF 96/9
Betreff: Umbaupläne Bushaltestelle "Schönbornstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, ihm zeitnah die Pläne für den barrierefreien Umbau der Bushaltestelle "Schönbornstraße" der Linie 39 in beiden Fahrtrichtungen vorzustellen. Der Ortsbeirat hat vor Beginn etwaiger Baumaßnahmen gehört zu werden.
Begründung: Der Ortsbeirat wurde im Falle des Umbaus anderer Stationen der Linie 39 im Ortsbezirk bislang nicht eingezogen, die Stadt Frankfurt ist allerdings genau dazu verpflichtet.Nebenvorlage: Initiative vom 06.10.2016, OI 4 Antrag vom 06.10.2016, OF 117/9 Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. September 2016Sie sind hierOFOF 96/9Umbaupläne Bushaltestelle „Schönbornstraße“Ortsbeiratsantrag · BFF
- 6. Oktober 2016OMOM 686Umbaupläne Bushaltestelle „Schönbornstraße“Direktanregung
- 6. Oktober 2016OFOF 117/9Bushaltestelle „Schönbornstraße“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 6. Oktober 2016OIOI 4Bushaltestelle „Schönbornstraße“Initiative · CDU
- 5. Dezember 2016STST 1679Umbaupläne Bushaltestelle "Schönbornstraße"Stellungnahme
- 13. März 2017BB 90Bushaltestelle SchönbornstraßeMagistratsbericht
- 5. Mai 2017OFOF 265/9Entscheidungsrecht des Ortsbeirats nach § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der OrtsbeiräteOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Mai 2017OMOM 1616Entscheidungsrecht des Ortsbeirats nach § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der OrtsbeiräteDirektanregung
- 8. September 2017STST 1683Entscheidungsrecht des Ortsbeirats nach § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der OrtsbeiräteStellungnahme
- 26. Januar 2018Antwort des Magistrats · nach 70 WochenSTST 96Entscheidungsrecht des Ortsbeirats nach § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der OrtsbeiräteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, 2 GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen 3 GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)