Entscheidungsrecht des Ortsbeirats nach § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
nach § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte Vorgang: OI 4/16 OBR 9; B 90/17 In der B90 (2017) meint der Magistrat, "dass die Initiative nicht dem Entscheidungsrecht des Ortsbeirates gemäß § 3 (3) GO OBR entspricht". Aus diesem Anlaß wird der Magistrat gebeten, 1. ausführlich die Gründe für diese Einschätzung darzulegen, 2. eine Veranstaltung für Ortsbeiratsmitglieder durchzuführen, in der ausführlich erläutert wird, in welchen Fällen dem Ortsbeirat ein Entscheidungsrecht nach § 3 (3) GOOBR zukommt.
Inhalt
Antrag vom 05.05.2017, OF 265/9
Betreff: Entscheidungsrecht des Ortsbeirats nach § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte Vorgang: OI 4/16 OBR 9; B 90/17 In der B90 (2017) meint der Magistrat, "dass die Initiative nicht dem Entscheidungsrecht des Ortsbeirates gemäß § 3 (3) GO OBR entspricht". Aus diesem Anlaß wird der Magistrat gebeten, 1. ausführlich die Gründe für diese Einschätzung darzulegen, 2. eine Veranstaltung für Ortsbeiratsmitglieder durchzuführen, in der ausführlich erläutert wird, in welchen Fällen dem Ortsbeirat ein Entscheidungsrecht nach § 3 (3) GOOBR zukommt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. September 2016OFOF 96/9Umbaupläne Bushaltestelle „Schönbornstraße“Ortsbeiratsantrag · BFF
- 6. Oktober 2016OFOF 117/9Bushaltestelle „Schönbornstraße“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 6. Oktober 2016OIOI 4Bushaltestelle „Schönbornstraße“Initiative · CDU
- 6. Oktober 2016OMOM 686Umbaupläne Bushaltestelle „Schönbornstraße“Direktanregung
- 13. März 2017BB 90Bushaltestelle SchönbornstraßeMagistratsbericht
- 5. Mai 2017Sie sind hierOFOF 265/9Entscheidungsrecht des Ortsbeirats nach § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der OrtsbeiräteOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Mai 2017OMOM 1616Entscheidungsrecht des Ortsbeirats nach § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der OrtsbeiräteDirektanregung
- 8. September 2017STST 1683Entscheidungsrecht des Ortsbeirats nach § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der OrtsbeiräteStellungnahme
- 26. Januar 2018Antwort des Magistrats · nach 70 WochenSTST 96Entscheidungsrecht des Ortsbeirats nach § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der OrtsbeiräteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD