Geschwindigkeitsbegrenzung für die U-Bahn im bebauten Ortsgebiet von Nieder-Eschbach
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Georg-Büchner-Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Maßnahmen zum Brandschutz auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei zwischen der GeorgBüchner-Straße und der Straße Am Hollerbusch04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Maßnahmen zum Brandschutz auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei zwischen der GeorgBüchnerStraße und der Straße Am Hollerbusch12.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches (VZ 325.1) Georg-Büchner-Straße 45 bis zum Feldweg16.10.2023 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Georg-Büchner-Straße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 15.06.2012, OM 1307 entstanden aus Vorlage: OF 107/15 vom 01.06.2012
Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung für die U-Bahn im bebauten Ortsgebiet von Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, bei der VGF anzuregen, dass die U-Bahn im bebauten Ortsgebiet von Nieder-Eschbach die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert.
Begründung: Um die Sicherheit an den beiden beschrankten Übergängen weiter zu erhöhen, damit u. a. auch keine weiteren Personenschäden vorkommen und um eine Lärmminderung zu erzielen, sollte die U-Bahn in Nieder-Eschbach die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h reduzieren. Teilweise fahren einige Züge bereits freiwillig erheblich langsamer. Eine Verlängerung der Fahrzeit ist durch diese Maßnahme sehr gering. Bereits vor einigen Wochen haben sich Anwohner der Georg-Büchner-Straße in einer Ortsbeiratssitzung über verstärkten Fahrlärm beklagt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2012OFOF 107/15Geschwindigkeitsbegrenzung für die U-Bahn im Ortsgebiet von Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 15. Juni 2012Sie sind hierOMOM 1307Geschwindigkeitsbegrenzung für die U-Bahn im bebauten Ortsgebiet von Nieder-EschbachDirektanregung
- 17. Dezember 2012STST 1914Geschwindigkeitsbegrenzung für die U-Bahn im bebauten Ortsgebiet von Nieder-EschbachStellungnahme
- 4. Oktober 2013STST 1478Geschwindigkeitsbegrenzung für die U-Bahn im bebauten Ortsgebiet von Nieder-EschbachStellungnahme
- 2. Februar 2015Antwort des Magistrats · nach 139 WochenSTST 176Geschwindigkeitsbegrenzung für die U-Bahn im bebauten Ortsgebiet von Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.