Geschwindigkeitsbegrenzung für die U-Bahn im bebauten Ortsgebiet von Nieder-Eschbach
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1914
Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung für die U-Bahn im bebauten Ortsgebiet von Nieder-Eschbach Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, dass in der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgegeben werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2012OFOF 107/15Geschwindigkeitsbegrenzung für die U-Bahn im Ortsgebiet von Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 15. Juni 2012OMOM 1307Geschwindigkeitsbegrenzung für die U-Bahn im bebauten Ortsgebiet von Nieder-EschbachDirektanregung
- 17. Dezember 2012Sie sind hierSTST 1914Geschwindigkeitsbegrenzung für die U-Bahn im bebauten Ortsgebiet von Nieder-EschbachStellungnahme
- 4. Oktober 2013STST 1478Geschwindigkeitsbegrenzung für die U-Bahn im bebauten Ortsgebiet von Nieder-EschbachStellungnahme
- 2. Februar 2015Antwort des Magistrats · nach 139 WochenSTST 176Geschwindigkeitsbegrenzung für die U-Bahn im bebauten Ortsgebiet von Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab