Geschwindigkeitsbegrenzung für die U-Bahn im Ortsgebiet von Nieder-Eschbach
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenBegründung
U-Bahn im Ortsgebiet von Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der VGF anzuregen, dass die U-Bahn im Ortsgebiet von Nieder- Eschbach die Fahrgeschwindigkeit auf 30 Kmh reduziert. Begründung: Um die Sicherheit an den zwei beschrankten Übergängen weiter zu erhöhen, damit u.a. auch keine weiteren Personenschäden vorkommen und um eine Lärmminderung zu erzielen, sollte die U-Bahn im Bereich des Ortsteil Nieder-Eschbach die Fahrgeschwindigkeit auf Tempo 30 Kmh reduzieren. Teilweise fahren einige Züge bereits freiwillig erheblich langsamer, eine Verlängerung der Fahrzeit ist durch diese Maßnahme sehr gering. Bereits vor einigen Wochen haben Anwohner der Georg Büchner Straße sich bereits in einer Ortsbeiratssitzung über verstärkten Fahrlärm beklagt.
Inhalt
Antrag vom 01.06.2012, OF 107/15
Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung für die U-Bahn im Ortsgebiet von Nieder-Eschbach
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der VGF anzuregen, dass die U-Bahn im Ortsgebiet von Nieder- Eschbach die Fahrgeschwindigkeit auf 30 Kmh reduziert.
Begründung: Um die Sicherheit an den zwei beschrankten Übergängen weiter zu erhöhen, damit u.a. auch keine weiteren Personenschäden vorkommen und um eine Lärmminderung zu erzielen, sollte die U-Bahn im Bereich des Ortsteil Nieder-Eschbach die Fahrgeschwindigkeit auf Tempo 30 Kmh reduzieren. Teilweise fahren einige Züge bereits freiwillig erheblich langsamer, eine Verlängerung der Fahrzeit ist durch diese Maßnahme sehr gering. Bereits vor einigen Wochen haben Anwohner der Georg Büchner Straße sich bereits in einer Ortsbeiratssitzung über verstärkten Fahrlärm beklagt.Beratung im Ortsbeirat: 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2012Sie sind hierOFOF 107/15Geschwindigkeitsbegrenzung für die U-Bahn im Ortsgebiet von Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 15. Juni 2012OMOM 1307Geschwindigkeitsbegrenzung für die U-Bahn im bebauten Ortsgebiet von Nieder-EschbachDirektanregung
- 17. Dezember 2012STST 1914Geschwindigkeitsbegrenzung für die U-Bahn im bebauten Ortsgebiet von Nieder-EschbachStellungnahme
- 4. Oktober 2013STST 1478Geschwindigkeitsbegrenzung für die U-Bahn im bebauten Ortsgebiet von Nieder-EschbachStellungnahme
- 2. Februar 2015Antwort des Magistrats · nach 139 WochenSTST 176Geschwindigkeitsbegrenzung für die U-Bahn im bebauten Ortsgebiet von Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme