Geschwindigkeitsbegrenzung für die U-Bahn im bebauten Ortsgebiet von Nieder-Eschbach
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 176
Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung für die U-Bahn im bebauten Ortsgebiet von Nieder-Eschbach Der Schutz der Bürgerinnen und Bürgern vor Lärm ist dem Magistrat ein ebenso hohes Anliegen, wie der verkehrssichere Betrieb öffentlichen Personen-Nahverkehrs. Die im Ortsgebiet von Nieder-Eschbach an den Bahnübergängen installierten Sicherheitseinrichtungen und die Vorgaben für die Fahrzeugführer gewährleisten dies. Eine weitere Verringerung der Geschwindigkeit im Bereich der Bahnübergänge würde den in der Anregung erhofften Sicherheitsgewinn nicht erbringen. Inwieweit durch eine Verringerung der Fahrgeschwindigkeit der U-Bahn innerhalb des bebauten Ortsgebiets von Nieder-Eschbach aus Lärmschutzgründen eine wahrnehmbare Absenkung der Geräuschemmissionen zu erkennen wäre, lässt sich gegenwärtig mit belastbaren Fakten nicht belegen. Hier ist der Magistrat bemüht, zu entsprechenden Erkenntnissen zu gelangen. Der Magistrat weist jedoch bereits jetzt darauf hin, dass eine Absenkung der Fahrgeschwindigkeit der U-Bahn in jedem Fall zu einer Verlängerung der Fahrzeit führen würde. So führt beispielsweise eine Minute Fahrzeitverlängerung in einer Fahrtrichtung bereits zu jährlichen Mehrkosten von etwa 28.000 €. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um Verständnis, dass er gegenwärtig davon absieht, der Anregung zu entsprechen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2012OFOF 107/15Geschwindigkeitsbegrenzung für die U-Bahn im Ortsgebiet von Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 15. Juni 2012OMOM 1307Geschwindigkeitsbegrenzung für die U-Bahn im bebauten Ortsgebiet von Nieder-EschbachDirektanregung
- 17. Dezember 2012STST 1914Geschwindigkeitsbegrenzung für die U-Bahn im bebauten Ortsgebiet von Nieder-EschbachStellungnahme
- 4. Oktober 2013STST 1478Geschwindigkeitsbegrenzung für die U-Bahn im bebauten Ortsgebiet von Nieder-EschbachStellungnahme
- 2. Februar 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 139 WochenSTST 176Geschwindigkeitsbegrenzung für die U-Bahn im bebauten Ortsgebiet von Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab