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Stellflächen für E-Scooter

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 3
64 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 3 schlägt vor, die Nutzung von E-Scootern in Frankfurt durch eine Sondernutzungsverordnung zu regulieren, um die Attraktivität des Angebots zu erhalten und Beschwerden über unsachgemäß abgestellte E-Scooter zu adressieren. Ziel ist es, die Nutzung zu verbessern und die Stadt sicherer und ordentlicher zu gestalten.

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Anregung

Um die Attraktivität des Angebots aber nicht zu schmälern, erinnert er den Magistrat daran, dass auch mit Erlass einer solchen Sondernutzungsverordnung Einwegfahrten und Free-Floating weiterhin möglich sein müssen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten 1. ob es bestimmte Stellen im Nordend gibt, an denen sich Beschwerden über unachtsam abgestellte E-Scooter häufen; 2. ob die Anbieter für nicht ordnungsgemäß abgestellte E-Scooter mit Ordnungsgeldern belegt werden können; 3. ob sich in Absprache mit den Anbietern Orte ausmachen lassen, an denen es aufgrund von Nutzerdaten sinnvoll erscheint, feste Stationen im Sinne eines Hubs zu etablieren, ggf. verbunden mit einer Ladestation; 4. wie flexibel sich solche Stationen verlegen ließen, falls sich das Nutzungsverhalten ändert; 5. ob die Anbieter Auskunft darüber geben können, ob, wie und wie häufig sich das Nutzungsverhalten in den letzten Jahren geändert hat.

Begründung

Die Einführung von E-Scootern in Frankfurt war eine Bereicherung für Frankfurt, denn sie erweitern das zentral auf die Innenstadt ausgerichtete ÖPNV-Netz um Querverbindungen und schaffen ein Angebot, um mit ihnen die sogenannte letzte Meile zurückzulegen. Ihre Attraktivität resultiert aus der einfachen Zugänglichkeit - sie stehen in wenigen Sekunden per App zur Verfügung -, der ständigen Verfügbarkeit und vor allem aus ihrer Verbreitung (Free-Floating). Letzteres wird aber auch zum Problem, wenn die E-Scooter achtlos abgestellt Bürgersteige blockieren, quer über Fahrradwegen liegen oder in Flüsse und Teiche geworfen werden. Sie sind so auch zum Ärgernis vieler Frankfurterinnen und Frankfurter geworden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Mai 2021OFOF 35/3Stellflächen für E-ScooterOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 18. November 2021OFOF 134/3Stellflächen für E-ScooterOrtsbeiratsantrag · FDP
  3. 2. Dezember 2021Sie sind hier
    OMOM 1269Stellflächen für E-Scooter
    Direktanregung
  4. 2. Dezember 2021OMOM 1268Stellflächen für E-ScooterDirektanregung
  5. 4. März 2022STST 587Stellflächen für E-ScooterStellungnahme
  6. 25. März 2022STST 781Stellflächen für E-ScooterStellungnahme
  7. 15. August 2022Antwort des Magistrats · nach 64 WochenSTST 1833Stellflächen für E-ScooterStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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