Stellflächen für E-Scooter
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Regelung der Stellflächen für E-Scooter im öffentlichen Raum. Ziel ist es, das wilde Abstellen zu verhindern und gefährliche Situationen zu vermeiden, indem feste Abstellflächen ausgewiesen werden. Die Umsetzung soll bis Ende des ersten Quartals 2022 erfolgen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Die Umsetzung der Sondernutzungserlaubnis mit einem Auflagenkatalog für das Abstellen der E-Scooter im öffentlichen Raum soll zukünftig das "wilde Abstellen" verhindern und gefährlichen Situationen vorbeugen. Es ist außerdem vorgesehen, bestimmte Bereiche des öffentlichen Raums für das Befahren und Abstellen der E-Scooter auszuschließen und sukzessiv feste Abstellflächen im Stadtgebiet auszuweisen. Dabei finden auch die örtlichen Gegebenheiten in den einzelnen Ortsbezirken angemessene Berücksichtigung. Derzeit werden mögliche Standorte noch geprüft.
Im Dezember 2021 haben konstruktive Gespräche mit den Betreibern der E-Roller stattgefunden. Aktuell laufen noch letzte rechtliche Klärungen. Ziel ist es, bis Ende des ersten Quartals 2022 in die Umsetzung zu gehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Mai 2021OFOF 35/3Stellflächen für E-ScooterOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 18. November 2021OFOF 134/3Stellflächen für E-ScooterOrtsbeiratsantrag · FDP
- 2. Dezember 2021OMOM 1268Stellflächen für E-ScooterDirektanregung
- 2. Dezember 2021OMOM 1269Stellflächen für E-ScooterDirektanregung
- 25. März 2022Sie sind hierSTST 781Stellflächen für E-ScooterStellungnahme
- 15. August 2022Antwort des Magistrats · nach 64 WochenSTST 1833Stellflächen für E-ScooterStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab