Stellflächen für E-Scooter
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt vor, die Nutzung von E-Scootern in Frankfurt durch eine Sondernutzungsverordnung zu regulieren, um die Attraktivität des Angebots zu erhalten und Beschwerden über unsachgemäß abgestellte Roller zu adressieren. Ziel ist es, die Nutzung zu verbessern und die Stadt für alle Verkehrsteilnehmer sicherer zu gestalten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Einführung von E-Scootern in Frankfurt war eine Bereicherung für Frankfurt, denn sie erweitern das zentral auf die Innenstadt ausgerichtete ÖPNV-Netz um Querverbindungen und schaffen ein Angebot, um mit ihnen die sogenannte letzte Meile zurückzulegen. Ihre Attraktivität resultiert aus der einfachen Zugänglichkeit - sie stehen in wenigen Sekunden per App zur Verfügung -, der ständigen Verfügbarkeit und vor allem aus ihrer Verbreitung (free floating). Letztere wird aber auch zum Problem, wenn die Roller achtlos abgestellt Bürgersteige blockieren, quer über Fahrradwegen liegen oder in Flüsse und Teiche geworfen werden. Sie sind so auch zum Ärgernis vieler Frankfurterinnen und Frankfurter geworden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt das Vorhaben des Magistrats, die Roller-Nutzung mittels einer Sondernutzungsverordnung zu regulieren. Um die Attraktivität des Angebots aber nicht zu schmälern, erinnert er den Magistrat daran, dass auch mit Erlass einer solchen Sondernutzungsverordnung Einwegfahrten und Free Floating weiterhin möglich sein müssen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten: - ob es bestimmte Stellen im Nordend gibt, an denen sich Beschwerden über unachtsam abgestellte E-Scooter häufen. - ob die Anbieter für nicht ordnungsgemäß abgestellte Roller mit Ordnungsgeldern belegt werden können. - ob sich in Absprache mit den Anbietern Orte ausmachen lassen, an denen es aufgrund von Nutzerdaten sinnvoll erscheint, feste Stationen im Sinne eines Hubs zu etablieren, ggf. verbunden mit einer Ladestation. - wie flexibel sich solche Stationen verlegen ließen, falls sich das Nutzerverhalten ändert. - ob die Anbieter Auskunft darüber geben können, ob, wie und wie häufig sich das Nutzungsverhalten in den letzten Jahren geändert hat.
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Einführung von E-Scootern in Frankfurt war eine Bereicherung für Frankfurt, denn sie erweitern das zentral auf die Innenstadt ausgerichtete ÖPNV-Netz um Querverbindungen und schaffen ein Angebot, um mit ihnen die sogenannte letzte Meile zurückzulegen. Ihre Attraktivität resultiert aus der einfachen Zugänglichkeit - sie stehen in wenigen Sekunden per App zur Verfügung -, der ständigen Verfügbarkeit und vor allem aus ihrer Verbreitung (free floating). Letztere wird aber auch zum Problem, wenn die Roller achtlos abgestellt Bürgersteige blockieren, quer über Fahrradwegen liegen oder in Flüsse und Teiche geworfen werden. Sie sind so auch zum Ärgernis vieler Frankfurterinnen und Frankfurter geworden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Mai 2021OFOF 35/3Stellflächen für E-ScooterOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 18. November 2021Sie sind hierOFOF 134/3Stellflächen für E-ScooterOrtsbeiratsantrag · FDP
- 2. Dezember 2021OMOM 1269Stellflächen für E-ScooterDirektanregung
- 2. Dezember 2021OMOM 1268Stellflächen für E-ScooterDirektanregung
- 4. März 2022STST 587Stellflächen für E-ScooterStellungnahme
- 25. März 2022STST 781Stellflächen für E-ScooterStellungnahme
- 15. August 2022Antwort des Magistrats · nach 64 WochenSTST 1833Stellflächen für E-ScooterStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)