Es stinkt nach wie vor zum Himmel
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1262 entstanden aus Vorlage: OF 219/1 vom 30.01.2017
Betreff: Es stinkt nach wie vor zum Himmel Vorgang: V 121/16 OBR 1; ST 1615/16 In seiner Stellungnahme vom 25.11.2016, ST 1615, führt der Magistrat aus, dass die am Hauptbahnhof vorhandenen Urinale durch die DB Station&Service AG aufgestellt wurden. Dies erfolgte auf Anraten der Stabsstelle Sauberes Frankfurt. Leider hat sich seit September wenig an den Zuständen geändert. Nach wie vor werden die Urinale offensichtlich nicht im notwendigen Turnus geleert, geschweige denn gereinigt. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, in Absprache mit der DB Station&Service AG dafür Sorge zu tragen, dass 1. die vor dem Hauptbahnhof aufgestellten Urinale umgehend geleert werden; 2. zukünftig eine regelmäßige Leerung und Reinigung der Urinale stattfindet. Außerdem wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat zu berichten, welche Maßnahmen er ergriffen hat, um zu einer nachhaltigen Lösung des Problems zu kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. August 2016OFOF 83/1Beseitigung der unhaltbaren Urinal-Zustände rund um das Gebäude des HauptbahnhofsOrtsbeiratsantrag · SPD
- 30. August 2016VV 121Beseitigung der unhaltbaren Urinal-Zustände rund um das Gebäude des HauptbahnhofsAnfrage
- 25. November 2016STST 1615Beseitigung der unhaltbaren Urinal-Zustände rund um das Gebäude des HauptbahnhofsStellungnahme
- 30. Januar 2017OFOF 219/1Es stinkt nach wie vor zum HimmelOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 14. Februar 2017Sie sind hierOMOM 1262Es stinkt nach wie vor zum HimmelDirektanregung
- 12. Mai 2017Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 888Es stinkt nach wie vor zum HimmelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats