Baugenehmigung auf der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 578
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Eschersheimer Landstraße 578 Ein Teil des Innenbereichs, der von der Eschersheimer Landstraße, der Zehnmorgenstraße, der Nußzeil und Im Wörth umgrenzt ist, ist oder wurde jedenfalls zum Feuchtgebiet erklärt. Einem früheren Bauantrag wurde etwa im Jahre 2005 von der Bauaufsicht die Zustimmung mit Hinweis auf das fragliche Feuchtgebiet versagt. Jetzt jedoch wurde Baugenehmigung erteilt. Der zukünftige Bauherr hat einem Nachbarn dazu im Juli 2015 geschrieben. Aus diesem Schreiben wird hier auszugsweise wörtlich zitiert: "Ausweislich der geologischen Karte für das Gebiet Frankfurt West von 2009 und gemäß Grundwassergleichenplan vom Juni 1994 für das Gebiet liegt der Grundwasserspiegel bei 7,50 bis 15,00 m". Der Bauherr sieht damit Bedenken gegen sein Bauvorhaben als gegenstandslos an. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, - welche Grundlage sich in welcher Form geändert hat, so dass gegenüber dem früheren Versagen einer Baugenehmigung jetzt Baugenehmigung erteilt wurde; - ob bzw. inwieweit die zitierten Aussagen zutreffend sind; - welche Anforderungen an die Höhe des Grundwasserspiegels vom Magistrat einerseits stadtweit und andererseits für das fragliche Gebiet gestellt werden.
Inhalt
Antrag vom 26.08.2015, OF 972/9
Betreff: Baugenehmigung auf der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 578 Ein Teil des Innenbereichs, der von der Eschersheimer Landstraße, der Zehnmorgenstraße, der Nußzeil und Im Wörth umgrenzt ist, ist oder wurde jedenfalls zum Feuchtgebiet erklärt. Einem früheren Bauantrag wurde etwa im Jahre 2005 von der Bauaufsicht die Zustimmung mit Hinweis auf das fragliche Feuchtgebiet versagt. Jetzt jedoch wurde Baugenehmigung erteilt. Der zukünftige Bauherr hat einem Nachbarn dazu im Juli 2015 geschrieben. Aus diesem Schreiben wird hier auszugsweise wörtlich zitiert: "Ausweislich der geologischen Karte für das Gebiet Frankfurt West von 2009 und gemäß Grundwassergleichenplan vom Juni 1994 für das Gebiet liegt der Grundwasserspiegel bei 7,50 bis 15,00 m". Der Bauherr sieht damit Bedenken gegen sein Bauvorhaben als gegenstandslos an. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, - welche Grundlage sich in welcher Form geändert hat, so dass gegenüber dem früheren Versagen einer Baugenehmigung jetzt Baugenehmigung erteilt wurde; - ob bzw. inwieweit die zitierten Aussagen zutreffend sind; - welche Anforderungen an die Höhe des Grundwasserspiegels vom Magistrat einerseits stadtweit und andererseits für das fragliche Gebiet gestellt werden.Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. August 2015 brachte FDP im Ortsbeirat 9 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 10.09.2015 im OBR 9 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)