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Hinweisschilder zum Wildpinkeln im Bahnhofsviertel

Vorlagentyp: OFFDP
1 SitzungAbgelehnt
Vorlage
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Begründung

Bahnhofsviertel Der Magistrat wird aufgefordert mehrere Hinweisschilder zu Wildpinkeln an besonders oft für das Urinieren benutzen Orten im Bahnhofsviertel aufzuhängen. Mögliche Orte könnten z.B. sein Höhe Elbestraße 32, Taunusstraße 39, Moselstraße 34, Karlstraße 11, Niddastraße 49. Dazu sind Gespräche mit den Immobilieneigentümern zu führen, inwiefern die Schilder auf Augenhöhe an den Hauswänden angebracht werden dürfen. Auf diesen Hinweisschildern soll zum einen das Bußgeld für diese Ordnungswidrigkeit groß hervorgehoben sowie eine Telefonnummer der Stadtpolizei angeführt werden, an welche man sich bei Beobachtung des Wildpinkelns wenden kann. Begründung: Das Wildpinkeln im Bahnhofsviertel ist schon seit einiger Zeit ein Problem. Trotz wiederholter Forderungen des Ortsbeirates nach zusätzlichen öffentlichen Toiletten hat sich die Situation nicht entspannt. Durch das Aufhängen mehrerer Hinweisschilder könnte ein stärkeres Bewusstsein dafür geweckt werden, dass es sich beim Wildpinkeln um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von 35,00 bis 5.000,00 Euro geahndet werden kann.

Inhalt

Antrag vom 04.02.2019, OF 839/1

Betreff: Hinweisschilder zum Wildpinkeln im Bahnhofsviertel Der Magistrat wird aufgefordert mehrere Hinweisschilder zu Wildpinkeln an besonders oft für das Urinieren benutzen Orten im Bahnhofsviertel aufzuhängen. Mögliche Orte könnten z.B. sein Höhe Elbestraße 32, Taunusstraße 39, Moselstraße 34, Karlstraße 11, Niddastraße 49. Dazu sind Gespräche mit den Immobilieneigentümern zu führen, inwiefern die Schilder auf Augenhöhe an den Hauswänden angebracht werden dürfen. Auf diesen Hinweisschildern soll zum einen das Bußgeld für diese Ordnungswidrigkeit groß hervorgehoben sowie eine Telefonnummer der Stadtpolizei angeführt werden, an welche man sich bei Beobachtung des Wildpinkelns wenden kann.

Begründung: Das Wildpinkeln im Bahnhofsviertel ist schon seit einiger Zeit ein Problem. Trotz wiederholter Forderungen des Ortsbeirates nach zusätzlichen öffentlichen Toiletten hat sich die Situation nicht entspannt. Durch das Aufhängen mehrerer Hinweisschilder könnte ein stärkeres Bewusstsein dafür geweckt werden, dass es sich beim Wildpinkeln um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von 35,00 bis 5.000,00 Euro geahndet werden kann.Beratung im Ortsbeirat: 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Februar 2019 brachte FDP im Ortsbeirat 1 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 19.02.2019 im OBR 1 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 29 · 19.02.2019
TO I, TOP 14
Abgelehnt
Die Vorlage OF 839/1 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPD2 CDUGrüneLinkeBFFDie ParteiU.b
Ablehnung:
1 CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, 2 CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, Die PARTEI und U.B. gegen 1 CDU und FDP (= Annahme)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung