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Verlärmung bei Abriss des Bunkers Im Wörth

Vorlagentyp: OFFDP
1 SitzungAbgelehnt
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Begründung

Die vom Bauherrn in Auftrag gegebenen Lärmprognosen, die der Bauaufsicht vorliegen, zeigen u. a. auf, dass - OHNE Zuschläge für Impulshaltigkeit und Tonhaltigkeit, - jedoch MIT Zeitabschlägen agiert wird; - so dass das UNGÜNSTIGSTE (besonders lauter Lärm) nicht - berücksichtigt, das GÜNSTIGSTE (Zeitabschlag) jedoch in - Anspruch genommen wird. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie er eine Verlärmung über die vorgegebenen Richtwerte (55 bzw. 45 dB(A) hinaus a) im Rahmen einer Genehmigung oder, sofern diese bereits erfolgt ist, b) im Rahmen seiner Fürsorgepflicht auch nach einer bereits erteilten Genehmigung wahrzunehmen beabsichtigt. Ergänzende Hinweise und Lärmwerte; Lärmwerte, logarithmisch erfasst, führen zu Lärmsteigerungen, wie an folgenden Beispielen dargestellt: - 10 Dezibel mehr bedeuten eine Ver-Zehnfachung; - wenn statt zulässigen 55 dB(A) - 65 dB(A) auftreten, bedeutet dies eine Ver-Zehnfachung; - es ist so laut, als wenn dort 10 Geräte mit 55 (dB(A) in Betrieb wären; - wenn statt zulässigen 55 dB(A) - 75 dB(A) auftreten, bedeutet dies eine Ver-Hundertfachung; - es i ast so laut, als wenn dort 100 Geräte mit 55 dB(A) in Betrieb seien.

Inhalt

Antrag vom 13.02.2014, OF 748/9

Betreff: Verlärmung bei Abriss des Bunkers Im Wörth Die vom Bauherrn in Auftrag gegebenen Lärmprognosen, die der Bauaufsicht vorliegen, zeigen u. a. auf, dass - OHNE Zuschläge für Impulshaltigkeit und Tonhaltigkeit, - jedoch MIT Zeitabschlägen agiert wird; - so dass das UNGÜNSTIGSTE (besonders lauter Lärm) nicht - berücksichtigt, das GÜNSTIGSTE (Zeitabschlag) jedoch in - Anspruch genommen wird. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie er eine Verlärmung über die vorgegebenen Richtwerte (55 bzw. 45 dB(A) hinaus a) im Rahmen einer Genehmigung oder, sofern diese bereits erfolgt ist, b) im Rahmen seiner Fürsorgepflicht auch nach einer bereits erteilten Genehmigung wahrzunehmen beabsichtigt. Ergänzende Hinweise und Lärmwerte; Lärmwerte, logarithmisch erfasst, führen zu Lärmsteigerungen, wie an folgenden Beispielen dargestellt: - 10 Dezibel mehr bedeuten eine Ver-Zehnfachung; - wenn statt zulässigen 55 dB(A) - 65 dB(A) auftreten, bedeutet dies eine Ver-Zehnfachung; - es ist so laut, als wenn dort 10 Geräte mit 55 (dB(A) in Betrieb wären; - wenn statt zulässigen 55 dB(A) - 75 dB(A) auftreten, bedeutet dies eine Ver-Hundertfachung; - es i ast so laut, als wenn dort 100 Geräte mit 55 dB(A) in Betrieb seien.Beratung im Ortsbeirat: 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Februar 2014 brachte FDP im Ortsbeirat 9 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.02.2014 im OBR 9 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 28 · 13.02.2014
TO I, TOP 11
Abgelehnt
1. Die Vorlage OF 743/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 748/9 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFreie Wähler
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung