Wirtschaftliche Situation des Schützenvereins Eschersheim 1903 e. V.
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- Elektroladeinfrastruktur im Ortsbezirk 921.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Umfeld der Platenstraße18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Trainingsmöglichkeiten der Frankfurter Schützenvereine28.11.2025 · B (Bericht des Magistrats)
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Schützenvereins Eschersheim 1903 e. V. Im Jahre 1945 wurde das damalige Vereinshaus der Schützen in der Nähe des Wasserturms durch den Magistrat enteignet. Ob auch weiteres Vereinsvermögen enteignet wurde, ist aus den unvollständigen Vereins-Unterlagen nicht zu ersehen. Eigentlich müsste eine Aussage aus den Unterlagen des Magistrats möglich sein. Die Enteignung erfolgte auf Basis einer Verordnung der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs. Ihre Rechtmäßigkeit wird schon deshalb nicht angezweifelt. Schützenvereine wurden aufgrund der erwähnten Verordnung und darauf folgend durch das Besatzungsstatut von 1945 bis 1955 verboten. Unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Enteignung stellt sich die Frage nach einer Entschädigung. Diese erfolgte 1945 und nachfolgend nicht. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die Entschädigungsfrage zu prüfen und anschließend zu berichten; bei der Prüfung nicht nur rechtliche sondern auch moralische Maßstäbe anzulegen; und dabei auch das Fürsorge-Prinzip zu berücksichtigen. Ergänzender Hinweis: Der Schützenverein muss bekanntlich sein angemietetes Domizil in der Bunkeranlage Im Wörth wegen Versteigerung des Bunkers und dessen Abriss in Bälde verlassen. Die Suche nach Ersatz-Räumlichkeiten gestaltet sich durch einen ausgeprägten Mangel an entsprechenden Immobilien sehr schwierig. Daneben führt der durch Kündigung notwendige Auszug zu organisatorischen, logistischen Problemen und nicht zuletzt zur finanziellen Angespanntheit.
Inhalt
Antrag vom 31.07.2013, OF 662/9
Betreff: Wirtschaftliche Situation des Schützenvereins Eschersheim 1903 e. V. Im Jahre 1945 wurde das damalige Vereinshaus der Schützen in der Nähe des Wasserturms durch den Magistrat enteignet. Ob auch weiteres Vereinsvermögen enteignet wurde, ist aus den unvollständigen Vereins-Unterlagen nicht zu ersehen. Eigentlich müsste eine Aussage aus den Unterlagen des Magistrats möglich sein. Die Enteignung erfolgte auf Basis einer Verordnung der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs. Ihre Rechtmäßigkeit wird schon deshalb nicht angezweifelt. Schützenvereine wurden aufgrund der erwähnten Verordnung und darauf folgend durch das Besatzungsstatut von 1945 bis 1955 verboten. Unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Enteignung stellt sich die Frage nach einer Entschädigung. Diese erfolgte 1945 und nachfolgend nicht. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die Entschädigungsfrage zu prüfen und anschließend zu berichten; bei der Prüfung nicht nur rechtliche sondern auch moralische Maßstäbe anzulegen; und dabei auch das Fürsorge-Prinzip zu berücksichtigen. Ergänzender Hinweis: Der Schützenverein muss bekanntlich sein angemietetes Domizil in der Bunkeranlage Im Wörth wegen Versteigerung des Bunkers und dessen Abriss in Bälde verlassen. Die Suche nach Ersatz-Räumlichkeiten gestaltet sich durch einen ausgeprägten Mangel an entsprechenden Immobilien sehr schwierig. Daneben führt der durch Kündigung notwendige Auszug zu organisatorischen, logistischen Problemen und nicht zuletzt zur finanziellen Angespanntheit.Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 31. Juli 2013 brachte FDP im Ortsbeirat 9 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.08.2013 im OBR 9 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen FDP (= Annahme)