Arbeits-Bereiche bei dem vorgesehenen Abbruch der Bunkeranlage Im Wörth
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Im Wörth — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Elektroladeinfrastruktur im Ortsbezirk 921.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Umfeld der Platenstraße18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Trainingsmöglichkeiten der Frankfurter Schützenvereine28.11.2025 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Im Wörth per E-MailBegründung
vorgesehenen Abbruch der Bunkeranlage Im Wörth Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - wo die Abbruch-Arbeiten haupt- und tatsächlich stattfinden sollen - im Inneren des Baukörpers oder im Außenbereich. Begründung: Anlässlich der Vorstellung des Projekts durch einen Vertreter des Bauherrn am 20. 6. 2013 im Ortsbeirat hat der Vertreter bzw. der beauftragte Abbruch-Unternehmer geäußert, dass der größere bzw. der größte Teil des Abbruches im Inneren erfolgen würde. Das kann aber aufgrund der Sachlage nicht der Fall sein. Im Inneren können die (Klein-) Sprengungen erfolgen. Der weitaus umfangreichere Teil des Abbruchs und das Zerkleinern der Bunkerteile mit Steinhammer, Meißel, Brecher und Abruch-Zange ist nur im Außenbereich möglich. Das Maß der Außenarbeiten korreliert aber auch mit Lärm-Höhe und -Dauer. Das Mindeste, was Bürger, die über einen längeren Zeitraum von lautem Lärm betroffen sind, erwarten dürfen, liegt darin, sie von vornherein über die Tatsachen zu informieren. Dann könnte die Nachbarschaft sich - wenigstens bedingt - auf den täglichen Lärm einstellen und , soweit möglich, den Tagesrhythmus entsprechend anpassen.
Inhalt
Antrag vom 02.08.2013, OF 661/9
Betreff: Arbeits-Bereiche bei dem vorgesehenen Abbruch der Bunkeranlage Im Wörth Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - wo die Abbruch-Arbeiten haupt- und tatsächlich stattfinden sollen - im Inneren des Baukörpers oder im Außenbereich.
Begründung: Anlässlich der Vorstellung des Projekts durch einen Vertreter des Bauherrn am 20. 6. 2013 im Ortsbeirat hat der Vertreter bzw. der beauftragte Abbruch-Unternehmer geäußert, dass der größere bzw. der größte Teil des Abbruches im Inneren erfolgen würde. Das kann aber aufgrund der Sachlage nicht der Fall sein. Im Inneren können die (Klein-) Sprengungen erfolgen. Der weitaus umfangreichere Teil des Abbruchs und das Zerkleinern der Bunkerteile mit Steinhammer, Meißel, Brecher und Abruch-Zange ist nur im Außenbereich möglich. Das Maß der Außenarbeiten korreliert aber auch mit Lärm-Höhe und -Dauer. Das Mindeste, was Bürger, die über einen längeren Zeitraum von lautem Lärm betroffen sind, erwarten dürfen, liegt darin, sie von vornherein über die Tatsachen zu informieren. Dann könnte die Nachbarschaft sich - wenigstens bedingt - auf den täglichen Lärm einstellen und , soweit möglich, den Tagesrhythmus entsprechend anpassen.Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. August 2013 brachte FDP im Ortsbeirat 9 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.08.2013 im OBR 9 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen FDP (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.