Querparken auf dem Gehsteig in der Bornheimer Landwehr
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beschließt, das Querparken von PKWs auf dem Gehweg vor der Hausnummer 117 in der Bornheimer Landwehr offiziell zuzulassen. Dies geschieht, da der Gehsteig ausreichend breit ist, um Fußgänger nicht zu behindern.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Vor der Hausnummer 117 in der Bornheimer Landwehr soll offiziell das bislang praktizierte Querparken von PKWs auf dem Gehweg gelten.
Begründung
Da der Gehsteig vor der Einmündung in die Wittelsbacher Allee eine Breite aufweist, die bei Querparken auf dem Gehweg keine Behinderung der Fußgänger nach sich zieht, soll das Querparken an dieser Stelle polizeilich nicht geahndet werden. Gegebenenfalls kann das Gehwegparken mit Zeichen oder Parkmarkierungen auf Grundlage der StVO erlaubt werden, wo dieses auch ohne das Vorhandensein entsprechender Zeichen in der Vergangenheit ohne Beanstandungen praktiziert worden ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. August 2022 brachte FDP im Ortsbeirat 4 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 06.09.2022 im OBR 4 für erledigt erklärt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme