Längsparken in der Haardtwaldstraße
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, das Längsparken in der Haardtwaldstraße wieder einzuführen, um die Verkehrssituation für Fußgänger und Radfahrer zu verbessern. Die aktuelle Regelung hat die Sicherheit für den Fußverkehr nicht erhöht und führt zu gefährlichen Situationen.
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Haardtwaldplatz — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Leistungsbeschreibung Straßenbahnhaltestellen21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Neugestaltung des Haardtwaldplatzes in Niederrad28.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
- Kippensammler im Ortsbezirk 524.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Haardtwaldplatz per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung nochmals, den Magistrat aufzufordern, in der Haardtwaldstraße zwischen Bruchfeldstraße und Schwanheimer Straße auf der östlichen Seite wieder wie früher das Längsparken anzuordnen.
Begründung
Der Magistrat ist dem Tenor der Ortsbeiratsanregung aus dem Jahr 2018 nicht gefolgt, sondern hat auf dem Gehweg einen Strich gezogen, den die parkenden Fahrzeuge nicht überfahren sollen, um dem Fußverkehr genügend Raum zu sichern. Diese Maßnahme hat die Situation noch weiter verschlechtert: Der Strich wird von vielen Autofahrern als Empfehlung betrachtet, der nach Gusto überfahren werden darf. Für den Fußverkehr besteht daher weiterhin kein Durchkommen. Etliche Autofahrer beachten tatsächlich den Strich und ragen nun sehr weit in die Fahrbahn hinein. Leider parken dort auch regelmäßig verbotswidrig Lieferwagen mit für das Gehwegparken zu hoher zulässiger Gesamtmasse. Auch diese Fahrzeuge ragen wegen ihrer besonderen Länge zu weit in die Fahrbahn hinein. Diese Arten des Falschparkens werden regelmäßig nicht von den Ordnungskräften sanktioniert, sodass es zwecklos ist, durch Ordnungsmaßnahmen eine Verbesserung zu erreichen. Grundsätzlich ist die Fahrbahn trotz der geschilderten Beeinträchtigungen breit genug, um Autoverkehr und in Gegenrichtung Radverkehr abwickeln zu können. Für viele Autofahrer ist die Geometrie der schräg parkenden Fahrzeuge offenbar schwer abzuschätzen. Sie halten daher einen deutlich größeren Sicherheitsabstand, als sie es gegenüber der regelmäßigen Front von längs parkenden Fahrzeugen tun würden. Wenn Radfahrer entgegenkommen, müssen Autofahrer in solchen Fällen anhalten und den bevorrechtigten Radverkehr durchlassen. Es kommt leider immer wieder vor, dass Kraftfahrer die Gefährlichkeit ihres Fahrzeuges skrupellos ausnutzen, um sich freie Bahn zu verschaffen, wie eine Radfahrerin dem Ortsbeirat schilderte: "Mein Weg führte mich u.a. gegen die Einbahnstraße durch die Haardtwaldstraße (vom Main kommend in Richtung Haardtwaldplatz). Dort erfuhr ich ein Nahtoderlebnis. Ein PKW-Fahrer hielt direkt auf mich drauf. Offensichtlich empört, dass ich ihm entgegenfuhr in einer Einbahnstraße. Ich konnte mich auf den Gehweg retten." Wer selbst mit dem Fahrrad in Frankfurt unterwegs ist, wird zustimmen, dass solche Erlebnisse keine Einzelfälle sind. Den Kraftfahrzeugen ist in der Haardtwaldstraße großzügig der ohnehin zu schmale Gehweg für Parkzwecke zugeschlagen worden. Diese Großzügigkeit wird von etlichen Kraftfahrern keineswegs durch eine angemessene Fahrweise in beengten Straßen honoriert. Der Magistrat hat durch seine untaugliche Maßnahme keinen nennenswerten Fortschritt für den Fußverkehr erreicht, aber gleichzeitig die Gefährdung des Radverkehrs erhöht. Der Wunsch, den Kraftfahrzeugen mehr Parkfläche zur Verfügung zu stellen, ist daran gescheitert, dass die dafür erforderliche erhöhte Umsicht des Kraftfahrzeugverkehrs nicht nur im Großen und Ganzen, sondern lückenlos sichergestellt werden müsste. Bei den zu Gebote stehenden ordnungspolitischen Maßnahmen war dies von vorn herein nicht zu erwarten. Der Magistrat muss daher sein Experiment in der Haardtwaldstraße beenden und wieder zur alten Parkordnung zurückkehren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. März 2017OFOF 387/5Verkehrsregelung um den HaardtwaldplatzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. April 2017OMOM 1459Verkehrsregelung um den HaardtwaldplatzDirektanregung
- 8. September 2017STST 1770Verkehrsregelung um den HaardtwaldplatzStellungnahme
- 30. Januar 2018OFOF 742/5Längsparken in der HaardtwaldstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, FDP
- 16. Februar 2018OAOA 224Längsparken in der HaardtwaldstraßeAnregung
- 4. Juni 2018STST 1007Längsparken in der HaardtwaldstraßeStellungnahme
- 3. November 2019OFOF 1452/5Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Schwanheimer StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. November 2019OAOA 501Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Schwanheimer StraßeAnregung
- 13. Oktober 2020Sie sind hierOFOF 1785/5Längsparken in der HaardtwaldstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. November 2020OFOF 1852/5Drängelgitter entlang der Schrägparkplätze in der Haardtwaldstraße in NiederradOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. November 2020OAOA 644Längsparken in der HaardtwaldstraßeAnregung
- 27. November 2020OMOM 6958Drängelgitter entlang der Schrägparkplätze in der Haardtwaldstraße in NiederradDirektanregung
- 22. März 2021STST 678Drängelgitter entlang der Schrägparkplätze in der Haardtwaldstraße in NiederradStellungnahme
- 30. April 2021Antwort des Magistrats · nach 217 WochenSTST 942Längsparken in der HaardtwaldstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und BFF (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)