Verkehrsregelung um den Haardtwaldplatz
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Niederräder Ufer — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 23.03.2026.
- Niederrad: Verlängerung Radweg Lyoner Straße23.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Kontrolle der Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung am Niederräder Ufer auf Höhe der KGS Niederrad12.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Einrichtung einer Linksabbiegemöglichkeit vom Niederräder Ufer in die Mainfeldstraße12.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Niederräder Ufer per E-MailBegründung
Haardtwaldplatz Im Nachgang zur ST 1018/2014 hat eine Ortsbegehung stattgefunden, in der vom Straßenverkehrsamt folgende Änderungen vorgeschlagen wurden: - In der Haardtwaldstraße wird auf der östlichen Seite das Parken komplett auf der Fahrbahn angeordnet. Das Radfahren gegen die Einbahnstraße wird freigegeben. - In der Schwanheimer Straße wird die Einbahnstraße aufgehoben. - Im Niederräder Ufer werden zwischen Tankstelle und Kreuzung zwei bis drei Parkplätze markiert. - Die abknickende Vorfahrt Schwanheimer Straße/Triefelstraße wird aufgehoben und dort ein Mini-Kreisel markiert. - Auf der Triefelstraße wird Schräg- statt Längsparken auf dem Gehweg angeordnet. Die Markierung einer Richtungsfahrbahn ist im Bereich der Parkplätze aufzuheben Begründung: Das Schrägparken in der Haardtwaldstraße hat sich nicht bewährt, weil für die Fußgänger meist keine ausreichende Gehwegbreite übrig bleibt. Außerdem ist das Parken auf Schrägparkplätzen bei Gegenverkehr zu unübersichtlich und sollte vermieden werden. Auf dem Niederräder Ufer verführt die separate Abbiegespur zur zügigen Weiterfahrt bis zur Triefelstraße, wenn die Vorfahrtsregelung aufgehoben wird. Dem soll durch die Markierung von Parkplätzen entgegengewirkt werden. Das Schrägparken in der Triefelstraße gleicht den Parkplatzverlust in der Haardtwaldstraße aus.
Inhalt
Antrag vom 03.03.2017, OF 387/5
Betreff: Verkehrsregelung um den Haardtwaldplatz Im Nachgang zur ST 1018/2014 hat eine Ortsbegehung stattgefunden, in der vom Straßenverkehrsamt folgende Änderungen vorgeschlagen wurden: - In der Haardtwaldstraße wird auf der östlichen Seite das Parken komplett auf der Fahrbahn angeordnet. Das Radfahren gegen die Einbahnstraße wird freigegeben. - In der Schwanheimer Straße wird die Einbahnstraße aufgehoben. - Im Niederräder Ufer werden zwischen Tankstelle und Kreuzung zwei bis drei Parkplätze markiert. - Die abknickende Vorfahrt Schwanheimer Straße/Triefelstraße wird aufgehoben und dort ein Mini-Kreisel markiert. - Auf der Triefelstraße wird Schräg- statt Längsparken auf dem Gehweg angeordnet. Die Markierung einer Richtungsfahrbahn ist im Bereich der Parkplätze aufzuheben
Begründung: Das Schrägparken in der Haardtwaldstraße hat sich nicht bewährt, weil für die Fußgänger meist keine ausreichende Gehwegbreite übrig bleibt. Außerdem ist das Parken auf Schrägparkplätzen bei Gegenverkehr zu unübersichtlich und sollte vermieden werden. Auf dem Niederräder Ufer verführt die separate Abbiegespur zur zügigen Weiterfahrt bis zur Triefelstraße, wenn die Vorfahrtsregelung aufgehoben wird. Dem soll durch die Markierung von Parkplätzen entgegengewirkt werden. Das Schrägparken in der Triefelstraße gleicht den Parkplatzverlust in der Haardtwaldstraße aus.Hauptvorlage: Antrag vom 05.01.2017, OF 296/5 Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. März 2017 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 5 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 21.04.2017 im OBR 5 angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und 1 BFF (= Ablehnung); 1 BFF (= Enthaltung)