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Verkehrsregelung um den Haardtwaldplatz

Vorlagentyp: OFGRÜNE
2 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Begründung

Haardtwaldplatz Im Nachgang zur ST 1018/2014 hat eine Ortsbegehung stattgefunden, in der vom Straßenverkehrsamt folgende Änderungen vorgeschlagen wurden: - In der Haardtwaldstraße wird auf der östlichen Seite das Parken komplett auf der Fahrbahn angeordnet. Das Radfahren gegen die Einbahnstraße wird freigegeben. - In der Schwanheimer Straße wird die Einbahnstraße aufgehoben. - Im Niederräder Ufer werden zwischen Tankstelle und Kreuzung zwei bis drei Parkplätze markiert. - Die abknickende Vorfahrt Schwanheimer Straße/Triefelstraße wird aufgehoben und dort ein Mini-Kreisel markiert. - Auf der Triefelstraße wird Schräg- statt Längsparken auf dem Gehweg angeordnet. Die Markierung einer Richtungsfahrbahn ist im Bereich der Parkplätze aufzuheben Begründung: Das Schrägparken in der Haardtwaldstraße hat sich nicht bewährt, weil für die Fußgänger meist keine ausreichende Gehwegbreite übrig bleibt. Außerdem ist das Parken auf Schrägparkplätzen bei Gegenverkehr zu unübersichtlich und sollte vermieden werden. Auf dem Niederräder Ufer verführt die separate Abbiegespur zur zügigen Weiterfahrt bis zur Triefelstraße, wenn die Vorfahrtsregelung aufgehoben wird. Dem soll durch die Markierung von Parkplätzen entgegengewirkt werden. Das Schrägparken in der Triefelstraße gleicht den Parkplatzverlust in der Haardtwaldstraße aus.

Inhalt

Antrag vom 03.03.2017, OF 387/5

Betreff: Verkehrsregelung um den Haardtwaldplatz Im Nachgang zur ST 1018/2014 hat eine Ortsbegehung stattgefunden, in der vom Straßenverkehrsamt folgende Änderungen vorgeschlagen wurden: - In der Haardtwaldstraße wird auf der östlichen Seite das Parken komplett auf der Fahrbahn angeordnet. Das Radfahren gegen die Einbahnstraße wird freigegeben. - In der Schwanheimer Straße wird die Einbahnstraße aufgehoben. - Im Niederräder Ufer werden zwischen Tankstelle und Kreuzung zwei bis drei Parkplätze markiert. - Die abknickende Vorfahrt Schwanheimer Straße/Triefelstraße wird aufgehoben und dort ein Mini-Kreisel markiert. - Auf der Triefelstraße wird Schräg- statt Längsparken auf dem Gehweg angeordnet. Die Markierung einer Richtungsfahrbahn ist im Bereich der Parkplätze aufzuheben

Begründung: Das Schrägparken in der Haardtwaldstraße hat sich nicht bewährt, weil für die Fußgänger meist keine ausreichende Gehwegbreite übrig bleibt. Außerdem ist das Parken auf Schrägparkplätzen bei Gegenverkehr zu unübersichtlich und sollte vermieden werden. Auf dem Niederräder Ufer verführt die separate Abbiegespur zur zügigen Weiterfahrt bis zur Triefelstraße, wenn die Vorfahrtsregelung aufgehoben wird. Dem soll durch die Markierung von Parkplätzen entgegengewirkt werden. Das Schrägparken in der Triefelstraße gleicht den Parkplatzverlust in der Haardtwaldstraße aus.Hauptvorlage: Antrag vom 05.01.2017, OF 296/5 Beratung im Ortsbeirat: 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 3. März 2017 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 5 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 21.04.2017 im OBR 5 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 5
Sitzung 10 · 10.03.2017
TO I, TOP 10
Beraten
1. Die Vorlage OF 296/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 387/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 11 · 21.04.2017
TO I, TOP 6
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1459 2017 1. Die Vorlage OF 296/5 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 387/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Der Magistrat wird gebeten, diese Maßnahmen nunmehr umzusetzen."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPBFF
Ablehnung:
SPDLinke
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinke1 BFF
Enthaltung:
1 BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und 1 BFF (= Ablehnung); 1 BFF (= Enthaltung)

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