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Verkehrsregelung um den Haardtwaldplatz

Vorlagentyp: OM
1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1459 entstanden aus Vorlage: OF 387/5 vom 03.03.2017

Betreff: Verkehrsregelung um den Haardtwaldplatz Vorgang: OM 3037/14 OBR 5; ST 1018/14 Im Nachgang zur Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1018, hat eine Ortsbegehung stattgefunden, in der vom Straßenverkehrsamt folgende Änderungen vorgeschlagen wurden:

  1. In der Haardtwaldstraße wird auf der östlichen Seite das Parken komplett auf der Fahrbahn angeordnet. Das Radfahren gegen die Einbahnstraße wird freigegeben; 2. in der Schwanheimer Straße wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben; 3. am Niederräder Ufer werden zwischen Tankstelle und Kreuzung zwei bis drei Parkplätze markiert; 4. die abknickende Vorfahrt Schwanheimer Straße/Trifelsstraße wird aufgehoben und dort ein Mini-Kreisel markiert; 5. auf der Trifelsstraße wird Schräg- statt Längsparken auf dem Gehweg angeordnet. Die Markierung einer Richtungsfahrbahn ist im Bereich der Parkplätze aufzuheben. Der Magistrat wird gebeten, diese Maßnahmen nunmehr umzusetzen. Begründung: Das Schrägparken in der Haardtwaldstraße hat sich nicht bewährt, weil für die Fußgänger meist keine ausreichende Gehwegbreite übrig bleibt. Außerdem ist das Parken auf Schrägparkplätzen bei Gegenverkehr zu unübersichtlich und sollte vermieden werden. Auf dem Niederräder Ufer verführt die separate Abbiegespur zur zügigen Weiterfahrt bis zur Trifelsstraße, wenn die Vorfahrtsregelung aufgehoben wird. Dem soll durch die Markierung von Parkplätzen entgegengewirkt werden. Das Schrägparken in der Trifelsstraße gleicht den Parkplatzverlust in der Haardtwaldstraße aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. April 2017 richtete der Ortsbeirat diese Direktanregung an den Magistrat. Sie geht auf OF 742/5 zurück — Ortsbeiratsantrag von GRÜNE, FDP, beschlossen am 30. Januar 2018. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Der Magistrat antwortete am 8. September 2017 mit der Stellungnahme ST 1770. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 20 Wochen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 14 · 18.08.2017
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

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