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Längsparken in der Haardtwaldstraße

Vorlagentyp: OFGRÜNEFDP
1 SitzungAngenommen
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Begründung

Haardtwaldstraße Vorgang: OM 1459/17 OBR 5; ST 1770/17 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, in der Haardtwaldstraße zwischen Bruchfeldstraße und Schwanheimer Straße auf der östlichen Seite wieder wie früher das Längsparken anzuordnen oder auf dem Fußweg ein Drängelgitter zu installieren, sodass Fußgängern eine Mindestgehwegbreite von 1,5 Metern zur Verfügung steht. Begründung: Der Magistrat hat in der Haardtwaldstraße das Schrägparken eingeführt. Das hat sich jedoch nicht bewährt, da die Kraftfahrzeuge regelmäßig soweit auf den Fußweg vorfahren, dass für Fußgänger kein Durchkommen mehr möglich ist - siehe Foto. Der Ortsbeirat hat dem Magistrat seinen Wunsch, zur alten Parkordnung zurückzukehren, in seiner OM 1459/2017 vorgetragen. Er hat aber das Ansinnen in seiner ST 1770/2017 mit Verweis auf die benötigten Parkplätze abgelehnt. Daraufhin wurde am 11.1.2018 eine Ortsbegehung mit Vertretern des Straßenverkehrsamtes, der Feuerwehr und der Verkehrspolizei durchgeführt, um die Problematik zu erörtern. Leider sieht das Straßenverkehrsamt weiterhin keine Notwendigkeit der unerträglichen Situation für die Fußgänger entgegen zu wirken. Der Vorschlag, Drängelgitter zu installieren, wurde wegen der damit verbundenen hohen Kosten abgelehnt. Den Vorschlag, Ersatzparkplätze in der Trifelsstraße durch Wegfall einer Fahrspur zu schaffen, lehnte das Straßenverkehrsamt wegen der Unverzichtbarkeit von zwei Spuren ab. Das wäre jedoch nur sinnvoll, wenn von der Trifelsstraße das Lyoner Quartier erschlossen werden soll. Hierfür steht jedoch die breite Lyoner Straße zur Verfügung. Das Straßenverkehrsamt hat keine eigenen Vorschläge zur Verbesserung der Situation der Fußgänger in der Haardtwaldstraße vorgebracht. Vielmehr hat es in Abwägung der Parkplatzprobleme gegenüber der Situation der Fußgänger ausdrücklich den Vorrang bei den Parkplätzen gesehen. Die Abwägung ist jedoch fehlerhaft. Das abgebildete Foto wurde am Tag der Ortsbegehung aufgenommen und stellt die übliche Situation in der Haardtwaldstraße da. Demnach ist die Benutzung für in der Mobilität eingeschränkte Personen gar nicht und für alle anderen nur unter großen Schwierigkeiten möglich. Die Situation muss daher schnellst möglich geändert werden. Fußweg in der Haardtwaldstraße. Quelle: Antragsteller

Inhalt

Antrag vom 30.01.2018, OF 742/5

Betreff: Längsparken in der Haardtwaldstraße Vorgang: OM 1459/17 OBR 5; ST 1770/17 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, in der Haardtwaldstraße zwischen Bruchfeldstraße und Schwanheimer Straße auf der östlichen Seite wieder wie früher das Längsparken anzuordnen oder auf dem Fußweg ein Drängelgitter zu installieren, sodass Fußgängern eine Mindestgehwegbreite von 1,5 Metern zur Verfügung steht.

Begründung: Der Magistrat hat in der Haardtwaldstraße das Schrägparken eingeführt. Das hat sich jedoch nicht bewährt, da die Kraftfahrzeuge regelmäßig soweit auf den Fußweg vorfahren, dass für Fußgänger kein Durchkommen mehr möglich ist - siehe Foto. Der Ortsbeirat hat dem Magistrat seinen Wunsch, zur alten Parkordnung zurückzukehren, in seiner OM 1459/2017 vorgetragen. Er hat aber das Ansinnen in seiner ST 1770/2017 mit Verweis auf die benötigten Parkplätze abgelehnt. Daraufhin wurde am 11.1.2018 eine Ortsbegehung mit Vertretern des Straßenverkehrsamtes, der Feuerwehr und der Verkehrspolizei durchgeführt, um die Problematik zu erörtern. Leider sieht das Straßenverkehrsamt weiterhin keine Notwendigkeit der unerträglichen Situation für die Fußgänger entgegen zu wirken. Der Vorschlag, Drängelgitter zu installieren, wurde wegen der damit verbundenen hohen Kosten abgelehnt. Den Vorschlag, Ersatzparkplätze in der Trifelsstraße durch Wegfall einer Fahrspur zu schaffen, lehnte das Straßenverkehrsamt wegen der Unverzichtbarkeit von zwei Spuren ab. Das wäre jedoch nur sinnvoll, wenn von der Trifelsstraße das Lyoner Quartier erschlossen werden soll. Hierfür steht jedoch die breite Lyoner Straße zur Verfügung. Das Straßenverkehrsamt hat keine eigenen Vorschläge zur Verbesserung der Situation der Fußgänger in der Haardtwaldstraße vorgebracht. Vielmehr hat es in Abwägung der Parkplatzprobleme gegenüber der Situation der Fußgänger ausdrücklich den Vorrang bei den Parkplätzen gesehen. Die Abwägung ist jedoch fehlerhaft. Das abgebildete Foto wurde am Tag der Ortsbegehung aufgenommen und stellt die übliche Situation in der Haardtwaldstraße da. Demnach ist die Benutzung für in der Mobilität eingeschränkte Personen gar nicht und für alle anderen nur unter großen Schwierigkeiten möglich. Die Situation muss daher schnellst möglich geändert werden. Fußweg in der Haardtwaldstraße. Quelle: Antragsteller

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 30. Januar 2018 brachten GRÜNE, FDP im Ortsbeirat 5 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.02.2018 im OBR 5 angenommen. Mit dem Beschluss wurde der Antrag als OM 1459 (Direktanregung) weitergeleitet.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 19 · 16.02.2018
TO I, TOP 18
Angenommen
Anregung OA 224 2018 Die Vorlage OF 742/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDBFF
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und BFF (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)

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