Längsparken in der Haardtwaldstraße
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat empfiehlt, das Schrägparken in der Haardtwaldstraße beizubehalten, da bei Überprüfungen keine größeren Probleme festgestellt wurden. Die Breite des Gehwegs und der Fahrbahn sind ausreichend für Fußgänger und Radfahrende. Eine zusätzliche Markierung könnte zur Verdeutlichung beitragen.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Bei mehreren Überprüfungen vor Ort wurde im Hinblick auf die Akzeptanz der weißen Begrenzungslinie auf dem Gehweg keine größeren Probleme festgestellt. Bis auf vereinzelte Fälle bestand sowohl morgens als auch nachmittags immer ausreichend Breite auf dem Gehweg. Die Gehwegrestbreite beträgt ca. 1,80m, die Fahrbahnbreite bei der aktuellen Beparkung 4,20m. Dies ist sowohl für die Radfahrenden, als auch für zu Fuß Gehende ausreichend. Ein Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmender ist dabei nicht zu verhindern. Eine übermäßige Gefährdung ist hierbei nicht zu erkennen. Aufgrund des hohen Parkdrucks wird empfohlen, das Schrägparken beizubehalten. Zu Verdeutlichung besteht die Möglichkeit, zusätzlich eine straßenseitige Markierung aufzubringen. Sollte der Ortsbeirat dieser Argumentation nicht folgen, wird der Magistrat die Parkregelung ändern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Februar 2018OAOA 224Längsparken in der HaardtwaldstraßeAnregung
- 13. Oktober 2020OFOF 1785/5Längsparken in der HaardtwaldstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. November 2020OAOA 644Längsparken in der HaardtwaldstraßeAnregung
- 30. April 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 167 WochenSTST 942Längsparken in der HaardtwaldstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab