Fahrbahnumgestaltung Konrad-Zuse-Straße
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Neues zu Konrad-Zuse-Straße per E-MailBegründung
Konrad-Zuse-Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat in Abstimmung mit der Hessen Agentur, die Durchführung von baulichen Maßnahmen auf der Konrad-Zuse-Straße, insbesondere Anbringung von Fahrbahnschwellen, aber auch weitere geeignete Maßnahmen, wie etwa das Aufstellen von Geschwindigkeitsmesser, zu veranlassen, um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h sicher zu stellen. Begründung: Die Konrad-Zuse-Straße lädt aufgrund der sehr geraden Straßenführung und der relativ großen Breite geradezu dazu ein, schneller als erlaubt zu fahren. Hervorzuheben ist hierbei, dass sich dort das provisorische Gymnasium Riedberg befindet und die vorerwähnte Straße mithin der Schulweg für viele Kinder ist. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten, die - wie eben beschrieben - geradezu zum Rasen einladen, sind nichtbauliche Maßnahmen, wie etwa wiederholte Geschwindigkeitsmessungen, alleine nicht ausreichend, um das Problem zu lösen. Erforderlich ist vielmehr die bauliche Umgestaltung, insbesondere die Anbringung von Schwellen. Andere Maßnahmen, wie etwa bessere Markierung aber auch das Aufstellen von Geschwindigkeitsmesser, können daneben sinnvoll sein. Aus der beiliegenden Unterschriftenliste und dem Anschreiben vom 06. Mai 2011 geht hervor, dass sämtliche Anwohner sich nicht nur mit den Schwellen einverstanden erklärt haben, sondern ausdrücklich eine bauliche Umgestaltung fordern. Der Ortsbeirat unterstützt diesen Wunsch der betroffenen Bürger nachdrücklich.
Inhalt
Antrag vom 26.05.2011, OF 13/12
Betreff: Fahrbahnumgestaltung Konrad-Zuse-Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat in Abstimmung mit der Hessen Agentur, die Durchführung von baulichen Maßnahmen auf der Konrad-Zuse-Straße, insbesondere Anbringung von Fahrbahnschwellen, aber auch weitere geeignete Maßnahmen, wie etwa das Aufstellen von Geschwindigkeitsmesser, zu veranlassen, um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h sicher zu stellen.
Begründung: Die Konrad-Zuse-Straße lädt aufgrund der sehr geraden Straßenführung und der relativ großen Breite geradezu dazu ein, schneller als erlaubt zu fahren. Hervorzuheben ist hierbei, dass sich dort das provisorische Gymnasium Riedberg befindet und die vorerwähnte Straße mithin der Schulweg für viele Kinder ist. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten, die - wie eben beschrieben - geradezu zum Rasen einladen, sind nichtbauliche Maßnahmen, wie etwa wiederholte Geschwindigkeitsmessungen, alleine nicht ausreichend, um das Problem zu lösen. Erforderlich ist vielmehr die bauliche Umgestaltung, insbesondere die Anbringung von Schwellen. Andere Maßnahmen, wie etwa bessere Markierung aber auch das Aufstellen von Geschwindigkeitsmesser, können daneben sinnvoll sein. Aus der beiliegenden Unterschriftenliste und dem Anschreiben vom 06. Mai 2011 geht hervor, dass sämtliche Anwohner sich nicht nur mit den Schwellen einverstanden erklärt haben, sondern ausdrücklich eine bauliche Umgestaltung fordern. Der Ortsbeirat unterstützt diesen Wunsch der betroffenen Bürger nachdrücklich.Nebenvorlage: Antrag vom 18.08.2011, OF 35/12 Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Mai 2011 brachte FDP im Ortsbeirat 12 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 19.08.2011 im OBR 12 für erledigt erklärt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Befassung) Herr Venino - FDP - gibt zu Protokoll, dass er die Beschlussfassung über den Zurückstellungsantrag für unzulässig hält.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme