Prüfung der Nutzung einer landwirtschaftlichen Fläche
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, die Nutzung der Flurstücke 759/59 und 760/59 zu prüfen, da diese als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen sind, jedoch störend genutzt werden. Ziel ist es, die Fehlnutzung zu beseitigen und die naturnahe Umgestaltung der angrenzenden Flächen zu ermöglichen.
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Strahlenberger Weg — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Rundbänke im Ahornhain im Strahlenberger Weg21.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Verkehrssituation im nördlichen Teil des Strahlenberger Weges08.06.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nicht mehr alle Latten am Zaun: Zaun an der Bahnanlage im Strahlenberger Weg instand setzen08.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Strahlenberger Weg per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, die Nutzung der Flurstücke 759/59 und 760/59 (siehe Flurkarte) im Bereich des Strahlenberger Wegs 85 (siehe Lageplan) zu prüfen und ggfls. Störungen abzustellen. Die Bauaufsicht ist anzuweisen, die Genehmigungslage über die genannten Flurstücke vollständig zu recherchieren und dem Umweltamt zur Verfügung zu stellen.
Begründung
Die genannten Flurstücke sind gemäß Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen, werden jedoch als Abstellflächen für Baumaterialien o.ä. des angrenzenden Wirtschaftsbetriebs genutzt. Leider liegen der Bauaufsicht keine genauen und abrufbaren Daten über die Genehmigungslage dieses Betriebs vor. Auf Grundstücken östlich der oben genannten Flurstücke möchten Pächter ihre Grünflächen naturnah umgestalten. Das kommt aber nur in Frage, wenn die störende Nutzung der angrenzenden Flurstücke abgestellt wird. Wegen des geringen Wertes der Flächen und der komplizierten Rechtsverhältnisse ist die privatrechtliche Durchsetzung der Beseitigung der Störung unwirtschaftlich. Es besteht jedoch ein hohes öffentliches Interesse, dass die Fehlnutzung beseitigt wird. Das Umweltamt hat bisher zugesagt, aus Kapazitätsgründen die Fehlnutzungen sämtlicher Flächen in seinem Zuständigkeitsbereich nur systematisch nach Prioritätensetzung abzuarbeiten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. Juni 2024 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 5 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 05.07.2024 im OBR 5 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE, Linke und fraktionslos (= Annahme)