Sicherung der Freiflächen auf Nieder-Eschbacher Gebiet durch den Bebauungsplan Nr. 800 (Grüngürtelpark Nieder-Eschbach)
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- Ergänzung der Ortsschilder durch den Zusatz „Nieder-Eschbach“12.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Parken nur für Pkw auf den Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Parken nur für Pkw auf den Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der AnnaLindhAllee kommend Richtung NiederEschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg28.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Anregung vom 28.11.2008, OA 768 entstanden aus Vorlage: OF 242/15 vom 26.11.2008
Betreff: Sicherung der Freiflächen auf Nieder-Eschbacher Gebiet durch den Bebauungsplan Nr. 800 (Grüngürtelpark Nieder-Eschbach) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bebauungsplan Nr. 800 "Grüngürtelpark Nieder-Eschbach" zur Fortsetzung des Verfahrens unverzüglich in die Offenlage zu geben.
Begründung: Die Diskussion um die Ansiedlung der Brauerei Radeberger außerhalb des planungsrechtlich zulässigen Gewerbegebietes Nieder-Eschbach an der Züricher Straße zeigt, dass neben der bereits bestehenden landschaftlichen Flächensicherung durch den Flächennutzungsplan sowie der Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet Grüngürtel eine weitere ergänzende Sicherung, insbesondere zum Erhalt der vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen sowie der in diesem Areal durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen, mittels eines Bebauungsplanes erfolgen sollte. Aus Sicht des Ortsbeirats ist grundsätzlich eine Bebauung jeglicher Art im Bereich des zukünftigen Grüngürtelparks nicht gewünscht, und mögliche "Bebauungsgelüste" an der nördlichen Seite der Züricher Straße sowie der Anna-Lindh-Allee sind von vorneherein als unzulässig abzulehnen. Aus diesem Grund soll der bisher erarbeitete Bebauungsplan Nr. 800 "Grüngürtelpark Nieder-Eschbach" nunmehr in die Offenlage gebracht werden, damit das Verfahren in diesem Sinne weitergeführt und eine inhaltliche Beratung zur Ausgestaltung sowie Abstimmung hinsichtlich der Zielsetzung auf den Weg gebracht werden kann. Die Sicherung, insbesondere der vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen, sowie der Erhalt der Naherholungsflächen haben dabei höchste Priorität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. November 2008OFOF 242/15Sicherung der Freiflächen auf Nieder-Eschbacher Gebiet durch den Bebauungsplan Nr. 800 (Grüngürtelpark Nieder-Eschbach)Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 28. November 2008Sie sind hierOAOA 768Sicherung der Freiflächen auf Nieder-Eschbacher Gebiet durch den Bebauungsplan Nr. 800 (Grüngürtelpark Nieder-Eschbach)Anregung
- 29. Mai 2009BB 430Sicherung der Freifläche auf Nieder-Eschbacher Gebiet durch den Bebauungsplan Nr. 800 (Grüngürtelpark Nieder-Eschbach)Magistratsbericht
- 4. Dezember 2009BB 1018Sicherung der Freifläche auf Nieder-Eschbacher Gebiet durch den Bebauungsplan Nr. 800 (Grüngürtelpark Nieder-Eschbach)Magistratsbericht
- 21. Mai 2010BB 334Sicherung der Freiflächen auf Nieder-Eschbacher Gebiet durch den Bebauungsplan Nr..800 (Grüngürtelpark Nieder-Eschbach)Magistratsbericht
- 2. Dezember 2011BB 490Sicherung der Freiflächen auf Nieder-Eschbacher Gebiet durch den Bebauungsplan Nr..800 (Grüngürtelpark Nieder-Eschbach)Magistratsbericht
- 21. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 182 WochenBB 222Sicherung der Freiflächen auf Nieder-Eschbacher Gebiet durch den Bebauungsplan Nr..800 (GrünGürtelpark Nieder-Eschbach)Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL