Sicherung der Freiflächen auf Nieder-Eschbacher Gebiet durch den Bebauungsplan Nr..800 (Grüngürtelpark Nieder-Eschbach)
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Diskussion um die Ansiedlung der Brauerei Radeberger zeigt deutlich, dass der Bebauungsplan einen dringen notwendig ist, um die Freiflächen um Nieder-Eschbach inklusive ihrer jetzigen landwirtschaftlichen Ausrichtung vor weitere Inanspruchnahme als Gewerbegebiet notwendig ist. Der Bebauungsplan verstärkt mit seinen Ausweisungen noch den Schutz durch den Landschaftsschutz und die Zugehörigkeit zum Frankfurter Grüngürtel. Leider sind in dieser Hinsicht viele Jahre ins Land geflossen, in denen dieser zusätzliche Schutz durch „Liegenlassen“ des Bebauungsplanes im Planungsamt nicht zustande gekommen ist.
Inhalt
Antrag vom 09.11.2008, OF 233/15
Betreff:
Sicherung der Freiflächen auf Nieder-Eschbacher Gebiet durch den Bebauungsplan Nr. 800 (Grüngürtelpark Nieder-Eschbach)
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt wird aufgefordert, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern, umgehend den Bebauungsplan B800 "Grüngürtelpark Nieder-Eschbach“ offen zulegen mit der Zielsetzung den Bebauungsplan baldmöglichst zur Rechtskraft zu bringen.
Begründung:
Die Diskussion um die Ansiedlung der Brauerei Radeberger zeigt deutlich, dass der Bebauungsplan einen dringen notwendig ist, um die Freiflächen um Nieder-Eschbach inklusive ihrer jetzigen landwirtschaftlichen Ausrichtung vor weitere Inanspruchnahme als Gewerbegebiet notwendig ist. Der Bebauungsplan verstärkt mit seinen Ausweisungen noch den Schutz durch den Landschaftsschutz und die Zugehörigkeit zum Frankfurter Grüngürtel.
Leider sind in dieser Hinsicht viele Jahre ins Land geflossen, in denen dieser zusätzliche Schutz durch "Liegenlassen“ des Bebauungsplanes im Planungsamt nicht zustande gekommen ist.
Nebenvorlage: Antrag vom 26.11.2008, OF 242/15 Beratung im Ortsbeirat: 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. November 2008 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 15 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.11.2008 im OBR 15 für erledigt erklärt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme