Sicherung der Freiflächen auf Nieder-Eschbacher Gebiet durch den Bebauungsplan Nr. 800 (Grüngürtelpark Nieder-Eschbach)
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Die Diskussion um die Ansiedlung der Brauerei Radeberger außerhalb des planungsrechtlich zulässigen Gewerbegebietes Nieder-Eschbach an der Züricher Straße zeigt, dass neben der bereits bestehenden landschaftlichen Flächensicherung durch den Flächennutzungsplan sowie der Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet Grüngürtel, eine weitere ergänzende Sicherung, insbesondere zum Erhalt der vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen sowie der in diesem Areal durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen mittels eines Bebauungsplanes erfolgen sollte. Aus Sicht des Ortsbeirats Nieder-Eschbach ist grundsätzlich eine Bebauung jeglicher Art im Bereich des zukünftigen Grüngürtelparks nicht gewünscht und mögliche „Bebauungsgelüste“ an der nördlichen Seite der Züricher Straße sowie der Anna-Lindh-Allee sind von vornherein als unzulässig abzulehnen. Aus diesem Grunde soll der bisher erarbeitete Bebauungsplan Nr. 800 „Grüngürtelpark Nieder-Eschbach“ nunmehr in die Offenlage gebracht werden, damit das Verfahren in diesem Sinne weitergeführt und eine inhaltliche Beratung zur Ausgestaltung sowie Abstimmungen hinsichtlich der Zielsetzungen auf den Weg gebracht werden kann. Die Sicherung insbesondere der vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen sowie Erhalt der Naherholungsflächen haben dabei höchste Priorität. .
Inhalt
Antrag vom 26.11.2008, OF 242/15
Betreff:
Sicherung der Freiflächen auf Nieder-Eschbacher Gebiet durch den Bebauungsplan Nr. 800 (Grüngürtelpark Nieder-Eschbach)
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten:
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bebauungsplan Nr. 800 "Grüngürtelpark Nieder-Eschbach“ zur Fortsetzung des Verfahrens unverzüglich in die Offenlage zu geben.
Begründung:
Die Diskussion um die Ansiedlung der Brauerei Radeberger außerhalb des planungsrechtlich zulässigen Gewerbegebietes Nieder-Eschbach an der Züricher Straße zeigt, dass neben der bereits bestehenden landschaftlichen Flächensicherung durch den Flächennutzungsplan sowie der Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet Grüngürtel, eine weitere ergänzende Sicherung, insbesondere zum Erhalt der vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen sowie der in diesem Areal durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen mittels eines Bebauungsplanes erfolgen sollte. Aus Sicht des Ortsbeirats Nieder-Eschbach ist grundsätzlich eine Bebauung jeglicher Art im Bereich des zukünftigen Grüngürtelparks nicht gewünscht und mögliche "Bebauungsgelüste“ an der nördlichen Seite der Züricher Straße sowie der Anna-Lindh-Allee sind von vornherein als unzulässig abzulehnen. Aus diesem Grunde soll der bisher erarbeitete Bebauungsplan Nr. 800 "Grüngürtelpark Nieder-Eschbach“ nunmehr in die Offenlage gebracht werden, damit das Verfahren in diesem Sinne weitergeführt und eine inhaltliche Beratung zur Ausgestaltung sowie Abstimmungen hinsichtlich der Zielsetzungen auf den Weg gebracht werden kann. Die Sicherung insbesondere der vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen sowie Erhalt der Naherholungsflächen haben dabei höchste Priorität. .
Hauptvorlage: Antrag vom 09.11.2008, OF 233/15 Beratung im Ortsbeirat: 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. November 2008Sie sind hierOFOF 242/15Sicherung der Freiflächen auf Nieder-Eschbacher Gebiet durch den Bebauungsplan Nr. 800 (Grüngürtelpark Nieder-Eschbach)Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 28. November 2008OAOA 768Sicherung der Freiflächen auf Nieder-Eschbacher Gebiet durch den Bebauungsplan Nr. 800 (Grüngürtelpark Nieder-Eschbach)Anregung
- 29. Mai 2009BB 430Sicherung der Freifläche auf Nieder-Eschbacher Gebiet durch den Bebauungsplan Nr. 800 (Grüngürtelpark Nieder-Eschbach)Magistratsbericht
- 4. Dezember 2009BB 1018Sicherung der Freifläche auf Nieder-Eschbacher Gebiet durch den Bebauungsplan Nr. 800 (Grüngürtelpark Nieder-Eschbach)Magistratsbericht
- 21. Mai 2010BB 334Sicherung der Freiflächen auf Nieder-Eschbacher Gebiet durch den Bebauungsplan Nr..800 (Grüngürtelpark Nieder-Eschbach)Magistratsbericht
- 2. Dezember 2011BB 490Sicherung der Freiflächen auf Nieder-Eschbacher Gebiet durch den Bebauungsplan Nr..800 (Grüngürtelpark Nieder-Eschbach)Magistratsbericht
- 21. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 182 WochenBB 222Sicherung der Freiflächen auf Nieder-Eschbacher Gebiet durch den Bebauungsplan Nr..800 (GrünGürtelpark Nieder-Eschbach)Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme