Verkauf von öffentlichem Eigentum der Nassauischen Heimstätte stoppen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 7 fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, den Verkauf von öffentlichem Eigentum der Nassauischen Heimstätte zu stoppen und notwendige Sanierungsmaßnahmen sowie die Vermietung leer stehender Wohnungen zu gewährleisten. Dies geschieht, um den Druck auf Mieterinnen und Mieter zu verringern und eine vorausschauende Wohnungspolitik zu fördern.
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Thema Wohnen verfolgenAnregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Alle Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Frankfurt in den Gremien der Nassauischen Heimstätte (Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung) werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass 1. notwendige Sanierungsmaßnahmen in den Bestandsobjekten zeitnah durchgeführt werden; 2. leer stehende Häuser und Wohnungen unverzüglich wieder dauerhaft vermietet werden. Außerdem wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob alternativ die der Nassauischen Heimstätte gehörenden Häuser von der städtischen ABG Holding gekauft, saniert und als preiswerte Mietwohnungen erhalten werden können.
Begründung
Obwohl die Nassauische Heimstätte zu 100 Prozent in öffentlichem Besitz ist, verkauft die Wohnungsbaugesellschaft in der Siedlung Westhausen dieses öffentliche Eigentum. Nur aufgrund des politischen Drucks wurde das Verkaufsprogramm vor einigen Jahren weitestgehend auf die Mieterinnen und Mieter beschränkt. Einige Mieterinnen und Mieter haben von diesem Angebot bislang Gebrauch gemacht und das von ihnen bewohnte Haus zu vergleichsweise günstigen Konditionen erworben. Nach Kenntnisstand des Ortsbeirats ist der Kauf aber nicht mit einer Haltefrist bzw. zumindest einem befristeten Weiterverkaufsverbot verbunden. Diesen Umstand nutzen nun ganz legal Investoren. Es wird berichtet, dass Mieterinnen und Mieter das von ihnen bewohnte Haus mit finanzieller Unterstützung der Investoren kaufen, um es gleich danach an die Investoren weiterzuverkaufen. Die Mieterinnen und Mieter erhalten dafür die Zusicherung, langfristig zu den bisherigen Konditionen bzw. zu den Konditionen der Nassauischen Heimstätte in den Häusern/Wohnungen zu verbleiben. Diese für die Mieterinnen und Mieter durchaus günstige Regelung führt dazu, dass die Investoren zu sehr günstigen Konditionen in den Besitz der Häuser gelangen, die dann bei einem Weiterverkauf auf dem freien Markt deutlich höhere Preise erzielen können. Diese Vorgehensweise kann - wenngleich legal - nicht im Sinne einer vorausschauenden Wohnungspolitik einer im Besitz aller Bürgerinnen und Bürger befindlichen Gesellschaft sein. Gleichzeitig wird berichtet, dass die Nassauische Heimstätte nicht mehr in ihr Eigentum investiert und so den Druck auf die Mieterinnen und Mieter zum Kauf der Häuser erhöht. Zudem wird berichtet, dass die Nassauische Heimstätte die oben geschilderte Verkaufspraxis aktiv unterstützt, um den Hausverkauf rasch voranzutreiben. Der Wahrheitsgehalt dieser Berichte sollte schnellstmöglich intern geprüft werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juni 2018BB 176Leerstand und Hausverkäufe an Nichtmieter stoppenMagistratsbericht
- 13. August 2021OFOF 51/7Verkauf von öffentlichem Eigentum der Nassauischen Heimstätte stoppenOrtsbeiratsantrag · SPD, die_farbechten-LINKE.
- 7. September 2021Sie sind hierOAOA 53Verkauf von öffentlichem Eigentum der Nassauischen Heimstätte stoppenAnregung
- 3. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 207 WochenBB 244Verkauf von öffentlichem Eigentum der Nassauischen Heimstätte stoppenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION