Unterstützung von Geschäftsinhabern, die von der Baustelle Eckenheimer Landstraße betroffen sind
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Thema Stadtplanung verfolgenBegründung
von der Baustelle Eckenheimer Landstraße betroffen sind Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, kurzfristig und unbürokratisch finanzielle Hilfen für Einzelhändler und Gastwirte bereitzustellen, die von der Verzögerung der Baustelle Hochbahnsteige U 5 besonders betroffen und in ihrer Existenz gefährdet sind. Begründung: Nach Ostern 2016 begannen die Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem Umbau der Haltestellen der U 5 an der Eckenheimer Landstraße. Hierbei wurde die Straße streckenweise vollständig gesperrt und der ÖPNV umgeleitet. Die Baumaßnahmen sollten mit dem Ende der Sommerferien beendet sein, sodass ab dem 29.08.2016 der Verkehr wieder normal aufgenommen werden kann. Vor wenigen Tagen teilte jedoch die VGF mit, dass sich die Arbeiten voraussichtlich um 6 Wochen verzögern werden, d. h. eine Normalisierung erst Mitte Oktober zu erwarten ist. Abgesehen davon, dass diese Prognose ebenso unsicher ist wie die ursprüngliche, ist eine weitere Beeinträchtigung der betroffenen Geschäftsleute - v. a. Einzelhändler und Gastwirte - nicht hinzunehmen. Viele Geschäftsinhaber mussten durch die Baumaßnahmen bereits erhebliche Umsatzeinbußen hinnehmen; teilweise sind sie in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet. Eine weitere Verzögerung ist für die betroffenen Geschäftsinhaber nicht zumutbar. Auch wenn die Stadt Frankfurt selbst nicht Bauherr ist, trägt sie als Eigentümerin der VGF die Verantwortung für die fehlerhafte Organisation. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, den Geschäftsinhabern, die von der Baustelle besonders betroffen sind, finanzielle Hilfen anzubieten, damit deren Existenz nicht gefährdet wird. Die Prüfung und praktische Durchführung kann z. B. in Zusammenarbeit mit der IHK erfolgen.
Inhalt
Antrag gem. § 17 (3) GOS vom 25.08.2016, NR 77
Betreff: Unterstützung von Geschäftsinhabern, die von der Baustelle Eckenheimer Landstraße betroffen sind Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, kurzfristig und unbürokratisch finanzielle Hilfen für Einzelhändler und Gastwirte bereitzustellen, die von der Verzögerung der Baustelle Hochbahnsteige U 5 besonders betroffen und in ihrer Existenz gefährdet sind.
Begründung: Nach Ostern 2016 begannen die Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem Umbau der Haltestellen der U 5 an der Eckenheimer Landstraße. Hierbei wurde die Straße streckenweise vollständig gesperrt und der ÖPNV umgeleitet. Die Baumaßnahmen sollten mit dem Ende der Sommerferien beendet sein, sodass ab dem 29.08.2016 der Verkehr wieder normal aufgenommen werden kann. Vor wenigen Tagen teilte jedoch die VGF mit, dass sich die Arbeiten voraussichtlich um 6 Wochen verzögern werden, d. h. eine Normalisierung erst Mitte Oktober zu erwarten ist. Abgesehen davon, dass diese Prognose ebenso unsicher ist wie die ursprüngliche, ist eine weitere Beeinträchtigung der betroffenen Geschäftsleute - v. a. Einzelhändler und Gastwirte - nicht hinzunehmen. Viele Geschäftsinhaber mussten durch die Baumaßnahmen bereits erhebliche Umsatzeinbußen hinnehmen; teilweise sind sie in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet. Eine weitere Verzögerung ist für die betroffenen Geschäftsinhaber nicht zumutbar. Auch wenn die Stadt Frankfurt selbst nicht Bauherr ist, trägt sie als Eigentümerin der VGF die Verantwortung für die fehlerhafte Organisation. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, den Geschäftsinhabern, die von der Baustelle besonders betroffen sind, finanzielle Hilfen anzubieten, damit deren Existenz nicht gefährdet wird. Die Prüfung und praktische Durchführung kann z. B. in Zusammenarbeit mit der IHK erfolgen.Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 31.08.2016
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. August 2016 brachte AfD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 10.11.2016 im OBR 3 abgelehnt.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und FDP (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und FDP (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Kenntnis) bei Enthaltung CDU und LINKE.