Beleuchteter Fußweg im Rödelheimer Brentanopark
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Vortrag des Magistrats vom 20.05.2005, M 99
Betreff:
Beleuchteter Fußweg im Rödelheimer Brentanopark
Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.03.2003, § 5113
- NR 917 FAG, E 152 FAG, EA 50 OBR 7, l. B 557/03 -
- Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.03.2003, § 5073 zur EA 50 wird aufgehoben.
- Es dient zur Kenntnis, dass - die Abstimmungen ergaben, dass eine den Erfordernissen entsprechende Wegebeleuchtung im Rödelheimer Brentanopark nicht für die vom Verein geschätzte Summe von 8.404,-- Euro installiert werden kann. - vom Magistrat die tatsächlich entstehenden Kosten für die Beleuchtung des gesamten Parkweges erarbeitet wurden, die mit einem Kostenansatz von 48.000,-- Euro abschließen. Im Sinne des Straßenverkehrsrechtes ist der Verbindungsweg im Park nicht als öffentliche Verkehrsfläche einzustufen, die eine Beleuchtung zu Zwecken der Verkehrssicherheit erfordert. Somit scheidet eine städtische Finanzierung grundsätzlich aus.
- Die Berichtspflicht für die oben angeführten Vorgänge gilt als erledigt. Begründung: Im Rahmen der Haushalts- und Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 2003 - Investitionsprogramm 2003 bis 2006 – wurde die Etatanregung EA 50 als Bestandteil (Anlage 6) des Haushaltsplanes beschlossen (§ 5073, 27.03.2003). Somit wurde beschlossen
- a)dass 2.800,-- Euro für die Beleuchtung des Brentanoparkweges freigegeben werden, sobald private Sponsoren 5.600,-- Euro für diesen Zweck zur Verfügung gestellt haben und
- b)dass das dem Ortsbeirat 7 vorliegende Beleuchtungskonzept zwischen dem Grünflächenamt und dem Rödelheimer Geschichtsverein abzustimmen ist. Das vom Ortsbeirat 7 erwähnte Beleuchtungskonzept wurde dem Magistrat im Februar 2004 zur Verfügung gestellt. Es sieht im Wesentlichen vor, zwischen dem Rödelheimer Parkweg und dem Wehrsteg drei zusätzliche Leuchten ähnlichen Typs aufzustellen und an die vor dem Pavillon vorhandenen Kugelleuchten anzuschließen. Die im Konzept aufgeführten Kosten stellen sich aus einem vom Rödelheimer Heimat- und Geschichtsverein eingezogenen Angebot einer Elektrobaufirma sowie aus einer Kostenschätzung für Zusatzarbeiten zusammen. In der Addition werden 8.404,-- Euro als Kostenfaktor aufgeführt. Das Konzept wurde vom Magistrat mit den zu beteiligenden Stellen eingehend ge- prüft. Hierbei stellte sich heraus, dass das vorliegende Konzept bzw. der oben ge- nannte Beschluss nicht umgesetzt werden kann:
- Der Brentanopark befindet sich unter Denkmalschutz. Dieses ist bei der Auswahl eines zu installierenden Leuchtentyps zu berücksichtigen. Die diesbezügliche Prüfung ergab, dass weder die vorhandenen, noch die von der Elektrobaufirma vor-geschlagenen Leuchtentypen den Belangen des Denkmalschutzes gerecht werden. Darüber hinaus können aus stadtplanerischer Sicht im Stadtgebiet nur jene Leuchten Verwendung finden, die dem Leuchtenkatalog der Stadt Frankfurt am Main entsprechen. Aus vorgenannten Ausführungen ergibt sich die Schlussfolgerung, dass ein schlüssiges Konzept – nebst Auswahl der entsprechenden Leuchte auch den Ersatz der drei vorhandenen Kugelleuchten enthalten muss. In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, dass der alternative Einsatz von Solarleuchten an der fraglichen Wegestrecke aufgrund des dichten Baumbestandes nicht umgesetzt werden kann.
- Im vorgelegten Konzept ist die Aufstellung von drei zusätzlichen Leuchtkörpern vorgesehen. Hierdurch ließe sich nur eine punktuelle Beleuchtung der Wegestrecke zwischen Rödelheimer Parkweg und Wehrsteg erzielen. Der weitere Verlauf des Parkweges zwischen dem Wehrsteg und der Straße "Auf der Insel“ würde weiterhin unbeleuchtet bleiben. Ein schlüssiges Beleuchtungskonzept für diesen Verbindungsweg muss daher so verfasst werden, dass eine durchgehende, adäquate Beleuchtung vom Rödelheimer Parkweg bis zur Straße "Auf der Insel“ etabliert wird.
- Aus betrieblicher Sicht ist ein Anschluss an die vorhandene Beleuchtung nicht möglich. Die im Brentanopark am Pavillon befindlichen drei Kugelleuchten haben die Funktion, den Vorplatz sowie den Eingang des Pavillons auszuleuchten. Der Betrieb wird über einen Lichtsensor gesteuert, der nur vom Innern des Pavillons geschaltet werden kann. Im angeschalteten Zustand erfolgt die elektrische Speisung der Leuchten bei entsprechender Finsternis über die Stromversorgung des Pavillons. Die Kugelleuchten wurden in Funktion des Pavillons aufgestellt, um abends, etwa bei Empfängen, den Vorplatz auszuleuchten. Sie sind nicht als Wegebeleuchtung konzipiert. Als Betreiber des Pavillons hat der Rödelheimer Heimat- und Geschichtsverein, der auch allein über die temporäre Inbetriebnahme der Kugelleuchten entscheidet, diese nachts im eingeschalteten Zustand belassen, um seinem Ansinnen (Ausleuchtung des Verbindungsweges) Vorschub zu verleihen. Die hierdurch entstandenen, vom Nutzer verursachten Stromkosten, können auch nicht im Ausnahmefall dem Magistrat aufgebürdet werden, der diese Zweckentfremdung zu seinen Lasten nicht befürwortet. Eine Aufnahme der Beleuchtung in das städtische Beleuchtungsnetz ist weder für die vorhandenen Kugelleuchten noch für zusätzlich aufzustellende Leuchten möglich. Im Sinne des Straßenverkehrsrechtes ist der Verbindungsweg im Park keine öffentliche Verkehrsfläche, die eine Beleuchtung zu Zwecken der Verkehrssicherheit notwendig machen würde. Diese ist aber Grundvoraussetzung für die Aufnahme in das Beleuchtungsnetz. Der Magistrat vertritt daher auch weiterhin die Auffassung, dass nicht zuletzt aus Gründen der Haushaltskonsolidierung für die Notwendigkeit einer Wegebeleuchtung in öffentlichen Grünanlagen als Entscheidungsgrundlage einzig das Kriterium der Verkehrssicherungspflicht greift. Dabei müssen ggf. auch zumutbare Umwege in Kauf genommen werden, wenn beleuchtete Fußwege an Straßen dieser Verkehrssicherungspflicht genügen und eine kürzere Wegeverbindung durch eine beleuchtete Grünanlage wünschenswert erscheint.
- Die von privater Seite zu stellenden 5.600,-- Euro konnten bisher nicht erbracht werden. Derzeit liegt eine gesicherte Spendenzusage des Rödelheimer Heimat- und Geschichtsvereins über eine Summe von 1.020,00 Euro vor. Weitere Sponsoren zur Deckung des fehlenden Anteils in Höhe von 4.584,-- Euro konnten nach derzeit vorliegenden Informationen noch nicht gewonnen werden. Um dennoch eine Aussage zu den Kosten treffen zu können, wurde vom Magistrat in enger Abstimmung mit der Mainova der tatsächliche Finanzbedarf ermittelt. Eine den Erfordernissen entsprechende Beleuchtung würde im Einzelnen vorsehen: - Entfernung der vorhandenen, nicht denkmalschutzgerechten Kugelleuchten - Abtrennung der elektrischen Speisung vom Pavillon - Aufstellung von 13 Leuchten, die den Belangen des Denkmalschutzes entsprechen und die im stadteigenen Leuchtenkatalog aufgeführt sind, entlang des Verbindungsweges zwischen Rödelheimer Parkweg und Auf der Insel Diese Maßnahmen würden Kosten in Höhe von 48.000 € verursachen. Eine Vergleichbarkeit dieses Projektes mit der Illumination des Mainufers ist aus den geschilderten Gründen nicht gegeben. Nebenvorlage: Antrag vom 26.06.2005, OF 694/7 Anregung vom 28.06.2005, OA 2017
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2002BB 1131Beleuchteter Fußweg im Rödelheimer BrentanoparkMagistratsbericht
- 12. Januar 2003OFOF 331/7Haushalt 2003 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.9 Grün- und Freiflächen Sponsoring für einen beleuchteten Fußweg im Rödelheimer BrentanoparkOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP, DIE FARBECHTEN
- 28. Januar 2003EAEA 50Haushalt 2003 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.9 Grün- und Freiflächen Sponsoring für einen beleuchteten Fußweg im Rödelheimer BrentanoparkEtatanregung
- 10. Februar 2003NRNR 917Mehr Licht ins Dunkel!STVV-Antrag · FAG
- 25. Februar 2003EE 152Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.9 Grün- und Freiflächen Mehr Licht ins DunkelEtatantrag · FAG
- 11. Juli 2003BB 557Haushalt 2003 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.9 Grün- und Freiflächen Mehr Licht ins DunkelMagistratsbericht
- 11. Juli 2003BB 552Beleuchteter Fußweg im Rödelheimer Brentanopark hier: Mehr Licht ins Dunkel!Magistratsbericht
- 2. Februar 2004BB 731. Beleuchteter Fußweg im Rödelheimer Brentanopark 2. Mehr Licht ins DunkelMagistratsbericht
- 20. Mai 2005Sie sind hierMM 99Beleuchteter Fußweg im Rödelheimer BrentanoparkMagistratsvortrag
- 26. Juni 2005OFOF 694/7Beleuchteter Fußweg im Rödelheimer BrentanoparkOrtsbeiratsantrag · DIE_FARBECHTEN
- 28. Juni 2005OAOA 2017Beleuchteter Fußweg im Rödelheimer Brentanopark Vortrag des Magistrats vom 20.05.2005, M 99Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung SPD und 1 CDU zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD und 1 CDU
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 99 = Annahme, OA 2017 = Ablehnung) PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. (M 99 = Ablehnung, OA 2017 = Annahme) BFF (M 99 und OA 2017 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, REP und BFF gegen SPD, FAG, PDS und E.L. (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, FAG, PDS, BFF und E.L. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 99 = Ablehnung, OA 2017 = Annahme)