Übereignung von Flächen an der Heinrich-Hoffmann-Straße 7/Deutschordenstraße 46 an das Land Hessen
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Heinrich-Hoffmann-Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.08.2026.
- Niederrad: Begrünung Deutschordenstraße06.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Schulbetrieb der Heinrich-Hoffmann-Schule sichern05.12.2025 · B (Bericht des Magistrats)
- Sperrung Rennbahn-/Schwarzwaldstraße nach Veranstaltungsende30.07.2024 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Heinrich-Hoffmann-Straße per E-MailInhalt
Vortrag des Magistrats vom 04.05.2015, M 67
Betreff: Übereignung von Flächen an der Heinrich-Hoffmann-Straße 7/Deutschordenstraße 46 an das Land Hessen
- Dem Abschluss des Grundstückübereignungsvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Übernehmer: Land Hessen Liegenschaft: Gemarkung Niederrad, Flur 3, Nr. 1/4, 1/5, 12/14, 12/15, 12/16, 12/17, 12/19, 12/21, 12/23, 12/25 und 12/27, hält zusammen 386 qm Kaufpreis: unentgeltlich Rechts- und Sachmängelhaftung: Der Übereignungsgegenstand nebst sämtlichen Baulichkeiten wird so übertragen, wie er daliegt, ohne Haftung - außer im Falle des Vorsatzes und/oder grober Fahrlässigkeit- für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere schädliche geogene oder anthropogene Bodenveränderungen und/oder Altlasten im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetzes (USchadG) oder nach wasserrechtlichen Vorschriften, für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Besondere Bedingungen: Eventuell vorhandene Ver- und Entsorgungslei- tungen sind dinglich zu sichern. Kosten und Steuern: Die Kosten und Steuern des Übereignungsvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Landes Hessen. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011)
- Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert 250,00 EUR/qm für eine Nutzung als Gemeinbedarfsfläche beträgt. Bei den zu übereignenden Flächen handelt es sich ausschließlich Straßenbegleitgrün. Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt - wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. Begründung: Mit Vertrag vom 20.06.1967 - UR. I 76/67 Amtsgericht Wiesbaden - hat sich die Stadt Frankfurt am Main verpflichtet, alle Grundstücke mit Zubehör und etwaige Grundstücksrechte, die bei Abschluss des Vertrages der Stadt gehören und der Universität oder dem Universitätsklinikum nicht nur vorübergehend zu dienen bestimmt sind, unentgeltlich und, soweit rechtlich möglich, lastenfrei dem Land zu übertragen. Mit Übertragungsvertrag vom 22.05.1986, Urk.-Nr. 180/1986 des Notars Klaus Hala, Frankfurt am Main, erfolgte die unentgeltliche Übereignung von Flächen an das Land Hessen. Die in Pos. 1 genannten Flurstücke waren nicht Bestandteil des vorgenannten Vertrages. Die aufgeführten Flurstücke sind derzeit Straßenbegleitgrün und bereits in die Grünanlagen des Universitätsgeländes einbezogen. Die Übertragung erfolgt in Ergänzung der Grundstücksübertragung aus dem Jahr 1986 zur abschließenden Festlegung der Grenzlinie des Universitätsgeländes. Anlage _Plaene (ca. 187 KB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 06.05.2015
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Mai 2015 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.06.2015 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)