Rechenzentrenkonzept - Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms
Zusammenfassung
Der Magistrat von Frankfurt am Main schlägt eine Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms vor, um die steigende Zahl von Rechenzentren in geeignete Gewerbe- und Industriegebiete zu lenken. Ziel ist es, ein einheitliches Konzept zu schaffen, das sowohl die Anforderungen an die städtebauliche Qualität als auch die nachhaltige Nutzung der Abwärme der Rechenzentren berücksichtigt.
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Thema Stadtplanung verfolgenBeschlussvorschlag
- Das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (GEP) konkretisiert die Stadtentwicklungsziele für die Sicherung, Weiterentwicklung und Nutzung von gewerblichen Bauflächen im Stadtgebiet. Die Stadt Frankfurt am Main strebt die in den Anlagen 1, 2 und 3 dargestellte Standorttypik und gebietsbezogenen Entwicklungsziele an. Das GEP ist bei der Aufstellung der Bauleitpläne als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs.6 Nr. 11 BauGB zu berücksichtigen.
- Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat für die in der Anlage 4 dargestellten und Anlage 5 aufgezählten Gewerbelagen Magistratsvorlagen in den Geschäftsgang geben wird, die auf die Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen abzielen. Diese dienen vor dem Hintergrund der neu definierten Eignungs- und Ausschlussgebiete für unternehmensunabhängige Rechenzentren der Sicherung und Entwicklung der genannten Industrie- und Gewerbegebiete.
- Der Magistrat wird beauftragt, ein gesamtstädtisches Konzept zur Nutzung der Abwärme aus Rechenzentren und den Rechenzentrums-Clustern zu erarbeiten.
- Der Magistrat wird beauftragt, Standards für die städtebauliche Qualität von Rechenzentren sowie deren nachhaltigen ressourcensparenden Bewirtschaftung zu erarbeiten, die bei künftigen Entwicklungen zwingend zu beachten sind.
Begründung
A) Zielsetzung Aufgrund des erhöhten Wachstums von Rechenzentren in Gewerbe- und Industriegebieten werden die Erhaltungs- und Entwicklungsziele, Maßnahmen sowie die Standorttypik der am 04.03.2021 beschlossenen Fortschreibung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms (§ 7283) angepasst, um auf konzeptioneller Grundlage eine gesamtstädtische Standortsteuerung von Rechenzentren zu ermöglichen. B) Alternativen Ohne eine Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms fehlt dem Magistrat der Stadt Frankfurt ein einheitliches Konzept zur Lenkung von Rechenzentren in geeignete und gewünschte Gewerbe- und Industriegebiete der Stadt Frankfurt am Main und damit eine abgestimmte Grundlage für eine bauleitplanerische Beschränkung von Rechenzentrumvorhaben an unerwünschten Stellen im Stadtgebiet. C) Lösungen Zu
- Städtebauliches Entwicklungskonzept Basierend auf einer Hochrechnung des Flächenverbrauchs durch Rechenzentren der Jahre 2016 bis 2020 würden bis zum Jahr 2030 im Mittel knapp 75 Hektar Fläche in Industrie- und Gewerbegebieten für eine weitere Entwicklung dieser Wachstumsbranche benötigt. Rechenzentren sind stark bodenpreiswirksam. Sie lösen eine direkte Flächenkonkurrenz insbesondere für verarbeitendes Gewerbe, Handwerk und Industrie aus und begünstigen somit Verdrängungseffekte. Neben dem Flächenverbrauch kommt es durch Rechenzentren vermehrt zu Beeinträchtigungen des Stadtbilds, Immissionskonflikten zu nachbarschaftlichen Nutzungen und zu einem erhöhten Stromverbrauch auf der Frankfurter Gemarkung. Um die Klimaziele der Stadt Frankfurt am Main zu erreichen, müssen städtebauliche Vorgaben für eine nachhaltigere Bodennutzung und Bebauung formuliert werden. Ein zukünftiges Wachstum von Rechenzentren soll auf geeignet räumliche Schwerpunkte in Frankfurter Gewerbegebieten, den sog. Eignungsgebieten, gelenkt werden, um die Flächenkonkurrenz zu anderen Gewerbenutzungen zu begrenzen und Synergien zu ermöglichen. Die Standorttypik und die Entwicklungsziele des GEPs werden in Anlagen 1 bzw. 2 dargestellt und in Anlage 3 erläutert. Zu
- Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen Zur Umsetzung der gesamtstädtischen Standortsteuerung von Rechenzentren muss das verbindliche Planungsrecht für die Industrie- und Gewerbegebiete den Entwicklungszielen des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms angepasst werden. Die Neuaufstellung von Bebauungsplänen für den unbeplanten Innenbereich sowie die Änderung von Bebauungsplänen sind erforderlich. Die Gewerbelagen, für die ein Bebauungsplan aufgestellt oder geändert werden soll, werden in den Anlagen 4 und 5 genannt. Zu
- Nutzung der Abwärme Grundsätzlich ist die Nutzung der Abwärme aus Rechenzentren anzustreben, da es sich um ein Abfallprodukt handelt, welches normalerweise in die Umwelt abgegeben wird. Der Nutzung der Abwärme aus Rechenzentren stehen in der Realität technische, wirtschaftliche und organisatorische Hemmnisse entgegen. Im Fall der Rechenzentren kommen das derzeit niedrige Temperaturniveau der Abwärme bei gleichzeitig sehr hohen Abwärmemengen hinzu. Diese Abwärmemengen übersteigen bei weitem die in unmittelbarer Umgebung der Rechenzentrums-Cluster vorhandenen Bedarfe. Sie müssten daher über lange Strecken transportiert und eine neue Infrastruktur für den Transport (Fernwärmenetz) aufgebaut werden. Dezentral angesiedelte, kleinere Rechenzentren können besser für eine lokale Abwärmenutzung genutzt werden. Hier bietet sich besonders auch die Kombination mit Neubaugebieten an, bei denen technische Probleme bei der Wärmenutzung (Flächenheizsysteme für niedrige Vorlauftemperaturen), schon im Planungsstadium berücksichtigt werden können. Für beide Fragestellungen: zur Wärmenutzung aus RZ-Clustern und dezentrale Nutzungen aus bestehenden RZ auf der einen Seite sowie Errichtung von Neubaugebieten - parallel mit neuen RZ-Standorten - auf der anderen Seite, ist ein gesamtstädtisches Wärmekonzept erforderlich, welches die Wärmeverbraucher mit einbezieht. Damit liefert ein solches Konzept belastbare Zahlen für die Umsetzung. Zu
- Standards für die städtebauliche Qualität von Rechenzentren sowie deren nachhaltiger und klimaschonender Bewirtschaftung Die Architektur der wachsenden Rechenzentren in Frankfurt am Main folgt bislang den Prinzipien der Kosteneffizienz, der Funktionalität sowie der Sicherheitszertifizierung und kommt oft mit einer mangelhaften städtebaulichen Integration sowie gestalterischen und nutzungsspezifischen Defiziten einher. Standorte zukünftiger Rechenzentren sollen stadtverträglicher in die Gewerbegebiete integriert sowie klimaschonender geplant und betrieben werden. Leitlinien für die Standort- und Objektgestaltung sollen hierbei helfen und Anforderungen an die Planung, die Errichtung, das Einfügen, den Betrieb sowie die Nachnutzung festlegen. Dabei sind sowohl die Klima- und Umweltverträglichkeit, die städtebauliche Qualität, die Entwicklung in der Region, die Anpassung an den Klimawandel sowie der Ressourcenverbrauch zu berücksichtigen. D) Kosten Aufwendungen für nachfolgende Bauleitplanverfahren (s. II) und die Entwicklung der Standards (s. IV) sind durch die Etatansätze des Stadtplanungsamtes, Umweltamtes sowie des Energiereferats gedeckt. Für die Erstellung des gesamtstädtischen Konzeptes zur Nutzung der Abwärme und für die Machbarkeitsuntersuchungen durch das Energiereferat (s. III) werden die Kosten einmalig mit ca. 500.000 Euro sowie für die dazu erforderlichen Personalmittel mit 93.000 Euro pro Jahr beziffert. Entsprechende Mittel sind vom Magistrat zu berücksichtigen. Zur Umsetzung dieses Konzeptes sollen bereitstehende Fördermittel genutzt werden, um den städtischen Haushalt zu entlasten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. März 2022Sie sind hierMM 44Rechenzentrenkonzept - Aktualisierung des GewerbeflächenentwicklungsprogrammsMagistratsvortrag
- 4. April 2022NRNR 351Konzept für dezentrale Rechenzentren erstellenSTVV-Antrag · CDU
- 21. April 2022OFOF 279/11Rechenzentrenkonzept - Aktualisierung des GewerbeflächenentwicklungsprogrammsOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. April 2022OAOA 173Rechenzentrenkonzept - Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44Anregung
- 10. Mai 2022OFOF 160/7Abwärmenutzung der Rechenzentren in Rödelheim- West für das Neubauprojekt Berufsschulcampus auf dem ehemaligen Flint-GeländeOrtsbeiratsantrag · die_farbechten-LINKE.
- 24. Mai 2022OMOM 2161Abwärmenutzung der Rechenzentren in Rödelheim-West für das Neubauprojekt Berufsschulcampus auf dem ehemaligen Flint-GeländeDirektanregung
- 22. August 2022STST 1876Abwärmenutzung der Rechenzentren in Rödelheim-West für das Neubauprojekt Berufsschulcampus auf dem ehemaligen Flint-GeländeStellungnahme
- 28. September 2022AA 145Kritik am RechenzentrumskonzeptSTVV-Anfrage · CDU
- 13. Januar 2023BB 9Kritik am RechenzentrenkonzeptMagistratsbericht
- 4. Januar 2026OFOF 597/7Fernwärmeversorgung bei neuen Bauvorhaben wie dem Bildungscampus Rödelheim mit planenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Januar 2026OMOM 7941Fernwärmeversorgung bei neuen Bauvorhaben wie dem Bildungscampus Rödelheim mitplanenDirektanregung
- 13. April 2026Antwort des Magistrats · nach 212 WochenSTST 704Fernwärmeversorgung bei neuen Bauvorhaben wie dem Bildungscampus Rödelheim mitplanenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf26 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); farbechte/LINKE (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 173 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage OA 196 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. 4 GRÜNE, 2 SPD, FDP und Volt (= Delegation auf den Haupt- und Finanzausschuss) CDU (= vereinfachtes Verfahren) LINKE. (= Annahme) AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (M 44, NR 351, OA 173 und OA 196 = Zurückstellung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 und OA 173 = Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (M 44 = Ablehnung, NR 351 = Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. a) Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Grote, Tschierschke, Papke, Dr. Kochsiek, Schlimme und Schwichtenberg dienen zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 4. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei