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Rechenzentrenkonzept - Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms

Vorlagentyp: OFGRÜNE
3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat beschließt die Zustimmung zur Vorlage des Magistrats M44 mit bestimmten Maßgaben zur Anpassung der Eignungsgebiete für Dataparks. Dies soll die Rücksichtnahme auf bestehende Wohn- und Naturschutzgebiete sicherstellen und Konflikte minimieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Adam-Opel-Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.08.2026.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Ortsbeirat stimmt der Vorlage des Magistrats M44 unter folgenden Maßgaben zu:

- Bezogen auf die Anlage 4 Maßnahmen: Die Aufmerksamkeitszonen für die Dataparks dürfen keine bestehenden Wohngebiete und keine Naturschutzgebiete umfassen. Eignungsgebiete für Dataparks müssen daher in einem Abstand von 100 m zu Wohn- und Naturschutzgebieten enden. Entsprechend sind die Eignungsgebiete anzupassen. Das betrifft die folgenden Straßen Vatterstraße, Gelastrasse und Adam-Opel-Straße 34 und das Naturschutzgebiet "Seckbacher Ried".

- Die Aufmerksamkeitszone sollte auch für bestehende, gewerblich genutzte Gebäude gelten, bei denen im Laufe der Zeit eine Nutzungsänderung erfolgt.

- Das Gelände der Batschkapp ist nicht als Eignungsgebiet für Dataparks auszuweisen.

Begründung

Die Aufmerksamkeitszonen wurden geschaffen für die gegenseitige Rücksichtnahme bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und bei der Durchführung von Baugenehmigungs-verfahren im direkten Umfeld von gewerblichen Standorten, und um entsprechende Konflikte zu minimieren. Um Störungen des direkten Umfeldes zu umgehen, wird gemäß M151 eine Zone von 100 m zwischen Gewerbestandorten und Wohnbebauung vorgeschlagen. Die in Seckbach und Fechenheim betroffenen Wohn- und Naturschutzgebiete existieren seit den 30iger bzw. 50iger Jahren, die bisherigen gewerblichen Bauten hielten gewohnheitsgemäß einen Abstand von 50 - 100 m zu Naturflächen und Wohnhäusern ein. Die neu auszuweisenden Eignungsgebiete für Dataparks sollten im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme daher ebenfalls nicht näher als 100 m an die schon existierenden Wohngebiete und Naturschutzgebiete heranrücken, entsprechend sollte das Eignungsgebiet für Dataparks 100 m Abstand zu diesen Flächen einhalten. Das Gelände der Batschkapp gehört der Frankfurter Hafengesellschaft. Sie ist eine der wenigen größeren kulturellen Einrichtungen im Frankfurter Osten und hat sich hier etabliert. Das Gelände sollte nicht als Datapark Eignungsgebiet ausgewiesen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. März 2022MM 44Rechenzentrenkonzept - Aktualisierung des GewerbeflächenentwicklungsprogrammsMagistratsvortrag
  2. 21. April 2022Sie sind hier
    OFOF 279/11Rechenzentrenkonzept - Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 25. April 2022OAOA 173Rechenzentrenkonzept - Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44Anregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 10 · 25.04.2022
TO I, TOP 27
Angenommen
Anregung OA 173 2022 1. Der Vorlage M 44 wird unter Hinweis auf OA 173 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 279/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der Satz "Grundsätzlich ist die Abwärme der Rechenzentren zu nutzen." als vierter Punkt aufgenommen wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Enthaltung:
CDU
zu 2)
Enthaltung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU

Mitdiskutieren

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Alle verknüpften Vorlagen