Kritik am Rechenzentrumskonzept
Zusammenfassung
Die Anfrage zielt darauf ab, die Kritik am Rechenzentrumskonzept zu beleuchten und Informationen über die Gespräche des Magistrats mit Rechenzentrumsbetreibern und Verbänden zu erhalten. Ziel ist es, die Reaktionen und die Möglichkeit einer Abwanderung von Rechenzentren zu bewerten.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Das Rechenzentrumskonzept (M 44/22) ist vor der Sommerpause 2022 in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden. Die Diskussionen hierzu waren kontrovers, insbesondere von den betroffenen Rechenzentrumsbetreibern gab es Kritik.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Mit welchen Rechenzentrumsbetreibern hat der Magistrat im Vorfeld der Ausfertigung des Konzepts Gespräche geführt?
- Mit welchen Verbänden hat der Magistrat im Vorfeld der Ausfertigung des Konzepts Gespräche geführt?
- Falls ein Austausch stattgefunden hat, wie bewertet der Magistrat diesen Austausch?
- Wie bewertet der Magistrat die sehr negative Rezeption der M 44 im Bereich der Rechenzentrumsbetreiber? Gab es hier Gespräche im Nachgang?
- Wie bewertet der Magistrat die Möglichkeit, dass Rechenzentren in das Umland abwandern?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. März 2022MM 44Rechenzentrenkonzept - Aktualisierung des GewerbeflächenentwicklungsprogrammsMagistratsvortrag
- 28. September 2022Sie sind hierAA 145Kritik am RechenzentrumskonzeptSTVV-Anfrage · CDU
- 13. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 43 WochenBB 9Kritik am RechenzentrenkonzeptMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate