Sportfördermittel hier: Bauinvestitionen Turngemeinde Bornheim 1860 e. V.
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, der Turngemeinde Bornheim 1860 e.V. einen Zuschuss von 2.082.583,- € für den Bau eines Erweiterungsbaus (Sportcenter 4) zu gewähren. Dies ist notwendig, um den steigenden Bedarf an Sporträumen und Schwimmkursen zu decken und die Attraktivität des Vereins zu sichern.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenBeschlussvorschlag
- Es wird zugestimmt, dass der Turngemeinde Bornheim 1860 e.V. für die Errichtung eines Erweiterungsbaus (Sportcenter 4) an den bestehenden Gebäudekomplex (Sportcenter 1-3) ein Zuschuss von 2.082.583,- € bewilligt wird.
- Die Mittel hierfür stehen in der Produktgruppe 21.16 (Sportförderung), Projektdefinition 5.007482, zur Verfügung.
- Es dient zur Kenntnis, dass bei einer Abschreibungsdauer von 40 Jahren mit einem Aufwand für Abschreibung in Höhe von 52.064,57 € p. a. und mit einer kalkulatorischen Verzinsung von 23.429,06 € p. a. zu rechnen ist. Mit der Maßnahme sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine auf Grundlage der Sportförderrichtlinien bei größeren Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an ihren vereinseigenen Sportstätten zu unterstützen und damit sicherzustellen, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für ihre Mitglieder zu erhalten. Der Mitgliederbestand der Turngemeinde Bornheim 1860 e.V. ist seit Jahren ständig gestiegen. Allein 2019 hatte der Verein einen Zuwachs von 1.277 Mitgliedern und zuletzt insgesamt 31.233 Mitglieder. Die hohe Akzeptanz des Vereins und neue Sportangebote führen zu einer starken Auslastung der vereinseigenen Räumlichkeiten. Es besteht Bedarf an weiteren Sporträumen. Zudem betreibt die Turngemeinde Bornheim das Gartenbad Fechenheim, des Weiteren steht ihr das Panoramabad Bornheim dienstags zur alleinigen Nutzung zur Verfügung. Durch die ständig steigende Nachfrage nach Schwimmkursen - 2019 fanden allein über 250 Kurse für mehr als 2.500 Kinder und Jugendliche statt - sind die bestehenden Schwimmmöglichkeiten nicht mehr ausreichend. Die Schwimmflächen/-zeiten sind ausgeschöpft, es müssen daher zusätzliche Schwimmmöglichkeiten geschaffen werden.
C. Lösung
Mit dem jetzt geplanten Erweiterungsbau "Sportcenter 4", der auf drei Funktionsebenen drei größere Gymnastiksäle, Umkleide- und Funktionsräume sowie eine Schwimmhalle vorsieht, kann die Turngemeinde Bornheim ihren Sportbetrieb ausweiten. Die Möglichkeit der Angebotserweiterung an Schwimmkursen durch den Verein deckt sich mit den Bestrebungen des Magistrats, dem aufgrund der steigenden Schüler/-innenzahlen bestehenden Mehrbedarf an Schwimmzeiten durch die Bereitstellung zusätzlicher Wasserflächen gerecht zu werden. Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Bebauungsfläche für das "Sportcenter 4" weist das geplante Schwimmbecken eine Länge von 23 Meter aus, wettkampfkonform wäre eine Beckenlänge von 25 Meter.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Der vorliegende Antrag der Turngemeinde Bornheim wurde geprüft. Der Zuschussbetrag von 2.082.583,- € ist zur ordnungsgemäßen Weiterführung der Vereinsarbeit erforderlich. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf voraussichtlich 5.950.238,- €. Darin enthalten sind Ausgaben von 300.000,- € für Ausstattungsgegenstände. Hierbei handelt es sich nach Angaben des Vereins um festinstalliertes Einbaumobiliar für Sportgeräte und Bekleidung, Wickelkommoden sowie auch Wärmebänke im Schwimmbad. Bei einem Jugendanteil des Vereins von 23,3% beträgt der städtische Förderbetrag 35% der (zuwendungsfähigen) Kosten, somit 2.082.583,- €. Die Turngemeinde Bornheim hat für die anteiligen Kosten der Schwimmhalle von voraussichtlich 2,3 Mio. € eine Landesförderung aus dem dortigen Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramm (SWIM) beantragt; das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat eine Landeszuwendung von 690.000,- € in Aussicht gestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Februar 2021 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.03.2021 im Ältestenausschusses angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Ablehnung); FDP (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme)