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Durchführung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen…

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Durchführung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) vom 21.12.1993; zuletzt geändert durch Gese

Vorlagentyp: M
251 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 20.02.2009, M 39

Betreff: Durchführung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) vom 21.12.1993; zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 689, 713) hier: Frauenförderplan Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.07.2006, § 571

  1. Der neu gefasste Frauenförderplan nach §§ 4 ff des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes für die Dienststelle Kämmereiverwaltung wird beschlossen.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass die Beteiligungsrechte der Personalvertretung gewahrt wurden.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Begründung: A Zielsetzung Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz legt jeder Gemeinde auf, unter Beteiligung der Frauenbeauftragten einen Frauenförderplan zu erstellen und der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Auf dieser Grundlage wurden bereits die bisherigen Frauenförderpläne für die Dienststelle Kämmereiverwaltung vom 23.02.1995 und 19.06.2001 erstellt. Gleiches gilt für die als Anlage beigefügte Neufassung des Frauenförderplanes für die Dienststelle Kämmereiverwaltung. Der Frauenförderplan beinhaltet insbesondere Regelungen über: - Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur - Festlegung der Zielvorgaben für die Dienststelle Kämmereiverwaltung - Ausbildung - Personalentwicklung und Fortbildung - Teilzeitarbeit - Sexuelle Selbstbestimmung der Frauen - Arbeitsgruppe "Gleichberechtigung" - Gleichberechtigungsbüro und Frauenbeauftragte - Berichterstattung Nähere Einzelheiten ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten Text. B Alternativen Keine C Lösung Siehe A D Kosten Die Umsetzung des Frauenförderplans erfolgt im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 12 KB) Anlage 2 (nicht öffentlich - ca. 8 KB) Anlage 3 (nicht öffentlich - ca. 13 KB) Anlage 4 (nicht öffentlich - ca. 23 KB) Anlage Entwurf_Frauenfoerderplan (nicht öffentlich - ca. 59 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Februar 2009Sie sind hier
    MM 39Durchführung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) vom 21.12.1993; zuletzt geändert durch Gese
    Magistratsvortrag
  2. 2. Dezember 2011BB 500Bericht über den Stand der Erfüllung des Frauenförderplanes der Dienststelle KämmereiverwaltungMagistratsbericht
  3. 16. Dezember 2013Antwort des Magistrats · nach 251 WochenBB 585Bericht über den Stand der Erfüllung des Frauenförderplanes der Dienststelle KämmereiverwaltungMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 29 · 17.03.2009
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 39 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFFNPDÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
REP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) REP (= Ablehnung)

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 29 · 23.03.2009
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 39 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeBFFFDPFAGNPD
Ablehnung:
REP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FAG und NPD (= Annahme) REP (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 31 · 24.03.2009
TO II, TOP 21
Angenommen
Der Vorlage M 39 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 32 · 26.03.2009
TO II, TOP 39
Angenommen
Der Vorlage M 39 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFFNPDÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
REP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, NPD und ÖkoLinX-ARL gegen REP (= Ablehnung)

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