Durchführung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen…
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Durchführung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) vom 21.12.1993; zuletzt geändert durch Gese
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 20.02.2009, M 39
Betreff: Durchführung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) vom 21.12.1993; zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 689, 713) hier: Frauenförderplan Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.07.2006, § 571
- Der neu gefasste Frauenförderplan nach §§ 4 ff des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes für die Dienststelle Kämmereiverwaltung wird beschlossen.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Beteiligungsrechte der Personalvertretung gewahrt wurden.
- Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Begründung: A Zielsetzung Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz legt jeder Gemeinde auf, unter Beteiligung der Frauenbeauftragten einen Frauenförderplan zu erstellen und der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Auf dieser Grundlage wurden bereits die bisherigen Frauenförderpläne für die Dienststelle Kämmereiverwaltung vom 23.02.1995 und 19.06.2001 erstellt. Gleiches gilt für die als Anlage beigefügte Neufassung des Frauenförderplanes für die Dienststelle Kämmereiverwaltung. Der Frauenförderplan beinhaltet insbesondere Regelungen über: - Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur - Festlegung der Zielvorgaben für die Dienststelle Kämmereiverwaltung - Ausbildung - Personalentwicklung und Fortbildung - Teilzeitarbeit - Sexuelle Selbstbestimmung der Frauen - Arbeitsgruppe "Gleichberechtigung" - Gleichberechtigungsbüro und Frauenbeauftragte - Berichterstattung Nähere Einzelheiten ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten Text. B Alternativen Keine C Lösung Siehe A D Kosten Die Umsetzung des Frauenförderplans erfolgt im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 12 KB) Anlage 2 (nicht öffentlich - ca. 8 KB) Anlage 3 (nicht öffentlich - ca. 13 KB) Anlage 4 (nicht öffentlich - ca. 23 KB) Anlage Entwurf_Frauenfoerderplan (nicht öffentlich - ca. 59 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2009Sie sind hierMM 39Durchführung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) vom 21.12.1993; zuletzt geändert durch GeseMagistratsvortrag
- 2. Dezember 2011BB 500Bericht über den Stand der Erfüllung des Frauenförderplanes der Dienststelle KämmereiverwaltungMagistratsbericht
- 16. Dezember 2013Antwort des Magistrats · nach 251 WochenBB 585Bericht über den Stand der Erfüllung des Frauenförderplanes der Dienststelle KämmereiverwaltungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) REP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FAG und NPD (= Annahme) REP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, NPD und ÖkoLinX-ARL gegen REP (= Ablehnung)