Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Bericht über den Stand der Erfüllung des Frauenförderplanes der Dienststelle Kämmereiverwaltung

Vorlagentyp: B
0 Wochen bis zur Antwort2 Sitzungen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 21.12.2015, B 460

Betreff: Bericht über den Stand der Erfüllung des Frauenförderplanes der Dienststelle Kämmereiverwaltung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.03.2009, § 5713 (M 39) - l. B 585/13 - Das für Personalangelegenheiten zuständige Dezernat erstellt alle zwei Jahre den nach § 6 Abs. 6 HGlG und Abschnitt 20 des Frauenförderplans erforderlichen Bericht über die Entwicklung des Frauenanteils an den Beschäftigten sowie über die Handlungsschwerpunkte und sonstige Maßnahmen der Förderung. Der vom Personal- und Organisationsamt erarbeitete Bericht enthält eine Fortschreibung der Zahlen zur Beschäftigtenstruktur und ggf. eine Anpassung der Zielvorgaben. Darüber hinaus soll der Bericht Auskunft geben über - Einstellungen - Frauen in Führungsfunktionen - Beförderungen und Höhergruppierungen - Beurlaubungen - Elternzeit - Telearbeit - Fortbildungsveranstaltungen. Der nachfolgende Bericht wurde unter Zugrundelegung der Daten für die Dienststelle Kämmereiverwaltung für die Zeiträume vom 01.07.2013 bis 30.06.2014 und vom 01.07.2014 bis 30.06.2015 erstellt. In den Auswertungen zur Erhebung der erforderlichen Daten für diesen Bericht wurden nur Planstellen berücksichtigt. Teilzeitkräfte werden nach ihrem tatsächlichen Beschäftigungsumfang mit dem Vollzeitäquivalent gerechnet. Das Gleichberechtigungsbüro wurde gemäß § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 HGlG beteiligt, eine Stellungnahme liegt als Anlage zu diesem Bericht bei. Anlage _Frauenfoerderplan (ca. 4,9 MB) Anlage _Stellungnahme_von_11D (ca. 2,6 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. Dezember 2015 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 46 · 19.01.2016
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 460 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinke
Sonstige:
FDP (Kenntnis)BFF (Kenntnis)Stv. Ochs (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, BFF, AGP und Stv. Ochs (= Kenntnis)

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 46 · 25.01.2016
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 460 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeBFF
Sonstige:
FDP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und AGP (= Kenntnis)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen