Bericht über den Stand der Erfüllung des Frauenförderplanes der Dienststelle Kämmereiverwaltung
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Bericht des Magistrats vom 16.12.2013, B 585
Betreff: Bericht über den Stand der Erfüllung des Frauenförderplanes der Dienststelle Kämmereiverwaltung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.03.2009, § 5713 (M 39) - l. B 500/11 - Nach § 6 Absatz 6 Satz 2 des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) und Abschnitt 18 des Frauenförderplanes der Stadt Frankfurt am Main ist alle zwei Jahre ein Bericht über die Entwicklung des Frauenanteils an den Beschäftigten sowie über die Handlungsschwerpunkte und sonstige Maßnahmen der Förderung auf der Grundlage des geltenden Frauenförderplanes zu erstellen. Der Bericht enthält eine Fortschreibung der Zahlen zur Beschäftigtenstruktur und ggf. eine Anpassung der Zielvorgaben. Er soll außerdem Auskunft über folgende Themen geben: - Einstellungen - Beförderungen und Höhergruppierungen - Beurlaubungen - Elternzeit - Fortbildungsveranstaltungen. Der nachfolgende Bericht wurde unter Zugrundelegung der Daten für die Dienststelle Kämmereiverwaltung für die Zeiträume vom 01.07.2011 bis 30.06.2012 und vom 01.07.2012 bis 30.06.2013 erstellt. In den Auswertungen zur Erhebung der erforderlichen Daten für diesen Bericht wurden nur Planstellen berücksichtigt. Teilzeitkräfte werden unabhängig von ihrem Beschäftigungsumfang grundsätzlich mit einer Personalkapazität von 0,5 gerechnet. Das Gleichberechtigungsbüro wurde gemäß § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 HGlG beteiligt, eine Stellungnahme liegt als Anlage zu diesem Bericht bei. Anlage _Frauenfoerderplan (ca. 3,3 MB) Anlage _Stellungnahme_11D (ca. 276 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2009MM 39Durchführung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) vom 21.12.1993; zuletzt geändert durch GeseMagistratsvortrag
- 16. Dezember 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 251 WochenBB 585Bericht über den Stand der Erfüllung des Frauenförderplanes der Dienststelle KämmereiverwaltungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, Piraten und RÖMER (= Kenntnis)