Bericht über den Stand der Erfüllung des Frauenförderplanes der Dienststelle Kämmereiverwaltung
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Bericht des Magistrats vom 18.12.2017, B 416
Betreff: Bericht über den Stand der Erfüllung des Frauenförderplanes der Dienststelle Kämmereiverwaltung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.03.2009, § 5713 (M 39) - l. B 460/15 - Das für Personalangelegenheiten zuständige Dezernat erstellt alle zwei Jahre den nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz und Abschnitt 20 des Frauenförderplans erforderlichen Bericht über die Entwicklung des Frauenanteils an den Beschäftigten sowie über die Handlungsschwerpunkte und sonstige Maßnahmen der Förderung. Der vom Personal- und Organisationsamt erarbeitete Bericht enthält eine Fortschreibung der Zahlen zur Beschäftigtenstruktur und ggf. eine Anpassung der Zielvorgaben. Darüber hinaus soll der Bericht Auskunft geben über - Einstellungen - Frauen in Führungsfunktionen - Beförderungen und Höhergruppierungen - Beurlaubungen - Elternzeit - Telearbeit - Fortbildungsveranstaltungen. Der nachfolgende Bericht wurde unter Zugrundelegung der Daten für die Dienststelle Kämmereiverwaltung für die Zeiträume vom 01.07.2015 bis 30.06.2016 und vom 01.07.2016 bis 30.06.2017 erstellt. In den Auswertungen zur Erhebung der erforderlichen Daten für diesen Bericht wurden nur Planstellen berücksichtigt. Teilzeitkräfte werden nach ihrem tatsächlichen Beschäftigungsumfang mit dem Vollzeitäquivalent gerechnet. Das Gleichberechtigungsbüro wurde gemäß § 17 Absatz 1 Satz 3 Nr. 1 HGlG beteiligt; eine Stellungnahme liegt als Anlage zu diesem Bericht bei. Es dient zur Kenntnis, dass voraussichtlich ab dem 01.01.2018 der auf der Basis des am 01.01.2016 in Kraft getretenen novellierten HGlG aktualisierte Frauenförder- und Gleichstellungsplan in Kraft tritt und künftig alle drei Jahre über die Entwicklung des Frauenanteils an den Beschäftigten sowie über sonstige Maßnahmen der Förderung zu berichten ist. Anlage 1 (ca. 2,3 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. Dezember 2017 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)