Bericht über den Umsetzungsstand des Frauenförder- und Gleichstellungsplans der Stadt Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Der Bericht informiert über den Umsetzungsstand des Frauenförder- und Gleichstellungsplans der Stadt Frankfurt am Main. Es werden die Entwicklungen des Frauenanteils an den Beschäftigten sowie die Maßnahmen zur Förderung von Frauen in verschiedenen Bereichen dargestellt. Ziel ist es, die Gleichstellung der Geschlechter in der Stadtverwaltung weiter voranzutreiben.
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E-Mail-Abo einrichtenBericht
Das für Personalangelegenheiten zuständige Dezernat erstellt den nach § 7 Abs. 7 Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) und Abschnitt 20 des Frauenförder- und Gleichstellungsplans erforderlichen Bericht über die Entwicklung des Frauenanteils an den Beschäftigten sowie über die Handlungsschwerpunkte und sonstige Maßnahmen der Förderung. Nach dem in 2016 novellierten HGlG ist alle drei Jahre zu berichten. Der nachfolgende Bericht wurde unter Zugrundelegung der Daten für die Dienststelle Kämmereiverwaltung für die Zeiträume vom 01.07.2017 - 30.06.2018, vom 01.07.2018 - 30.06.2019 und vom 01.07.2019 - 30.06.2020 erstellt. Der vom Personal- und Organisationsamt erarbeitete und in enger Zusammenarbeit mit dem Gleichberechtigungsbüro aufbereitete Bericht enthält eine Fortschreibung der Zahlen zur Beschäftigtenstruktur und eine Anpassung der Zielvorgaben. Darüber hinaus soll der Bericht Auskunft geben über - Frauen in Führungsfunktionen - Einstellungen - Beförderungen und Höhergruppierungen - Beurlaubungen - Elternzeit - Telearbeit - Fortbildungsveranstaltungen. In den Auswertungen zur Erhebung der erforderlichen Daten für diesen Bericht wurden die Planstellen berücksichtigt. Teilzeitkräfte werden nach ihrem tatsächlichen Beschäftigungsumfang mit dem Vollzeitäquivalent gerechnet. Das Gleichberechtigungsbüro wurde gemäß § 17 Absatz 1 Satz 3 Nr. 1 HGlG beteiligt; die Stellungnahme ist diesem Bericht als Anlage beigefügt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. Februar 2021 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION