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Zweiter Bericht über den Umsetzungsstand des Frauenförder- und Gleichstellungsplans der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: B
0 Wochen bis zur Antwort2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht informiert über den Umsetzungsstand des Frauenförder- und Gleichstellungsplans der Stadt Frankfurt am Main. Ziel ist es, den Frauenanteil in der Verwaltung zu erhöhen und die Gleichstellung zu fördern. Die Fortschritte und Maßnahmen werden alle drei Jahre evaluiert.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Bericht

- l. B 62/21 -

Das für Personalangelegenheiten zuständige Dezernat erstellt alle drei Jahre den nach § 7 Abs. 7 Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) und Abschnitt 20 des Frauenförder- und Gleichstellungsplans erforderlichen Bericht über die Entwicklung des Frauenanteils an den Beschäftigten sowie über die Handlungsschwerpunkte und sonstige Maßnahmen der Förderung.

Der nachfolgende zweite Bericht wurde unter Zugrundelegung der Daten für die Dienststelle Kämmereiverwaltung für die Zeiträume vom 01.07.2020 - 30.06.2021, vom 01.07.2021 - 30.06.2022 und vom 01.07.2022 - 30.06.2023 erstellt.

Der vom Personal- und Organisationsamt erarbeitete und in enger Zusammenarbeit mit dem Gleichberechtigungsbüro aufbereitete zweite Bericht enthält eine Fortschreibung der Zahlen zur Beschäftigtenstruktur und eine Anpassung der Zielvorgaben. Darüber hinaus soll der Bericht Auskunft geben über

- Frauen in Führungsfunktionen

- Einstellungen

- Beförderungen und Höhergruppierungen

- Beurlaubungen

- Elternzeit

- Ortsflexibles Arbeiten

- Fortbildungsveranstaltungen.

In den Auswertungen der erforderlichen Daten für diesen Bericht wurden die Planstellen berücksichtigt. Teilzeitkräfte werden nach ihrem tatsächlichen Beschäftigungsumfang mit dem Vollzeitäquivalent gerechnet.

Das Gleichberechtigungsbüro wurde gemäß § 17 Absatz 4 HGlG beteiligt; die Stellungnahme ist diesem Bericht als Anlage beigefügt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 8. Dezember 2023 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 23 · 16.01.2024
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 455 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONBFF-BIG
Sonstige:
CDU (Votum im Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung)AfD (Kenntnis)ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und BFF-BIG; CDU (= Votum im Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis)

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 23 · 29.01.2024
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 455 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTION
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis)

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