Durchführung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen…
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Durchführung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz) vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 637) hier: Frauenf
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Vortrag des Magistrats vom 20.11.2017, M 226
Betreff: Durchführung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz) vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 637) hier: Frauenförder- und Gleichstellungsplan Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 07.05.2015, § 5919 (M 50)
- Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan nach §§ 5 ff des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes für die Dienststelle Kämmereiverwaltung, gültig vom 01.01.2018 bis 31.12.2023, wird beschlossen.
- Die Beteiligungsrechte nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz und dem Personalvertretungsgesetz wurden gewahrt.
- Der Magistrat (Dezernat III - Amt 11 Personal- und Organisationsamt) wird beauftragt das Weitere zu veranlassen. Begründung: A Zielsetzung Auf der Grundlage des Artikel 3 GG und des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) setzt die Stadtverwaltung Frankfurt am Main das verfassungsrechtliche Gleichberechtigungsgebot um und wirkt auf die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern innerhalb der Dienststelle hin. Deshalb liegt allen Entscheidungen, die Auswirkungen auf die Beschäftigten haben können, die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip zugrunde. Die Stadt Frankfurt hat in Bezug auf die Verwirklichung der Chancengleichheit in der öffentlichen Verwaltung kontinuierlich Fortschritte erzielt: So werden beispielsweise bereits 44,58% der Führungsfunktionen von Frauen wahrgenommen. Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz hat jede Gemeinde unter Beteiligung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten einen Frauenförder- und Gleichstellungsplan zu erstellen und der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Auf dieser Grundlage wurden bereits die bisherigen Frauenförderpläne für die Dienststelle Kämmereiverwaltung vom 23.02.1995, 19.06.2001, 26.03.2009 und 07.05.2015 erstellt. Der aktuelle Frauenförderplan ist aufgrund der Novellierung des HGlG am 01.01.2016 innerhalb von 2 Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes anzupassen, was mit dieser Vorlage erfolgt. Einige der im Rahmen der Novellierung des HGlG gesetzlich verankerten Inhalte sind zwar bereits im aktuellen Frauenförderplan der Stadtverwaltung Frankfurt am Main enthalten. Gleichwohl ist es gemeinsam mit dem Gleichberechtigungsbüro gelungen, den bereits gut aufgestellten Frauenförderplan zeitgemäß weiter im Sinne des Leitprinzips auszugestalten und dabei in dem Kontext Schwerpunktthemen an aktuelle Entwicklungen anzupassen, beispielhaft sei hier das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung genannt. Eine enge Zusammenarbeit besteht auch mit der städtischen Fortbildung. Es ist festzustellen, dass das Thema Chancengleichheit in all seinen Facetten in vielen Bereichen der Stadtverwaltung durchaus angekommen ist, darauf aufbauend allerdings eine stetige Bewusstmachung und Weiterentwicklung notwendig ist. Diesem Auftrag trägt der vorliegende Entwurf des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes Rechnung. Mit Inkrafttreten zum 01.01.2018 hat der neue Frauenförder- und Gleichstellungsplan eine Laufzeit von sechs Jahren. Alle 3 Jahre ist künftig über die Entwicklung zu berichten. Zuletzt wurde mit Magistratsbericht vom 21.12.2015, B 460 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.01.2016, § 6704 über die Erfüllung des Frauenförderplanes berichtet. Die Berichterstattung über den letztmalig zweijährigen Berichtszeitraum auf der Basis des noch bestehenden Frauenförderplans wird ebenfalls bis Ende dieses Jahres in gesonderter Vorlage erfolgen. Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan beinhaltet insbesondere Regelungen über:
- Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur
- Festlegung der Zielvorgaben für die Dienststelle Kämmereiverwaltung
- Ausbildung
- Personalentwicklung und Fortbildung
- Teilzeitarbeit
- Berichterstattung Nähere Einzelheiten ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten Text. B Alternativen Keine C Lösung Basierend auf dem aktuellen Frauenförderplan der Stadtverwaltung Frankfurt am Main (M 50 vom 20.03.2015, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2015, § 5919) hat die Dienststelle Kämmereiverwaltung in enger Zusammenarbeit mit dem Gleichberechtigungsbüro und unter konstruktiver Beteiligung des Gesamtpersonalrates den neuen Frauenförder- und Gleichstellungsplan erstellt. Dieser konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben entlang der Struktur der Stadtverwaltung Frankfurt am Main und betont die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip. D Kosten Die Umsetzung des Frauenförder- und Gleichstellungsplans erfolgt im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Anlage 1 (ca. 144 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. November 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.02.2018 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER; LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Ablehnung)