Durchführung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen…
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Durchführung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz) vom 31. August 2007, zuletzt geändert durch Artike
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 20.03.2015, M 50
Betreff: Durchführung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz) vom 31. August 2007, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2013 (GVBl. S. 674) in der Fassung ab
- März 2014 hier: Frauenförderplan für die Dienststelle Kämmereiverwaltung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.03.2009, § 5713 (M 39)
- Der Frauenförderplan nach §§ 4 ff des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes für die Dienststelle Kämmereiverwaltung, gültig vom 01.04.2015 bis 31.03.2021, wird beschlossen.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Beteiligungsrechte nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz und dem Personalvertretungsgesetz gewahrt wurden.
- Der Magistrat (Dezernat I - Amt 11-Personal- und Organisationsamt) wird beauftragt das Weitere zu veranlassen. Begründung: A Zielsetzung Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz legt jeder Gemeinde auf, unter Beteiligung der Frauenbeauftragten einen Frauenförderplan zu erstellen und der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Auf dieser Grundlage wurden bereits die bisherigen Frauenförderpläne für die Dienststelle Kämmereiverwaltung vom 23.02.1995, 19.06.2001 und 25.03.2009 erstellt. Gleiches gilt für die als Anlage beigefügte Neufassung des Frauenförderplanes für die Dienststelle Kämmereiverwaltung. Der Frauenförderplan beinhaltet insbesondere Regelungen über: - Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur - Festlegung der Zielvorgaben für die Dienststelle Kämmereiverwaltung - Ausbildung - Personalentwicklung und Fortbildung - Teilzeitarbeit - Berichterstattung Nähere Einzelheiten ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten Text. B Alternativen Keine C Lösung Siehe A D Kosten Die Umsetzung des Frauenförderplans erfolgt im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Anlage 1 (ca. 46 KB) Anlage 2 (ca. 46 KB) Anlage 3 (ca. 95 KB) Anlage Frauenfoerderplan (ca. 338 KB) Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. März 2015 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 07.09.2015 im KAV angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Piraten und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und REP gegen FREIE WÄHLER, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.