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Durchführung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen…

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Durchführung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz) vom 31. August 2007, zuletzt geändert durch Artike

Vorlagentyp: M
6 SitzungenAngenommen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 20.03.2015, M 50

Betreff: Durchführung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz) vom 31. August 2007, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2013 (GVBl. S. 674) in der Fassung ab

  1. März 2014 hier: Frauenförderplan für die Dienststelle Kämmereiverwaltung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.03.2009, § 5713 (M 39)
  2. Der Frauenförderplan nach §§ 4 ff des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes für die Dienststelle Kämmereiverwaltung, gültig vom 01.04.2015 bis 31.03.2021, wird beschlossen.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass die Beteiligungsrechte nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz und dem Personalvertretungsgesetz gewahrt wurden.
  4. Der Magistrat (Dezernat I - Amt 11-Personal- und Organisationsamt) wird beauftragt das Weitere zu veranlassen. Begründung: A Zielsetzung Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz legt jeder Gemeinde auf, unter Beteiligung der Frauenbeauftragten einen Frauenförderplan zu erstellen und der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Auf dieser Grundlage wurden bereits die bisherigen Frauenförderpläne für die Dienststelle Kämmereiverwaltung vom 23.02.1995, 19.06.2001 und 25.03.2009 erstellt. Gleiches gilt für die als Anlage beigefügte Neufassung des Frauenförderplanes für die Dienststelle Kämmereiverwaltung. Der Frauenförderplan beinhaltet insbesondere Regelungen über: - Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur - Festlegung der Zielvorgaben für die Dienststelle Kämmereiverwaltung - Ausbildung - Personalentwicklung und Fortbildung - Teilzeitarbeit - Berichterstattung Nähere Einzelheiten ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten Text. B Alternativen Keine C Lösung Siehe A D Kosten Die Umsetzung des Frauenförderplans erfolgt im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Anlage 1 (ca. 46 KB) Anlage 2 (ca. 46 KB) Anlage 3 (ca. 95 KB) Anlage Frauenfoerderplan (ca. 338 KB) Vertraulichkeit: Nein

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. März 2015 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 07.09.2015 im KAV angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 39 · 28.04.2015
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 50 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPPiratenREP
Ablehnung:
Freie WählerRömerÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Piraten und REP (= Annahme)

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 39 · 04.05.2015
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 50 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPPiraten
Ablehnung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 40 · 05.05.2015
TO II, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage M 50 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDP
Ablehnung:
Freie WählerRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 41 · 07.05.2015
TO II, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage M 50 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPPiratenREP
Ablehnung:
Freie WählerRömerÖkoLinX-ARLNPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und REP gegen FREIE WÄHLER, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Ablehnung)

KAV
Sitzung 28 · 18.05.2015
TO I, TOP 1
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 50 wird zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

KAV
Sitzung 31 · 07.09.2015
TO I, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 50 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 5919,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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