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Durchführung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen…

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Durchführung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz) vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 637) hier: Frauenförder- und Gleichstellungsplan

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Frankfurt am Main wird neu aufgestellt, um die Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Dienststelle Kämmereiverwaltung zu fördern. Der Plan gilt von 01.01.2024 bis 31.12.2029 und wird alle drei Jahre evaluiert.

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Beschlussvorschlag

  1. Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan nach §§ 5 ff des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes für die Dienststelle Kämmereiverwaltung, gültig vom 01.01.2024 bis 31.12.2029, wird beschlossen.
  2. Die Beteiligungsrechte nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz und dem Personalvertretungsgesetz wurden gewahrt.
  3. Der Magistrat (Dezernat VI - Amt 11 Personal- und Organisationsamt) wird beauftragt das Weitere zu veranlassen.

Begründung

A Zielsetzung

Auf der Grundlage des Artikel 3 GG und des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) setzt die Stadtverwaltung Frankfurt am Main das verfassungsrechtliche Gleichberechtigungsgebot um und wirkt auf die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern innerhalb der Dienststelle hin. Deshalb liegt bei allen Entscheidungen, die Auswirkungen auf die Beschäftigten haben können, die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip zugrunde.

Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz ist unter Beteiligung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten ein Frauenförder- und Gleichstellungsplan zu erstellen und der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Auf dieser Grundlage wurden bereits die bisherigen Frauenförder- und Gleichstellungspläne für die Dienststelle Kämmereiverwaltung vom 23.02.1995, 19.06.2001, 26.03.2009, 07.05.2015 und 01.02.2018 erstellt.

Der aktuelle Frauenförder- und Gleichstellungsplan läuft zum 31.12.2023 ab und ist neu aufzustellen, was mit dieser Vorlage erfolgt.

Gemeinsam mit dem Gleichberechtigungsbüro wurde der bereits gut aufgestellte Frauenförder- und Gleichstellungsplan weiter im Sinne des Leitprinzips ausgestaltet und dabei an aktuelle Entwicklungen angepasst. Eine enge Zusammenarbeit besteht auch mit der städtischen Fortbildung. Es ist festzustellen, dass das Thema Chancengleichheit in all seinen Facetten in vielen Bereichen der Stadtverwaltung durchaus angekommen ist, sowie u. a. auch im Rahmen des Strategischen Personalmanagements beispielsweise im Handlungsfeld "Chancengleichheit und Diversitätsmanagement" Berücksichtigung findet. Darauf aufbauend ist allerdings eine stetige Sensibilisierung und Weiterentwicklung notwendig. Diesem Auftrag trägt der vorliegende Entwurf des Frauenförder- und Gleichstellungsplans Rechnung.

Mit Inkrafttreten zum 01.01.2024 hat der neue Frauenförder- und Gleichstellungsplan eine Laufzeit von sechs Jahren. Alle drei Jahre ist über die Entwicklung zu berichten.

Zuletzt wurde mit Bericht des Magistrats vom 08.02.2021, B 62 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.09.2021, § 500 über die Umsetzung des Frauenförder- und Gleichstellungsplan berichtet. Die Berichterstattung über den dreijährigen Berichtzeitraum auf der Basis des noch bestehenden Frauenförder- und Gleichstellungsplan wird ebenfalls bis Ende dieses Jahres in gesonderter Vorlage erfolgen.

Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan beinhaltet insbesondere eine Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur sowie die Festlegung der Zielvorgaben für die Dienststelle Kämmereiverwaltung. Nähere Einzelheiten des Frauenförder- und Gleichstellungsplans ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten Text.

B Alternativen

Keine

C Lösung

Basierend auf dem aktuellen Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Frankfurt am Main (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2018, § 2262 (M 226)) hat die Dienststelle Kämmereiverwaltung in enger Zusammenarbeit mit dem Gleichberechtigungsbüro den neuen Frauenförder- und Gleichstellungsplan erstellt. Dieser konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben entlang der Struktur der Stadtverwaltung Frankfurt am Main und betont die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip.

Der Gesamtpersonalrat hat gemäß § 77 Abs. 2 HPVG zugestimmt.

D Kosten

Die Umsetzung des Frauenförder- und Gleichstellungsplans erfolgt im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 2. Oktober 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.11.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 21 · 10.10.2023
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Sonstige:
CDU (Votum im Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung)AfD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Votum im Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung) sowie AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme)

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 21 · 30.10.2023
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 24 · 31.10.2023
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 26 · 02.11.2023
TO II, TOP 49
Angenommen
Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei

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