Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Förderungsrichtlinie zur Vergabe von Mitteln zur Sanierung des Wohnungsbestandes und Wohnumfeldverbesserung im Bahnhofsviertel

Vorlagentyp: M
5 Stationen im Verfahren6 Sitzungen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Stadtplanung verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 18.02.2005, M 31

Betreff: Förderungsrichtlinie zur Vergabe von Mitteln zur Sanierung des Wohnungsbestandes und Wohnumfeldverbesserung im Bahnhofsviertel Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.11.2004, § 8079 (B 515) - A 474 SPD -

  1. Den beigefügten Richtlinien zur Vergabe von Wohnungsbaudarlehen und -zuschüssen wird zugestimmt
  2. Es dient zur Kenntnis, dass die Finanzierung aus den Mitteln des Produktbereichs 13 (Stadtplanung), Produktgruppe 13.1 Stadtplanung, Sachkonto 920800, Unterstützung der Wohnraumversorgung im Bahnhofsviertel, erfolgt.
  3. Der Magistrat wird ermächtigt, nach fachgerechter Prüfung eines Antrages Darlehen und Zuschüsse zur Förderung des Wohnungsbaus aus Mitteln des Sachkontos 920800 (Haushalt 2004) entsprechend des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2004 § 6705 zu bewilligen. Begründung: A. Zielsetzung Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum E 1011 vom 29.01.2004, § 6705 ist der Magistrat beauftragt, die bereitgestellten Mittel in Höhe von 10.000.000 € aus dem Verkaufserlös der FSG zur Unterstützung der Wohnraumversorgung im Bahnhofsviertel zu verwenden. Laut bestehender Beschlusslage soll der Magistrat zur Vergabe der bereitgestellten Gelder eine Richtlinie erarbeiten, die Fördermöglichkeiten für die Rückgewinnung und Neuschaffung von Wohnraum im Bahnhofsviertel - u.a. durch finanzielle Anreize zur Umwandlung von Büro- in Wohnraum - sowie für den Erhalt von preisgünstigem Wohnraum umfasst. Der Berücksichtigung von Denkmalschutzbelangen bei der Prüfung der Fördermöglichkeit soll dabei hohe Priorität eingeräumt werden. B. Alternativen Keine C. Lösung Die vorliegende Richtlinie hat zum Ziel, die zweckgebundene Vergabe von Mitteln in Höhe von 10 Mio € zur Stärkung der Wohnfunktion im Bahnhofsviertel zu ermöglichen. Mit den Fördermitteln sollen Anreize geschaffen werden zur Modernisierung und zum Neubau von Wohnraum, zur Umwandlung von bisher nicht zu Wohnzwecken genutzten Flächen in Wohnungen sowie zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Die hier aufgestellten Fördergrundsätze regeln die Vergabekriterien für diese Mittel und ermöglichen eine reibungslose und unbürokratische Prüfung der Vorhaben und damit einhergehend eine schnelle Bewilligung. Zur Auswahl dieser Kriterien wurde z.T. auf in der Praxis bewährte Vergabeverfahren zurückgegriffen. Förderfähige Maßnahmen Zur Stärkung der Wohnfunktion des Bahnhofsviertels, ist ein Maßnahmenkatalog erarbeitet worden, der die besondere Situation im Bahnhofsviertel berücksichtigt. Es wird die Neuschaffung und die Modernisierung von Wohnraum sowie Verbesserungsmaßnahmen im Wohnumfeld und im öffentlichen Raum gefördert. Bei der Wohnungsmodernisierung wird u.a. die Veränderung in zeitgemäße Wohnungsgrundrisse, der Anbau von Balkonen und Maßnahmen zum Schallschutz gefördert. Neben der Neuschaffung von Wohnraum wird auch die Umwandlung von bisher nicht zu Wohnzwecken genehmigten Flächen in Wohnungen gefördert. Bei der Umwandlung von bisher nicht zu Wohnzwecken genehmigten Flächen in Wohnungen werden zwei Fördertatbestände unterschieden. In weiten Teilen des Bahnhofsviertels gelten Bebauungspläne, die einen Mindestwohnanteil festschreiben. Es wird sowohl die Umwandlung in Flächen, bei denen es sich um den planungsrechtlich zwingend vorgeschriebenen Wohnanteil handelt, gefördert, als auch in Flächen, die über den zwingend festgeschriebenen Wohnanteil hinaus als Wohnraum umgenutzt werden. Für diese beiden Fördertatbestände gelten jeweils andere Förderbedingungen. Eine Förderung für die Umwandlung in Flächen, bei denen es sich um den planungsrechtlich zwingend vorgeschriebenen Wohnanteil handelt, setzt voraus, dass die entsprechenden Wohnungen nur an Personen vermietet werden, die nach dem Einkommen zum Bezug einer öffentlich-geförderten Wohnung berechtigt sind und die Miethöhe der jeweiligen Bewilligungsmiete für neu errichtete öffentlich-geförderte Wohnungen entspricht. Hier ist ein großes Potential an Flächen für Wohnnutzung, die, obwohl planungsrechtlich festgeschrieben, auf anderen Wegen nur schwer der gewünschten Nutzung zugeführt werden können. Art und Höhe der Förderung Die Förderungsrichtlinie Bahnhofsviertel ist bezüglich der Darlehensvergabe an die "Allgemeinen Bedingungen für die Bewilligung von Fördermitteln im Wohnungsbau" sowie an das "Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung" angelehnt, bezüglich der Höhe der Förderung an das "Landesprogramm Soziale Wohnraumförderung - Modernisierung von Mietwohnungen". Es wird eine breite Streuung der Mittel angestrebt Die Förderung wird in Form eines zinslosen Darlehens mit einer Tilgung von 1% p.a. gewährt. Die Förderung setzt eine Mindestinvestition von 10.000 € voraus und beträgt 85% der förderungsfähigen Gesamtkosten. Förderungsfähige Gesamtkosten sind i.d.R. 500 €/qm Wohnfläche. Für eine Gesamtmaßnahme, die auch die Instandsetzung des Erscheinungsbildes umfasst, betragen die förderfähigen Gesamtkosten 750 €/qm Wohnfläche. Für die Umwandlung von bisher nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen in Wohnungen, bei denen es sich nicht um den planungsrechtlich zwingend vorgeschriebenen Wohnanteil handelt, betragen die förderfähigen Gesamtkosten ebenfalls 750 €/qm Wohnfläche. Hier entfällt die Tilgung und das Darlehen wird nach Ablauf der zehnjährigen Zweckbindung als Wohnraum in einen Zuschuss umgewandelt. Grund für die höhere Förderung ist, dass für eine Umwandlung in Wohnraum ggf. höhere Investitionen anfallen und gleichzeitig die Renditeerwartungen geringer sind. Hier ist ein besonderer finanzieller Anreiz erforderlich. Die Berichtspflicht zum Vorgang A 474, Beschluss der Stadtv.-Vers. vom 18.11.2004, § 8079, findet hiermit ihre Erledigung. D. Kosten Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum E 1011 vom 29.01.2004, § 6705 stehen im Haushalt 2004 10.000.000 € für die wohnungswirtschaftlichen Maßnahmen im Bahnhofsviertel bereit. Anlage 1 (ca. 24 KB) Anlage 2 (ca. 629 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 16.03.2005, NR 1790 Antrag vom 20.04.2005, NR 1824 Antrag vom 11.05.2005, NR 1873

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. August 2004BB 515Umwandlung von Büros in Wohnungen - nur mal so eine Idee in die Welt gesetzt oder sind Ergebnisse zu erwarten?Magistratsbericht
  2. 18. Februar 2005Sie sind hier
    MM 31Förderungsrichtlinie zur Vergabe von Mitteln zur Sanierung des Wohnungsbestandes und Wohnumfeldverbesserung im Bahnhofsviertel
    Magistratsvortrag
  3. 16. März 2005NRNR 1790Förderungsrichtlinien Bahnhofsviertel: Der Denkmalschutz darf nicht unter den Tisch fallenSTVV-Antrag · GRÜNE
  4. 20. April 2005NRNR 1824Förderungsrichtlinie BahnhofsviertelSTVV-Antrag · SPD
  5. 11. Mai 2005NRNR 1873Förderungsrichtlinie zur Vergabe von Mitteln zur Sanierung des Wohnungsbestandes und Wohnumfeldverbesserung im BahnhofsviertelSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 1
Sitzung 40 · 19.04.2005
TO I, TOP 25
Angenommen
1. Der Vorlage M 31 wird unter Hinweis auf NR 1790 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1790 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Ausschusses für Wohnungsbau und Wohnen
Sitzung 40 · 21.04.2005
TO I, TOP 7
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 31 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1790 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1824 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 41 · 02.05.2005
TO I, TOP 14
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 31 wird mit folgender Maßgabe zugestimmt: "1. Eine Förderung auf Liegenschaften, deren tatsächliche Nutzung oder zuletzt ausgeübte Nutzung nicht der genehmigten Nutzung entspricht, ist ausgeschlossen.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 31 wird mit folgender Maßgabe zugestimmt: "1. Eine Förderung auf Liegenschaften, deren tatsächliche Nutzung oder zuletzt ausgeübte Nutzung nicht der genehmigten Nutzung entspricht, ist ausgeschlossen. 2. Die Umwandlung von Darlehen in Zuschüsse erfolgt frühestens nach Ablauf von 20 Jahren. 3. Die "Förderungsrichtlinie der Stadt Frankfurt am Main, Bahnhofsviertel" wird daher wie folgt geändert: a. Ziffer 3.2.6 der Förderrichtlinie wird ersatzlos gestrichen. b. Ziffer 4.1.2 Satz 2 wird gestrichen. c. Ziffer 4.1.3 wird neu eingefügt: " Alle Maßnahmen im Sinne der Ziffer 3.2 an einem Objekt, dessen tatsächliche oder zuletzt ausgeübte Nutzung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht der genehmigten Nutzung entspricht". d. In 7.1.2 werden die Wörter " 10 Jahre" in " 20 Jahre" geändert. e. Ziffer 8.3 wird wie folgt neu gefasst: "Soweit sich der Verfügungsberechtigte verpflichtet, den neugeschaffenen oder den verbesserten Wohnraum in Form einer abgeschlossenen Wohneinheit oder ggf. in Form mehrerer abgeschlossener Wohneinheiten auf die Dauer von 20 Jahren - gerechnet ab erstmaliger Vermietung und unbeschadeter zwischenzeitlicher Mieterwechsel - jeweils an Personen zu vermieten, die nach dem Einkommen zum Bezug einer entsprechenden öffentlich geförderten Wohnung in Frankfurt am Main berechtigt sind, kann die unter Ziffer 9. festgelegten Förderung angemessen erhöht werden. Die Miethöhe entspricht in diesem Fall der jeweiligen Bewilligungsmiete für neu errichtete öffentlich geförderte Wohnungen (derzeit € 5,00/m2 ohne Nebenkosten). (Nachfolgender Satz zur grundbuchlichen Sicherung wird wegen zeitlichem, finanziellem und personellem Aufwand sowie wegen anderweitiger Sicherungsmöglichkeiten gestrichen) f. Die Ziffer 9.3 wird wie folgt neu gefasst: Für die Verbesserung des Wohnwertes (Modernisierung/Instandsetzung) und die Neuschaffung von Wohnraum (Maßnahmen nach 3.2.1, 3.2.3) betragen die förderungsfähigen Gesamtkosten max. € 500,- je m2 förderungsfähiger Wohnfläche. g. In Ziffer 9.4 wird nach dem Wort "nach" die Ziffer 3.2.1 sowie nach der Klammer "Verbesserung des Wohnwertes" eingefügt. 4. Der Magistrat wird gebeten, jeweils zum Ende eines Kalenderjahres, erstmalig zum 31.12.2006, über den Vollzug der "Förderungsrichtlinie der Stadt Frankfurt am Main - Bahnhofsviertel" zu berichten. Die Stadtverordnetenversammlung erwartet hierzu auch eine Darstellung, ob mit den zur Verfügung stehenden Mitteln unter Berücksichtigung des Abrufs für Maßnahmen im Bahnhofsviertel weitere Bereiche im Stadtgebiet, z.B. das Gutleut- oder das Gallusviertel in die Förderung einbezogen werden können." 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage NR 1790 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage NR 1824 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDU
Sonstige:
SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)REP (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)FDP (M 31 = Annahme)FAG (M 31 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU (= Annahme mit Maßgabe); SPD, GRÜNE und REP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (M 31 = Annahme) FAG (M 31 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 42 · 10.05.2005
TO I, TOP 35
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 31 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1873 zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 31 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1873 zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1790 zurückgezogen hat. 3. Die Vorlage NR 1824 wird für erledigt erklärt. 4. Der Vorlage NR 1873 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Sonstige:
REP (M 31 und NR 1873 = Annahme, NR 1824 = Erledigung)PDS (M 31 und NR 1873 = Enthaltung, NR 1824 = Erledigung)E.l (M 31 und NR 1873 = Enthaltung, NR 1824 = Erledigung)BFF (M 31 = Ablehnung, NR 1824 = Erledigung)ÖkoLinX-ARL (M 31 = Ablehnung, NR 1824 = Enthaltung)
Enthaltung:
FAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP; FAG (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP; FAG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 31 und NR 1873 = Annahme, NR 1824 = Erledigung) PDS und E.L. (M 31 und NR 1873 = Enthaltung, NR 1824 = Erledigung) BFF (M 31 = Ablehnung, NR 1824 = Erledigung) ÖkoLinX-ARL (M 31 = Ablehnung, NR 1824 = Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 44 · 12.05.2005
TO I, TOP 7
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 31 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1873 zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 31 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1873 zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1790 zurückgezogen hat. 3. Die Vorlage NR 1824 wird für erledigt erklärt. 4. a) Der Vorlage NR 1873 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Lehr, Vowinckel und Sautner dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. M 31: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung); FAG (= Enthaltung) zu 3. NR 1824: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS, BFF und E.L.; ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 4. NR 1873: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und ÖkoLinX-ARL; PDS, BFF und E.L. (= Enthaltung)

KAV
Sitzung 37 · 30.05.2005
TO II, TOP 45
Beraten
1. Die Vorlage M 31 wurde von der KAV nicht behandelt. 2. Die KAV hat zu der Vorlage NR 1873 keinen Beschluss gefasst. Beschlussausfertigung(en): § 9118,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen