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Förderungsrichtlinien Bahnhofsviertel: Der Denkmalschutz darf nicht unter den Tisch fallen

Vorlagentyp: NRGRÜNE
2 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

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Begründung

Die Vorlage M 31 berücksichtigt sowohl im Vorlagentext wie in den Förderrichtlinien den Denkmalschutz zu wenig. Es geht zwar vorrangig um Rückgewinnung von Wohnraum, aber gleichzeitig auch um den Erhalt der repräsentativen gründerzeitlichen Bausubstanz. Im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2004, § 6705 wurde für die zu erarbeitende Richtlinie gefordert, Denkmalschutzbelangen bei der Prüfung der Förderungswürdigkeit hohe Priorität einzuräumen. Die entsprechende Formulierung wird zwar in der Vorlage M 31 unter „A. Zielsetzung“ aufgenommen, nicht jedoch in den Richtlinien selbst. Angesichts der Beschlusslage soll der Denkmalschutz sowohl in die Ziffern 1 (Förderungsziel), als auch 3 (Förderungsfähige Maßnahmen) aufgenommen werden. In der Schlussbemerkung ist die generelle Option nicht angebracht, in einzelnen Fällen durch Magistratsbeschluss von der Richtlinie abweichen zu können, da auch in den Richtlinien zur Vergabe von Wohnungsbaudarlehen im Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.11.2003, § 6386 ein entsprechender Vorbehalt besteht. Antragstellende Fraktion: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2005, M 31 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wohnungsbau und Wohnen Ausschuss für Planen und Bauen Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 23.03.2005 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.04.2005, TO I, TOP 25 Beschluss:

  1. Der Vorlage M 31 wird unter Hinweis auf NR 1790 zugestimmt.
  2. Die Vorlage NR 1790 dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu
  3. Einstimmige Annahme zu
  4. Einstimmige Annahme
  5. Sitzung des Ausschusses für Wohnungsbau und Wohnen am 21.04.2005, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO
  6. Die Beratung der Vorlage M 31 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
  7. Die Beratung der Vorlage NR 1790 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
  8. Die Beratung der Vorlage NR 1824 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu
  9. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu
  10. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu
  11. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
  12. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 02.05.2005, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
  13. Der Vorlage M 31 wird mit folgender Maßgabe zugestimmt: "1. Eine Förderung auf Liegenschaften, deren tatsächliche Nutzung oder zuletzt ausgeübte Nutzung nicht der genehmigten Nutzung entspricht, ist ausgeschlossen.
  14. Die Umwandlung von Darlehen in Zuschüsse erfolgt frühestens nach Ablauf von 20 Jahren.
  15. Die "Förderungsrichtlinie der Stadt Frankfurt am Main, Bahnhofsviertel" wird daher wie folgt geändert: a. Ziffer 3.2.6 der Förderrichtlinie wird ersatzlos gestrichen. b. Ziffer 4.1.2 Satz 2 wird gestrichen. c. Ziffer 4.1.3 wird neu eingefügt: " Alle Maßnahmen im Sinne der Ziffer 3.2 an einem Objekt, dessen tatsächliche oder zuletzt ausgeübte Nutzung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht der genehmigten Nutzung entspricht". d. In 7.1.2 werden die Wörter " 10 Jahre" in " 20 Jahre" geändert. e. Ziffer 8.3 wird wie folgt neu gefasst: "Soweit sich der Verfügungsberechtigte verpflichtet, den neugeschaffenen oder den verbesserten Wohnraum in Form einer abgeschlossenen Wohneinheit oder ggf. in Form mehrerer abgeschlossener Wohneinheiten auf die Dauer von 20 Jahren - gerechnet ab erstmaliger Vermietung und unbeschadeter zwischenzeitlicher Mieterwechsel - jeweils an Personen zu vermieten, die nach dem Einkommen zum Bezug einer entsprechenden öffentlich geförderten Wohnung in Frankfurt am Main berechtigt sind, kann die unter Ziffer 9. festgelegten Förderung angemessen erhöht werden. Die Miethöhe entspricht in diesem Fall der jeweiligen Bewilligungsmiete für neu errichtete öffentlich geförderte Wohnungen (derzeit € 5,00/m² ohne Nebenkosten). (Nachfolgender Satz zur grundbuchlichen Sicherung wird wegen zeitlichem, finanziellem und personellem Aufwand sowie wegen anderweitiger Sicherungsmöglichkeiten gestrichen) f. Die Ziffer 9.3 wird wie folgt neu gefasst: Für die Verbesserung des Wohnwertes (Modernisierung/Instandsetzung) und die Neuschaffung von Wohnraum (Maßnahmen nach 3.2.1, 3.2.3) betragen die förderungsfähigen Gesamtkosten max. € 500,- je m² förderungsfähiger Wohnfläche. g. In Ziffer 9.4 wird nach dem Wort "nach" die Ziffer 3.2.1 sowie nach der Klammer "Verbesserung des Wohnwertes" eingefügt.
  16. Der Magistrat wird gebeten, jeweils zum Ende eines Kalenderjahres, erstmalig zum 31.12.2006, über den Vollzug der "Förderungsrichtlinie der Stadt Frankfurt am Main - Bahnhofsviertel" zu berichten. Die Stadtverordnetenversammlung erwartet hierzu auch eine Darstellung, ob mit den zur Verfügung stehenden Mitteln unter Berücksichtigung des Abrufs für Maßnahmen im Bahnhofsviertel weitere Bereiche im Stadtgebiet, z.B. das Gutleut- oder das Gallusviertel in die Förderung einbezogen werden können."
  17. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage NR 1790 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
  18. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage NR 1824 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu
  19. CDU (= Annahme mit Maßgabe); SPD, GRÜNE und REP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu
  20. CDU, SPD, GRÜNE und REP zu
  21. CDU, SPD, GRÜNE und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 31 = Annahme) FAG (M 31 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
  22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2005, TO I, TOP 35 Der Antrag der FAG, die Beratung der Vorlagen M 31, NR 1790, NR 1824 und NR 1873 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU, SPD, GRÜNE und FDP abgelehnt. Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
  23. Der Vorlage M 31 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1873 zugestimmt.
  24. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1790 zurückgezogen hat.
  25. Die Vorlage NR 1824 wird für erledigt erklärt.
  26. Der Vorlage NR 1873 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu
  27. CDU, SPD, GRÜNE und FDP; FAG (= Enthaltung) zu
  28. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu
  29. CDU, SPD, GRÜNE und FDP; FAG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 31 und NR 1873 = Annahme, NR 1824 = Erledigung) PDS und E.L. (M 31 und NR 1873 = Enthaltung, NR 1824 = Erledigung) BFF (M 31 = Ablehnung, NR 1824 = Erledigung) ÖkoLinX-ARL (M 31 = Ablehnung, NR 1824 = Enthaltung)
  30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2005, TO I, TOP 7 Beschluss:
  31. Der Vorlage M 31 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1873 zugestimmt.
  32. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1790 zurückgezogen hat.
  33. Die Vorlage NR 1824 wird für erledigt erklärt. 4.
    • a)Der Vorlage NR 1873 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
    • b)Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Lehr, Vowinckel und Sautner dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu
  34. M 31: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung); FAG (= Enthaltung) zu
  35. NR 1824: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS, BFF und E.L.; ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu
  36. NR 1873: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und ÖkoLinX-ARL; PDS, BFF und E.L. (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 9118,
  37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2005 Aktenzeichen: 64 0

Inhalt

Antrag vom 16.03.2005, NR 1790

Betreff:

Förderungsrichtlinien Bahnhofsviertel: Der Denkmalschutz darf nicht unter den Tisch fallen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. In der Begründung der Vorlage M 31 wird unter der Überschrift Förderfähige Maßnahmen der erste Absatz um einen Satz ergänzt (INDEX kursiv): Die Veränderung in zeitgemäße Wohnungsgrundrisse erfolgt nur dort, wo keine Denkmalschutzbelange tangiert sind und noch erhaltene großbürgerliche Gebäudegrundrisse und Inneneinrichtungen nicht zerstört werden.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, die Förderungsrichtlinie zur Vergabe städtischer Mittel zur Sanierung des Wohnungsbestandes und der Wohnumfeldverbesserung im Bahnhofsviertel um den Denkmalschutz zu ergänzen und die Schlussbestimmung wie folgt zu ändern INDEX (kursiv):
  3. Förderungsziel Ziel der Förderung ist es, Anreize für Investitionen zur Stärkung der Wohnfunktion im Frankfurter Bahnhofsviertel zu geben. Der Leerstand von Wohnraum soll durch folgende Maßnahmen beseitigt bzw. verhindert werden: - Leerstehende Wohnungen sollen durch eine Verbesserung des Wohnwertes wieder genutzt werden. - Die vorhandene Bausubstanz, INDEX die historischen Fassaden und die vorhandenen Wohnungen sollen erhalten, instandgesetzt und modernisiert werden. - Wohnraum in denkmalgeschützter Bausubstanz wird bei der Erhaltung, Instandsetzung und Modernisierung bevorzugt gefördert. - Wohnraum soll durch Anbau, Um- und Ausbau bestehender Gebäude neu geschaffen werdenINDEX . - Das Wohnumfeld soll verbessert werden. - Die geförderten baulichen Maßnahmen sollen zur Steigerung der Attraktivität des Förderungsgebietes beitragen. usw. (weitere Aufzählung unverändert).
  4. Förderungsgebiet (unverändert)
  5. Förderungsfähige Maßnahmen 3.1 Förderungsfähig sind Maßnahmen der Modernisierung bei bestehenden Wohngebäuden sowie Instandsetzungsmaßnahmen. Außerdem förderungsfähig sind der Neubau von Wohnungen, der Ausbau bestehender Wohngebäude und die Umwandlung von Büro- und Gewerbenutzungen in Wohnungen. INDEX Die Erhaltung, Sanierung und Wiederherstellung von Wohnraum in denkmalgeschützter Bausubstanz wird bevorzugt gefördert. 3.2 Es werden gefördert: 3.2.1 Die Verbesserung des Wohnwertes soll insbesondere durch die Kombination nachfolgend genannter Maßnahmen erreicht werden: - (alle Punkte unverändert, ausgenommen letzter Punkt:) INDEX - Sanierung und Anbau von Balkonen. 3.2.2 (unverändert) 3.2.3 Die Neuschaffung von Wohnraum wie beispielsweise - der Anbau an Gebäude, - der Um- und Ausbau bisher nicht zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden oder Bauteilen wie Dachgeschossen, Neben- und Hintergebäuden, - und / oder der Abriss von ehemals gewerblich genutzten Gebäuden zum Zwecke der Errichtung eines Neubaus zur Schaffung von Wohnraum,INDEX insofern kein Denkmalschutz tangiert wird oder für die städtebauliche Eigenart typische Bauten betroffen sind. 3.2.4 Die Verbesserung des Wohnumfeldes soll erreicht werden durch die Förderung von: - vorzugsweise denkmalgeschützten Häusern, und zwar sowohl durch Erhaltung ihrer Fassaden, als auch ihrer äußeren und inneren konstruktiven Strukturen usw. (weitere Aufzählung unverändert). 3.2.5 bis 13.1 (unverändert) 14 Schlussbemerkung 14.1 Abweichungen von diesen Grundsätzen erfolgen vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung. Begründung: Die Vorlage M 31 berücksichtigt sowohl im Vorlagentext wie in den Förderrichtlinien den Denkmalschutz zu wenig. Es geht zwar vorrangig um Rückgewinnung von Wohnraum, aber gleichzeitig auch um den Erhalt der repräsentativen gründerzeitlichen Bausubstanz. Im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2004, § 6705 wurde für die zu erarbeitende Richtlinie gefordert, Denkmalschutzbelangen bei der Prüfung der Förderungswürdigkeit hohe Priorität einzuräumen. Die entsprechende Formulierung wird zwar in der Vorlage M 31 unter "A. Zielsetzung“ aufgenommen, nicht jedoch in den Richtlinien selbst. Angesichts der Beschlusslage soll der Denkmalschutz sowohl in die Ziffern 1 (Förderungsziel), als auch 3 (Förderungsfähige Maßnahmen) aufgenommen werden. In der Schlussbemerkung ist die generelle Option nicht angebracht, in einzelnen Fällen durch Magistratsbeschluss von der Richtlinie abweichen zu können, da auch in den Richtlinien zur Vergabe von Wohnungsbaudarlehen im Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.11.2003, § 6386 ein entsprechender Vorbehalt besteht. Antragstellende Fraktion: GRÜNEHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2005, M 31 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wohnungsbau und Wohnen Ausschuss für Planen und Bauen Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 23.03.2005

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Februar 2005MM 31Förderungsrichtlinie zur Vergabe von Mitteln zur Sanierung des Wohnungsbestandes und Wohnumfeldverbesserung im BahnhofsviertelMagistratsvortrag
  2. 16. März 2005Sie sind hier
    NRNR 1790Förderungsrichtlinien Bahnhofsviertel: Der Denkmalschutz darf nicht unter den Tisch fallen
    STVV-Antrag · GRÜNE

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 1
Sitzung 40 · 19.04.2005
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
1. Der Vorlage M 31 wird unter Hinweis auf NR 1790 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1790 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Ausschusses für Wohnungsbau und Wohnen
Sitzung 40 · 21.04.2005
TO I, TOP 7
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 31 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1790 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1824 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 41 · 02.05.2005
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
Punkt 4: Der Magistrat wird gebeten, jeweils zum Ende eines Kalenderjahres, erstmalig zum 31.12.2006, über den Vollzug der "Förderungsrichtlinie der Stadt Frankfurt am Main - Bahnhofsviertel" zu berichten. Die Stadtverordnetenversammlung erwartet hierzu auch eine Darstellung, ob mit den zur Verfügung stehenden Mitteln unter Berücksichtigung des Abrufs für Maßnahmen im Bahnhofsviertel weitere Bereiche im Stadtgebiet, z.B. das Gutleut- oder das Gallusviertel in die Förderung einbezogen werden können." 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage NR 1790 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage NR 1824 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 31 wird mit folgender Maßgabe zugestimmt: "1. Eine Förderung auf Liegenschaften, deren tatsächliche Nutzung oder zuletzt ausgeübte Nutzung nicht der genehmigten Nutzung entspricht, ist ausgeschlossen. 2. Die Umwandlung von Darlehen in Zuschüsse erfolgt frühestens nach Ablauf von 20 Jahren. 3. Die "Förderungsrichtlinie der Stadt Frankfurt am Main, Bahnhofsviertel" wird daher wie folgt geändert: a. Ziffer 3.2.6 der Förderrichtlinie wird ersatzlos gestrichen. b. Ziffer 4.1.2 Satz 2 wird gestrichen. c. Ziffer 4.1.3 wird neu eingefügt: " Alle Maßnahmen im Sinne der Ziffer 3.2 an einem Objekt, dessen tatsächliche oder zuletzt ausgeübte Nutzung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht der genehmigten Nutzung entspricht". d. In 7.1.2 werden die Wörter " 10 Jahre" in " 20 Jahre" geändert. e. Ziffer 8.3 wird wie folgt neu gefasst: "Soweit sich der Verfügungsberechtigte verpflichtet, den neugeschaffenen oder den verbesserten Wohnraum in Form einer abgeschlossenen Wohneinheit oder ggf. in Form mehrerer abgeschlossener Wohneinheiten auf die Dauer von 20 Jahren - gerechnet ab erstmaliger Vermietung und unbeschadeter zwischenzeitlicher Mieterwechsel - jeweils an Personen zu vermieten, die nach dem Einkommen zum Bezug einer entsprechenden öffentlich geförderten Wohnung in Frankfurt am Main berechtigt sind, kann die unter Ziffer 9. festgelegten Förderung angemessen erhöht werden. Die Miethöhe entspricht in diesem Fall der jeweiligen Bewilligungsmiete für neu errichtete öffentlich geförderte Wohnungen (derzeit € 5,00/m² ohne Nebenkosten). (Nachfolgender Satz zur grundbuchlichen Sicherung wird wegen zeitlichem, finanziellem und personellem Aufwand sowie wegen anderweitiger Sicherungsmöglichkeiten gestrichen) f. Die Ziffer 9.3 wird wie folgt neu gefasst: Für die Verbesserung des Wohnwertes (Modernisierung/Instandsetzung) und die Neuschaffung von Wohnraum (Maßnahmen nach 3.2.1, 3.2.3) betragen die förderungsfähigen Gesamtkosten max. € 500,- je m² förderungsfähiger Wohnfläche. g. In Ziffer 9.4 wird nach dem Wort "nach" die Ziffer 3.2.1 sowie nach der Klammer "Verbesserung des Wohnwertes" eingefügt. 4. Der Magistrat wird gebeten, jeweils zum Ende eines Kalenderjahres, erstmalig zum 31.12.2006, über den Vollzug der "Förderungsrichtlinie der Stadt Frankfurt am Main - Bahnhofsviertel" zu berichten. Die Stadtverordnetenversammlung erwartet hierzu auch eine Darstellung, ob mit den zur Verfügung stehenden Mitteln unter Berücksichtigung des Abrufs für Maßnahmen im Bahnhofsviertel weitere Bereiche im Stadtgebiet, z.B. das Gutleut- oder das Gallusviertel in die Förderung einbezogen werden können." 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage NR 1790 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage NR 1824 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU (= Annahme mit Maßgabe); SPD, GRÜNE und REP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (M 31 = Annahme) FAG (M 31 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 42 · 10.05.2005
TO I, TOP 35
Zurückgezogen
Punkt 2: Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1790 zurückgezogen hat.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 31 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1873 zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1790 zurückgezogen hat. 3. Die Vorlage NR 1824 wird für erledigt erklärt. 4. Der Vorlage NR 1873 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP; FAG (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP; FAG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 31 und NR 1873 = Annahme, NR 1824 = Erledigung) PDS und E.L. (M 31 und NR 1873 = Enthaltung, NR 1824 = Erledigung) BFF (M 31 = Ablehnung, NR 1824 = Erledigung) ÖkoLinX-ARL (M 31 = Ablehnung, NR 1824 = Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 44 · 12.05.2005
TO I, TOP 7
Zurückgezogen
Punkt 2: Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1790 zurückgezogen hat.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 31 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1873 zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1790 zurückgezogen hat. 3. Die Vorlage NR 1824 wird für erledigt erklärt. 4. a) Der Vorlage NR 1873 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Lehr, Vowinckel und Sautner dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. M 31: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung); FAG (= Enthaltung) zu 3. NR 1824: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS, BFF und E.L.; ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 4. NR 1873: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und ÖkoLinX-ARL; PDS, BFF und E.L. (= Enthaltung)

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