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Förderrichtlinie Bahnhofsviertel (Frankfurt am Main 2008) Stadtsalon im Bahnhofsviertel Umbaumaßnahmen im Erdgeschoss und Hofbegrünung in der Gutleutstraße 8 bis 12 (basis e. V.)

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 08.10.2018, M 180

Betreff: Förderrichtlinie Bahnhofsviertel (Frankfurt am Main 2008) Stadtsalon im Bahnhofsviertel Umbaumaßnahmen im Erdgeschoss und Hofbegrünung in der Gutleutstraße 8 bis 12 (basis e. V.) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.05.2005, § 9118 (M 31) Der Finanzierung der Umbaumaßnahmen im Erdgeschoss der Gutleutstraße 8 bis 12 zur Ermöglichung einer nachhaltigen öffentlichen Nutzung sowie der Hofbegrünung in Höhe von insgesamt max. 96.000 € brutto aus Mitteln der "Förderungsrichtlinie zur Vergabe von Mitteln zur Sanierung des Wohnungsbestandes und Wohnumfeldverbesserung im Bahnhofsviertel" (PSP-Element 1.13.01.07.03) wird zugestimmt.

Begründung: A: Zielsetzung Nach über zehnjähriger Laufzeit des Stadtumbauprogramms im Frankfurter Bahnhofsviertel ist der aktive Förderzeitraum für die Gesamtmaßnahmen Stadtumbau Bahnhofsviertel beendet. Bereits laufende Stadtumbauprojekte werden noch umgesetzt, jedoch keine neuen begonnen. In der Zeit des aktiven Förderzeitraumes konnten viele Erfolge im Viertel erzielt werden, die es durch geeignete Maßnahmen nachhaltig zu verstetigen und auszubauen gilt. Um insbesondere die Eigenverantwortung und Selbstorganisation lokaler Akteure im Bahnhofsviertel zu unterstützen, findet seit November 2016 in regelmäßigen Abständen, jeweils an einem anderen Ort, die Veranstaltungsreihe Stadtsalon statt. Zielsetzung ist, mit dem Format Stadtsalon einen Anstoß für ein dauerhaftes nachbarschaftliches Engagement im Bahnhofsviertel zu geben. Das Format soll als offenes Diskussionsforum ein wichtiges Fundament für ein nachhaltig etabliertes Wohn- und Geschäftsviertel schaffen. Grundlage für das Format und das damit angestrebte nachbarschaftliche Engagement ist eine feste, möglichst unentgeltlich nutzbare Örtlichkeit im Viertel um den lokalen Austausch und Zusammenhalt dauerhaft zu verstetigen und nachhaltig zu etablieren. B: Alternativen: Das Format Stadtsalon wurde in den Jahren 2016 / 2017 in verschiedenen Räumlichkeiten im Bahnhofsviertel durchgeführt. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe ist deutlich geworden, dass der Erfolg des Formats in hohem Maß von der gewählten Örtlichkeit abhängt. Neben der Ausstattung und räumlichen Lage des gewählten Veranstaltungsraumes, waren insbesondere laute Nebengeräusche durch den teilweise laufenden gastronomischen Betrieb, ein hoher Organisations- und Zeitaufwand zur Identifizierung der jeweiligen Orte und auch die öffentliche Bekanntmachung der jeweils wechselnden Veranstaltungsorte als Hürden zu benennen. Ergänzend mussten die Veranstaltungsräume aufgrund des begrenzten Finanzierungsrahmens stets kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Dies machte das Format von der Mitwirkungsbereitschaft Dritter abhängig. Die gewonnenen Erfahrungen zeigen, dass ein stetiger und dauerhaft zur Verfügung stehender öffentlich zugänglicher Anlaufpunkt im Bahnhofsviertel die Basis für den Aufbau eines nachbarschaftlichen Engagements ist. Ein fester Treffpunkt ermöglicht Kontinuität, trägt zu Wiedererkennungseffekten bei, prägt die persönliche Identität mit dem Format und dem Viertel und kann zum Aufbau einer etablierten und nachhaltigen Nachbarschaft im Bahnhofsviertel beitragen. Vor dem Hintergrund der skizzierten Rahmenbedingungen, der Verfügbarkeit städtischer Liegenschaften im Bahnhofsviertel und dem eingeschränkten Finanzierungsrahmen gibt es keine Alternativen zur dargestellten Lösung. C: Lösung: Seit Februar 2018 wird das Format Stadtsalon dauerhaft im Erdgeschoss der Liegenschaft in der Gutleutstraße 8 bis 12 fortgeführt. Nach Schließung des Stadtteilbüros Bahnhofsviertel im Dezember 2017 wird damit eine feste räumliche Alternative für Austausch- und Diskussionsprozesse lokaler Akteure im Viertel angeboten. Die Liegenschaft Gutleutstraße 8 bis 12 befindet sich in städtischen Eigentum und ist über einen Erbbaurechtsvertrag an die basis e.V. vergeben worden. basis e. V. stellt jungen kreativen Künstler / Innen kostengünstige Arbeitsräume zur Verfügung und bietet ein fortlaufendes Veranstaltungs- und Ausstellungsprogramm nationaler und internationaler Künstler / Innen an. Im Erdgeschoss der Liegenschaft ist ein Leseraum eingerichtet, der als Präsenzbibliothek öffentlich zur Verfügung steht. Neben der Bibliothek werden hier parallel zum Ausstellungsprogramm unterschiedliche Veranstaltungen zu den Themen Kunst, Kultur und Gesellschaft präsentiert. Der Leseraum soll zukünftig auch für die Veranstaltungsreihe Stadtsalon genutzt werden. Hierfür wird der Leseraum im Erdgeschoss der Liegenschaft Gutleutstraße 8 bis 12 kostenfrei zur Verfügung gestellt. Um die Nutzbarkeit und Attraktivität des Leseraumes zu optimieren und um den Raum als öffentlich nutzbaren Ort des Austausches über die Entwicklung des Viertels zu etablieren, sind im Erdgeschoss diverse Umbaumaßnahmen geplant. Hierzu zählen insbesondere Grundrissveränderungen zur Trennung von Ausstellungs- und Leseraumflächen, der Austausch von Fenstern und Türen und der Einbau von Heizkörpern. Gleichzeitig werden auch Teile des Innenhofes entsiegelt, begrünt und für eine Nutzung der Freiflächen angelegt. Die Trennung von Ausstellungs- und Leseraumflächen ist erforderlich, um den dauerhaften störungsfreien Betrieb von öffentlichen Veranstaltungen im Leseraum und gleichzeitig die Durchführung hochwertiger Kunstausstellungen zu gewährleisten. Zu benennen sind an dieser Stelle notwendige Auf- und Abbauarbeiten von Ausstellungen durch die jeweiligen Künstler / Innen (teilweise auch spontaner Natur), die Gewährleistung der Zugänglichkeit der Ausstellungsräume durch Besucher / Innen auch während der Veranstaltung Stadtsalon sowie die Absicherung der Ausstellungsräume um ungenehmigte Zutritte zu vermeiden. Die Hofbegrünung verfolgt das Ziel im dichtbesiedelten und teilweise vollständig versiegelten Bahnhofsviertel einen Beitrag zur Entsiegelung von Flächen zu leisten und somit positive Effekte für das lokale Mirkoklima zu schaffen. Gleichzeitig können die Aufenthaltsqualitäten für die teilweise unmittelbar angrenzende Wohnbebauung von Nachbarliegenschaften aufgewertet werden. Ergänzend ist im Rahmen der Veranstaltung Stadtsalon bereits deutlich geworden, dass viele Bewohner / Innen eine Möglichkeit zum Verweilen im Freien im Bahnhofsviertel, ohne den Zwang einer gastronomischen Nutzung, sehr begrüßen würden. Entsprechend des räumlichen Angebots ist auch die öffentliche Zugänglichkeit des Innenhofes im Rahmen der Öffnungszeiten möglich. Die Maßnahmen sollen aus Mitteln "Unterstützung der Wohnraumversorgung Bahnhofsviertel" finanziert werden. Die Grundlage für die Verwendung der Mittel zur "Unterstützung der Wohnraumversorgung Bahnhofsviertel" ist die im Jahr 2005 beschlossene Förderungsrichlinie Bahnhofsviertel, zuletzt geändert am 31.01.2008 mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 3362. Ziel der Förderung ist die dauerhafte Stärkung der Wohnfunktion und die Beseitigung von Leerstand im Bahnhofsviertel. Als förderfähige Maßnahmen gelten Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnwertes, zur Umwandlung von Gewerbe in Wohnen, zur Neuschaffung von Wohnraum und zur Verbesserung des Wohnumfeldes im Zusammenhang mit den vorgenannten Maßnahmen (Ziffer 3 der Richtlinie). Die mit den geplanten Maßnahmen einhergehende Veranstaltungsreihe Stadtsalon knüpft an das übergeordnete Ziel der Förderungsrichtlinie zur Stärkung der Wohnfunktion im Bahnhofsviertel und den Prozess des Stadtumbaus an. Als offenes Diskussionsforum kann über das Format neben dem sonst üblichen materiellen Anreiz für Investitionen insbesondere ein Anstoß für nachbarschaftliches Engagement gegeben werden. Im Rahmen der Öffnungszeiten steht der Leseraum auch für weitere, sonstige Austausch- und Kommunikationsangebot zur Verfügung. Da die geplanten Maßnahmen keinen Wohnraum umfassen, können die in der Richtlinie unter den Ziffern 7 "Zweckbindung der Wohnnutzung", 8 "Regelungen zur Miethöhe" und 9 "Art und Höhe der Förderung" formulierten Regelungen nicht zur Anwendung kommen. Von der Förderrichtlinie abweichend sollen daher folgende Regelungen getroffen werden: · Die Weitergabe der benötigten Mittel zur Finanzierung der Maßnahmen soll durch einen Förderbescheid an basis e. V erfolgen. · Abweichend von Ziffer 9 der Richtlinie soll die Förderung als Zuschuss gewährt werden und die entstehenden Umbaukosten vollständig decken. · Die Gewährleistung der öffentlichen Nutzung des Leseraums auch für das Veranstaltungsformat Stadtsalon wird im Bescheid als Auflage definiert. In Anlehnung an die Zweckbindungsfristen der Ziffer 7 soll die umgestaltete Freifläche im Innenhof der Liegenschaft mindestens 10 Jahre für eine entsprechende Nutzung zur Verfügung stehen. Eine Sicherung über die Eintragung einer Baulast wird aufgrund der Eigentümerschaft durch die Stadt Frankfurt als nicht notwendig erachtet. · Regelungen zur Miethöhe entfallen vollständig. Die geplanten Maßnahmen stellen eine nachhaltige Unterstützung der Wohnfunktion und des Erfolges des Stadtumbauprogramms im Bahnhofsviertel dar. Entsprechend Ziffer 14 der Förderungsrichtlinie Bahnhofsviertel Frankfurt am Main wird ein Beschluss der StVV erforderlich, um diese, nicht in der Richtlinie genannten Maßnahmen finanzieren zu können. Übersicht der geplanten Maßnahmen: · Vorbereitende technische Maßnahmen und Einbau von zwei 2-flügeligen Brandschutztüren im Foyer, · Vorbereitende technische Maßnahmen, Einbau von drei bodentiefen Fensterelementen und Erneuerung von zwei Brandschutztüren im Leseraum um die Belichtungsverhältnisse zu verbessern und um einen barrierefreien Zugang zum Innenhof zu gewährleisten, · Einbau eines Türelements um die Ausstellungsräume von den öffentlich zugänglichen WC-Anlagen räumlich zu trennen, · Vorbereitende Bodenarbeiten, vegetationstechnische Bodenarbeiten und Entwässerungstechnische Maßnahmen im Innenhof, · Einbau von befestigten Flächen, einer Außenbeleuchtung sowie · Pflanz- und Saatarbeiten, · Abstellplätze für Fahrräder, · Statik, Abbrucharbeiten u. a. der Garage im Innenhof, Baustelleneinrichtungsmaßnahmen und · externe Planungsleistungen. D: Kosten

  1. Investitionsbedarf: Der Investitionsbedarf umfasst 95.152,73 € brutto. Kostenübersicht: Innere Umbauten im Erdgeschoss der basis 56.705,88 € brutto Entsiegelung und Begrünung des Innenhofes 38.446,85 € brutto
  2. Finanzierungsbedarfszeitraum: Die Verpflichtung und Finanzierung der Bauausführung in Höhe von 95.152,73 € brutto erfolgt in 2018 / 2019.
  3. Zugehörige Folgeinvestitionen: - keine -
  4. Jahresfolgekosten: a. Persönliche Ausgaben - keine - b. Sachkosten - keine - c. Kapitalkosten - keine - Jahresfolgekosten insgesamt: - keine -
  5. Jahreserträge: - keine -
  6. Leistungen Dritter: - Beauftragung und Durchführung der Bauleistungen - Finanzierung und Einbau von zwei Heizkörpern im Leseraum - Verschließen einer Türöffnung - Pflege und Instandhaltung der Hofbegrünung
  7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine -
  8. Sonstiges: - keine - Anlage _Grundrissplan (ca. 136 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 8. Oktober 2018 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 08.11.2018 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 25 · 29.10.2018
TO I, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage M 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

OBR 1
Sitzung 26 · 30.10.2018
TO I, TOP 51
Angenommen
Der Vorlage M 180 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUGrüneLinkeÖkoLinX-ARLPartei
Ablehnung:
FDP
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und PARTEI gegen FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 26 · 06.11.2018
TO II, TOP 21
Angenommen
Der Vorlage M 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 28 · 08.11.2018
TO II, TOP 44
Angenommen
Der Vorlage M 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL

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