Förderungsrichtlinie Bahnhofsviertel
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Umwandlung des Darlehens nach Ablauf der vereinbarten Mietpreisbindung in einen Zuschuss ist unverhältnismäßig. Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass die Förderrungsrichtlinien zur Stärkung der Wohnfunktion des Bahnhofsviertels vom Magistrat in dieser Form vorgelegt wurden. Dennoch sollte aber das Stadtparlament über den Einsatz der Mittel entscheiden. Antragstellende Fraktion: SPD Antragsteller/innen: Stadtv. Kurt Brütting Stadtv. Elke Sautner Stadtv. Dr. Matthias Stoffregen Stadtv. Grigorios Zarcadas Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2005, M 31 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wohnungsbau und Wohnen Ausschuss für Planen und Bauen Versandpaket: 27.04.2005 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Wohnungsbau und Wohnen am 21.04.2005, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO
- Die Beratung der Vorlage M 31 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
- Die Beratung der Vorlage NR 1790 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
- Die Beratung der Vorlage NR 1824 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu
- CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu
- CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu
- CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
- Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 02.05.2005, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Vorlage M 31 wird mit folgender Maßgabe zugestimmt: "1. Eine Förderung auf Liegenschaften, deren tatsächliche Nutzung oder zuletzt ausgeübte Nutzung nicht der genehmigten Nutzung entspricht, ist ausgeschlossen.
- Die Umwandlung von Darlehen in Zuschüsse erfolgt frühestens nach Ablauf von 20 Jahren.
- Die "Förderungsrichtlinie der Stadt Frankfurt am Main, Bahnhofsviertel" wird daher wie folgt geändert: a. Ziffer 3.2.6 der Förderrichtlinie wird ersatzlos gestrichen. b. Ziffer 4.1.2 Satz 2 wird gestrichen. c. Ziffer 4.1.3 wird neu eingefügt: " Alle Maßnahmen im Sinne der Ziffer 3.2 an einem Objekt, dessen tatsächliche oder zuletzt ausgeübte Nutzung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht der genehmigten Nutzung entspricht". d. In 7.1.2 werden die Wörter " 10 Jahre" in " 20 Jahre" geändert. e. Ziffer 8.3 wird wie folgt neu gefasst: "Soweit sich der Verfügungsberechtigte verpflichtet, den neugeschaffenen oder den verbesserten Wohnraum in Form einer abgeschlossenen Wohneinheit oder ggf. in Form mehrerer abgeschlossener Wohneinheiten auf die Dauer von 20 Jahren - gerechnet ab erstmaliger Vermietung und unbeschadeter zwischenzeitlicher Mieterwechsel - jeweils an Personen zu vermieten, die nach dem Einkommen zum Bezug einer entsprechenden öffentlich geförderten Wohnung in Frankfurt am Main berechtigt sind, kann die unter Ziffer 9. festgelegten Förderung angemessen erhöht werden. Die Miethöhe entspricht in diesem Fall der jeweiligen Bewilligungsmiete für neu errichtete öffentlich geförderte Wohnungen (derzeit € 5,00/m² ohne Nebenkosten). (Nachfolgender Satz zur grundbuchlichen Sicherung wird wegen zeitlichem, finanziellem und personellem Aufwand sowie wegen anderweitiger Sicherungsmöglichkeiten gestrichen) f. Die Ziffer 9.3 wird wie folgt neu gefasst: Für die Verbesserung des Wohnwertes (Modernisierung/Instandsetzung) und die Neuschaffung von Wohnraum (Maßnahmen nach 3.2.1, 3.2.3) betragen die förderungsfähigen Gesamtkosten max. € 500,- je m² förderungsfähiger Wohnfläche. g. In Ziffer 9.4 wird nach dem Wort "nach" die Ziffer 3.2.1 sowie nach der Klammer "Verbesserung des Wohnwertes" eingefügt.
- Der Magistrat wird gebeten, jeweils zum Ende eines Kalenderjahres, erstmalig zum 31.12.2006, über den Vollzug der "Förderungsrichtlinie der Stadt Frankfurt am Main - Bahnhofsviertel" zu berichten. Die Stadtverordnetenversammlung erwartet hierzu auch eine Darstellung, ob mit den zur Verfügung stehenden Mitteln unter Berücksichtigung des Abrufs für Maßnahmen im Bahnhofsviertel weitere Bereiche im Stadtgebiet, z.B. das Gutleut- oder das Gallusviertel in die Förderung einbezogen werden können."
- Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage NR 1790 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
- Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage NR 1824 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu
- CDU (= Annahme mit Maßgabe); SPD, GRÜNE und REP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu
- CDU, SPD, GRÜNE und REP zu
- CDU, SPD, GRÜNE und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 31 = Annahme) FAG (M 31 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
- Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2005, TO I, TOP 35 Der Antrag der FAG, die Beratung der Vorlagen M 31, NR 1790, NR 1824 und NR 1873 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU, SPD, GRÜNE und FDP abgelehnt. Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Vorlage M 31 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1873 zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1790 zurückgezogen hat.
- Die Vorlage NR 1824 wird für erledigt erklärt.
- Der Vorlage NR 1873 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu
- CDU, SPD, GRÜNE und FDP; FAG (= Enthaltung) zu
- CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu
- CDU, SPD, GRÜNE und FDP; FAG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 31 und NR 1873 = Annahme, NR 1824 = Erledigung) PDS und E.L. (M 31 und NR 1873 = Enthaltung, NR 1824 = Erledigung) BFF (M 31 = Ablehnung, NR 1824 = Erledigung) ÖkoLinX-ARL (M 31 = Ablehnung, NR 1824 = Enthaltung)
- Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2005, TO I, TOP 7 Beschluss:
- Der Vorlage M 31 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1873 zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1790 zurückgezogen hat.
- Die Vorlage NR 1824 wird für erledigt erklärt. 4.
- a)Der Vorlage NR 1873 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
- b)Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Lehr, Vowinckel und Sautner dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu
- M 31: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung); FAG (= Enthaltung) zu
- NR 1824: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS, BFF und E.L.; ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu
- NR 1873: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und ÖkoLinX-ARL; PDS, BFF und E.L. (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 9118,
- Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2005
Inhalt
Antrag vom 20.04.2005, NR 1824
Betreff:
Förderungsrichtlinie Bahnhofsviertel
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der M 31 wird unter Berücksichtigung folgender Änderungen zugestimmt:
- Zu 9.6: Der Umwandlung des Darlehens in einen Zuschuss wird nicht zugestimmt.
- Punkt 14 wird ersetzt durch: Abweichungen von diesen Grundsätzen erfolgen vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung. Begründung: Die Umwandlung des Darlehens nach Ablauf der vereinbarten Mietpreisbindung in einen Zuschuss ist unverhältnismäßig. Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass die Förderrungsrichtlinien zur Stärkung der Wohnfunktion des Bahnhofsviertels vom Magistrat in dieser Form vorgelegt wurden. Dennoch sollte aber das Stadtparlament über den Einsatz der Mittel entscheiden. Antragstellende Fraktion: SPD Antragsteller/innen: Stadtv. Kurt Brütting Stadtv. Elke Sautner Stadtv. Dr. Matthias Stoffregen Stadtv. Grigorios ZarcadasHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2005, M 31 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wohnungsbau und Wohnen Ausschuss für Planen und Bauen Versandpaket: 27.04.2005
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Februar 2005MM 31Förderungsrichtlinie zur Vergabe von Mitteln zur Sanierung des Wohnungsbestandes und Wohnumfeldverbesserung im BahnhofsviertelMagistratsvortrag
- 20. April 2005Sie sind hierNRNR 1824Förderungsrichtlinie BahnhofsviertelSTVV-Antrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 31 wird mit folgender Maßgabe zugestimmt: "1. Eine Förderung auf Liegenschaften, deren tatsächliche Nutzung oder zuletzt ausgeübte Nutzung nicht der genehmigten Nutzung entspricht, ist ausgeschlossen. 2. Die Umwandlung von Darlehen in Zuschüsse erfolgt frühestens nach Ablauf von 20 Jahren. 3. Die "Förderungsrichtlinie der Stadt Frankfurt am Main, Bahnhofsviertel" wird daher wie folgt geändert: a. Ziffer 3.2.6 der Förderrichtlinie wird ersatzlos gestrichen. b. Ziffer 4.1.2 Satz 2 wird gestrichen. c. Ziffer 4.1.3 wird neu eingefügt: " Alle Maßnahmen im Sinne der Ziffer 3.2 an einem Objekt, dessen tatsächliche oder zuletzt ausgeübte Nutzung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht der genehmigten Nutzung entspricht". d. In 7.1.2 werden die Wörter " 10 Jahre" in " 20 Jahre" geändert. e. Ziffer 8.3 wird wie folgt neu gefasst: "Soweit sich der Verfügungsberechtigte verpflichtet, den neugeschaffenen oder den verbesserten Wohnraum in Form einer abgeschlossenen Wohneinheit oder ggf. in Form mehrerer abgeschlossener Wohneinheiten auf die Dauer von 20 Jahren - gerechnet ab erstmaliger Vermietung und unbeschadeter zwischenzeitlicher Mieterwechsel - jeweils an Personen zu vermieten, die nach dem Einkommen zum Bezug einer entsprechenden öffentlich geförderten Wohnung in Frankfurt am Main berechtigt sind, kann die unter Ziffer 9. festgelegten Förderung angemessen erhöht werden. Die Miethöhe entspricht in diesem Fall der jeweiligen Bewilligungsmiete für neu errichtete öffentlich geförderte Wohnungen (derzeit € 5,00/m² ohne Nebenkosten). (Nachfolgender Satz zur grundbuchlichen Sicherung wird wegen zeitlichem, finanziellem und personellem Aufwand sowie wegen anderweitiger Sicherungsmöglichkeiten gestrichen) f. Die Ziffer 9.3 wird wie folgt neu gefasst: Für die Verbesserung des Wohnwertes (Modernisierung/Instandsetzung) und die Neuschaffung von Wohnraum (Maßnahmen nach 3.2.1, 3.2.3) betragen die förderungsfähigen Gesamtkosten max. € 500,- je m² förderungsfähiger Wohnfläche. g. In Ziffer 9.4 wird nach dem Wort "nach" die Ziffer 3.2.1 sowie nach der Klammer "Verbesserung des Wohnwertes" eingefügt. 4. Der Magistrat wird gebeten, jeweils zum Ende eines Kalenderjahres, erstmalig zum 31.12.2006, über den Vollzug der "Förderungsrichtlinie der Stadt Frankfurt am Main - Bahnhofsviertel" zu berichten. Die Stadtverordnetenversammlung erwartet hierzu auch eine Darstellung, ob mit den zur Verfügung stehenden Mitteln unter Berücksichtigung des Abrufs für Maßnahmen im Bahnhofsviertel weitere Bereiche im Stadtgebiet, z.B. das Gutleut- oder das Gallusviertel in die Förderung einbezogen werden können." 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage NR 1790 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage NR 1824 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU (= Annahme mit Maßgabe); SPD, GRÜNE und REP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (M 31 = Annahme) FAG (M 31 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 31 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1873 zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1790 zurückgezogen hat. 3. Die Vorlage NR 1824 wird für erledigt erklärt. 4. Der Vorlage NR 1873 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP; FAG (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP; FAG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 31 und NR 1873 = Annahme, NR 1824 = Erledigung) PDS und E.L. (M 31 und NR 1873 = Enthaltung, NR 1824 = Erledigung) BFF (M 31 = Ablehnung, NR 1824 = Erledigung) ÖkoLinX-ARL (M 31 = Ablehnung, NR 1824 = Enthaltung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 31 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1873 zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1790 zurückgezogen hat. 3. Die Vorlage NR 1824 wird für erledigt erklärt. 4. a) Der Vorlage NR 1873 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Lehr, Vowinckel und Sautner dienen zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. M 31: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung); FAG (= Enthaltung) zu 3. NR 1824: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS, BFF und E.L.; ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 4. NR 1873: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und ÖkoLinX-ARL; PDS, BFF und E.L. (= Enthaltung)