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Haushaltsplan und Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 2003, Investitionsprogramm 2003-2006 Finanzplanung in der Form Konsolidierungsprogramm 2006

Vorlagentyp: M
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Thema Stadtplanung verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 17.12.2002, M 280

Betreff:

Haushaltsplan und Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 2003, Investitionsprogramm 2003-2006 Finanzplanung in der Form Konsolidierungsprogramm 2006

Vorgang:

Informatorische Beratung der Vorlage M 280 in den Ausschüssen vom 16.01.2003 bis 30.01.2003,

  1. Lesung Etatanträge der Fraktionen und des Jugendhilfeausschusses E 1 bis E 204, NR 944 (zu E 104), NR 945 (zu E 108) Etatanregungen der Ortsbeiräte EA 1 bis EA 66 Zu den Etatberatungen zurückgestellte Vorlagen: NR 109/01, NR 641/02, NR 698/02, NR 732/02, NR 762/02, NR 782/02, NR 810/02, NR 850/02, NR 864/02, NR 867/02 + NR 881/03, M 11/03, B 1018/02 zu Dezernat IV und V, B 1021/02 + NR 881/03, B 1030/02 + NR 906/03, B 1049/02, B 1119/02, B 1221/02 + OA 1079/02, B 1289/02, B 1301/02 + OA 1133/03 + OA 1140/03 + OA 1199/03 + OA 1202/03, B 1315/02, B 1366/02 + OA 1153/03, B 1447/02, B 1458/02, B 1462/02, B 79/03, OA 831/02, OA 929/02, OA 932/02, OA 1066/02, OA 1084/02, OA 1085/02, OA 1086/02, OA 1116/02, K 15/02 Ausschusssitzungen zur
  2. Lesung vom 13.03.2003 bis 27.03.2003 Am 25.03.2003 fand die Abschlussbesprechung zum Etat 2003 im Haupt- und Finanzausschuss statt. Der Ausschussbericht als Grundlage für die
  3. Lesung wird dem Plenum schriftlich unterbreitet. Alle aufgeführten Vorlagen wurden mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.03.2003, § 5073 beschlossen. I Antrag Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2003 zu beraten, die Haushaltssatzung zu erlassen und die ergänzenden Beschlüsse zu fassen. 1 . Haushaltssatzung der Stadt Frankfurt am Main für das Haushaltsjahr 2003 Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. 1992 I, S. 534) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.06.2002 (GVBl. I 2002, S. 342) hat die Stadtverordnetenversammlung am folgende Haushaltssatzung beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr wird im Verwaltungshaushalt Mio. € in der Einnahme auf 2.335,12 in der Ausgabe auf 2.699,70 und im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 564,88 in der Ausgabe auf 564,88 festgesetzt. § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2003 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich wird (ohne Umschuldungen), wird auf 54,48 festgesetzt. Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds Abteilung A 2,15 Abteilung B 7,00 enthalten. § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 81,12 festgesetzt. § 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500,00 festgesetzt. § 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
  4. Grundsteuer
    • a)für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer
    • A)175 v. H.
    • b)für die Grundstücke (Grundsteuer
    • B)460 v. H.
  5. Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag 490 v. H. § 6 Es gilt der von der Gemeindevertretung am beschlossene Stellenplan. § 7 Der Haushaltsplan berücksichtigt die Erprobung neuer Steuerungsmodelle gemäß § 133 HGO, indem erneut ein Produktgruppenhaushalt aufgestellt ist, der im Hinblick auf Satzung, Struktur des Planes und den Stellenplan von den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften abweicht. § 8 Für die Bewirtschaftung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen gelten die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften. Frankfurt am Main, den Der Magistrat Allgemeine Bewirtschaftungsvorschriften ( Anlage: Zusammenfassung Sachkontenplan mit Budgetierungs- und Übertragbarkeitsregeln) Grundsätzlich gelten für die Aufstellung und Ausführung des Produkthaushaltes die Verwaltungsvorschriften zur Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und zur Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO -) in der jeweils aktuellen Fassung. Die Aufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 06.09.2001 – AZ IV 62 – 33c 02/11 – auf Grund des § 133 der HGO Ø der von Muster 1 zur GemHVO abweichenden Form der Haushaltssatzung, Ø der Abweichung von den haushaltsrechtlichen Vorschriften zu Gunsten einer auf Produkte sowie Erlös- und Kostenarten bezogene Darstellung des Produkthaushaltes, der Finanzplanung und der Jahresrechnung, sowie Ø der Gliederung des Stellenplans nach Kostenstellenbereichen zugestimmt. Ergänzend hierzu kann die Anwendung der Verwaltungsvorschriften durch die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und Rundschreiben des Dezernates Finanzen und der Stadtkämmerei oder durch Anweisungen des Stadtkämmerers den jeweiligen städtischen Aufgaben und Bedürfnissen angepasst werden. Bei Konsolidierungsmaßnahmen eines Fachbereichs ist die Gesamtauswirkung im "Konzern Stadt“ zu berücksichtigen. Das heißt: Ø Maßnahmen dürfen nur realisiert werden, wenn sie insgesamt wirtschaftlich sind; Ø es wird nur der positive Saldo als Konsolidierungsbeitrag angesetzt; Ø positiv betroffene Bereiche haben den belasteten Bereichen den entsprechenden Budget-Ausgleich zu geben. Für die Ausführung des Produkthaushaltes gelten folgende Budgetierungsregeln:
  6. Budgetierung Sofern in den Erläuterungen zur Produktgruppen keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten die nachstehenden Festlegungen: 1.
  7. Regelungen für die Hauptgruppen der Erlöse und Kosten und für investive Maßnahmen (vertikale Ebene) 1.1.
  8. Erlöse/Einnahmen Die den Hauptgruppen 0 (mit Ausnahme der Steuern) und 1, sowie die den Gruppen 21, 22 und 27 (mit Ausnahme von Spenden, Erträgen aus Stiftungen und Sponsoring, weitergeleiteten Fördermitteln und Versicherungsentschädigungen) zugeordneten Erlöse sind voll budgetierbar. Das bedeutet, dass Mehrerlöse zur Kompensation von Mindererlösen und/oder von Mehrkosten innerhalb des jeweiligen Budgetbereichs verwendet werden können. Erlöse der Gruppen 25 und 27, soweit es sich um Spenden, Erträge aus Stiftungen und Sponsoring, weitergeleitete Fördermittel und Versicherungsentschädigungen handelt, sind gezielt budgetierbar. Das bedeutet, dass Mehrerlöse die Ausgabeermächtigung erhöhen, Mindererlöse die Ausgabeermächtigung entsprechend einschränken. Erlöse aus Steuereinnahmen, der Gruppen 23, 24und 28 und der Hauptgruppe 3 mit Ausnahme der Erlöse im Bereich Gesamtpersonalrat und Gesamtfrauenbeauftragte, die voll budgetierbar sind, werden budgetneutral behandelt. Das bedeutet, dass Abweichungen im Haushaltsvollzug gegenüber den Einschätzungen im Haushaltsplan keinen Einfluss auf den Budgetbereich haben. Voll budgetierbare Mehrerlöse können für Mehrausgaben im Vermögenshaushalt verwendet werden. Das buchungstechnische Verfahren ist mit der Stadtkämmerei abzusprechen. Zweckgebundene Mehrerlöse und Mehreinnahmen können für Mehrkosten bzw. Mehrausgaben bei den entsprechenden Gegenpositionen verwendet werden. Mindererlöse reduzieren die Ausgabeermächtigungen. Im investiven Bereich können Mehreinnahmen für bewegliches Vermögen für zusätzliche Beschaffungsmaßnahmen eingesetzt werden. Mindereinnahmen reduzieren in entsprechender Höhe die Ausgabeermächtigungen. Mehreinnahmen bei Investitionszuschüssen und sonstige maßnahmenbezogene Einnahmen sind für die jeweilige Maßnahme zu verwenden. Mindereinnahmen reduzieren die jeweilige Ausgabeermächtigung. Alle übrigen Erlöse im investiven Bereich sind budgetneutral. 1.1.
  9. Kosten/Ausgaben Hauptgruppe 4, Personalkosten Die Haushaltsansätze sind im Budgetbereich gegenseitig deckungsfähig. Ersparte Mittel können zur Verstärkung der den Hauptgruppen 5, 6 und 7 zugeordneten Haushaltspositionen und zur Kompensation von Mindereinnahmen verwendet werden, wenn sichergestellt ist, dass sie nicht im Planungszeitraum zur Abdeckung der voraussehbaren Entwicklung (Stellenneuschaffung, Tarif- und Besoldungserhöhungen, strukturelle Veränderungen) benötigt werden. Gleiches gilt für die Finanzierung von Maßnahmen im investiven Bereich, wobei in diesen Fällen das Buchungsverfahren mit der Stadtkämmerei abzustimmen ist. Aus der Realisierung von kw-Vermerken, die bis einschließlich 31.12.1997 verfügt wurden, entstehende Personalkosteneinsparungen werden zur Haushaltskonsolidierung herangezogen. Freiwerdende Mittel aus der Realisierung von ab 01.01.1998 verfügten kw-Vermerken verbleiben in den Dezernats-/Fachbereichsbudgets. Hauptgruppe 5, Sachkosten Die Ansätze der Gruppe 50 sind innerhalb eines Budgetbereichs gegenseitig deckungsfähig und einseitig deckungsberechtigt zu Lasten aller voll budgetierbaren Erlös- und Kostenarten. Aktivierungspflichtige Bauunterhaltungsmaßnahmen sind im investiven Teil zu verrechnen; die Zuordnung der Kosten einer Einzelmaßnahme zum Verwaltungs- oder Vermögenshaushalt ist bei der Durchführung zu überprüfen. Sofern im Vermögenshaushalt zur Deckung der Maßnahme keine entsprechenden Veranschlagungen bestehen, sind nach Abstimmung mit der Stadtkämmerei Mittel aus dem Verwaltungshaushalt zuzuführen. Die übrigen Haushaltsansätze der Kostengruppe 5 sind - mit Ausnahme der Positionen für nicht abzugsfähige Vorsteuer, Fördermitteln und Spendenund der Verfügungsmittel nach § 11 GemHVO, die budgetneutral sind - voll budgetierbar. Ersparte Mittel können zur Verstärkung der Hauptgruppen 6 und 7 und zur Kompensation von Mindererlösen bzw. Mindereinnahmen eingesetzt werden. Gleiches gilt für die Finanzierung von Maßnahmen im investiven Bereich, wobei in diesen Fällen das Buchungsverfahren mit der Stadtkämmerei abzustimmen ist. Umschichtungen zu den Personalkosten (Gruppe 4) dürfen nur zur Kompensation von strukturellen Mehraufwendungen (Tarif- und Besoldungserhöhungen, Änderungen des Familienstandes, Dienstaltersstufensteigerungen etc.) vorgenommen werden; die Finanzierung zusätzlicher Stellen durch eingesparte Sachmittel ist nicht zulässig. Hauptgruppe 6, Zuweisungen und Zuschüsse Die Haushaltsansätze sind im Budgetbereich gegenseitig deckungsfähig. Hauptgruppen 7,8 und 9 Die diesen Hauptgruppen zugeordneten Haushaltsansätze sind mit Ausnahme der Internen Leistungsverrechnung für den Bereich Gesamtfrauenbeauftragte und Gesamtpersonalrat, die im Haushaltsvollzug voll budgetierbar sind, budgetneutral und unterliegen damit grundsätzlich keiner Deckungsfähigkeit. Bewegliches Vermögen Die Ansätze für die Beschaffung von beweglichem Vermögen sind innerhalb eines Budgetbereichs gegenseitig deckungsfähig. Ausgaben des Investitionsprogramms Die Aufteilung der Ansätze für sonstige Investitionen ergibt sich aus dem Investitionsprogramm. Die Ansätze sind im Budgetbereich gegenseitig deckungsfähig. Zur Ausführung des Haushaltes sind die in den jeweiligen Produktgruppen enthaltenen Planzahlen in dem Verfahren "MENTOR-Verteilung“ auf die den jeweiligen Erlös- und Kostenartengruppen zugeordneten Sachkonten zu verteilen. Bei der Verteilung dürfen (quasi im Vorgriff auf den Haushaltsvollzug) keine Sollveränderungen vorgenommen werden. Die vorstehenden Budgetierungsregeln gelten für alle den jeweiligen Erlös- und Kostengruppen zugeordneten Sachkonten. (s. Anhang) 1.
  10. Regelungen zur Budgetbereichsabgrenzung (horizontale Ebene) Alle Haushaltsansätze können unter Beachtung der Vorgaben für die einzelnen Erlös- und Kostenartengruppen innerhalb eines Dezernates auch über Produktgruppen hinweg umgeschichtet werden. Sollveränderungen innerhalb eines Produktbereichs über Dezernatsgrenzen hinweg sind im Einvernehmen der betroffenen Budgetbereiche zugelassen. Erlöse in Gebührenbereichen können nur zur Deckung der dort entstehenden Kosten eingesetzt werden. 1.
  11. Einzelfestlegungen für den Produktbereich 18, Soziales Erlösgruppen 04, 25 und 26 Mehrerlöse, die mit Zuschüssen korrespondieren (Erlösgruppe 04 und 25) wachsen den Kosten (Kostengruppe 62) zu. Hinter den Veranschlagungen zurückbleibende Erlöse mindern die Kostenermächtigung. Mehrerlöse, die mit Leistungen der Sozialhilfe u.ä. korrespondieren (Erlösgruppe 04 und 26) wachsen den Kosten (Kostengruppe 61) zu. Hinter den Veranschlagungen zurückbleibende Erlöse mindern die Kostenermächtigung. Kostenhauptgruppe 6: Die Mittel für Zuweisungen und Zuschüsse (Kostengruppen 62 und 63) sind innerhalb des Produktbereiches 18 – mit Ausnahme der Ansätze für Zuweisungen und Zuschüsse über deren Verwendung der Kinder- und Jugendhilfeausschuss entscheidet sowie der einnahmeabhängigen Verrechnungspositionen (siehe Anlage Übersicht über Zuschüsse und Zuweisungen im Produktbereich 18) – gegenseitig deckungsfähig. Die Mittel für Zuweisungen und Zuschüsse über deren Verwendung der Kinder- und Jugendhilfeausschuss entscheidet sind untereinander gegenseitig deckungsfähig. Innerhalb des Produktbereiches 18 sind die dem Grunde und der Höhe nach bzw. dem Grunde nach durch Gesetz und Rechtsverordnung festgelegten Pflichtleistungen nach Bundessozialhilfegesetz, Asylbewerberleistungsgesetz, Bundesversorgungsgesetz, Soldatenversorgungsgesetz, Unterhaltsvorschussgesetz, des Kinder- und Jugendhilfegesetz, Grundsicherungsgesetz u.a. produktgruppenübergreifend gegenseitig deckungsfähig (siehe Anlage Übersicht über die Leistungen der Sozialhilfe u. ä). Die in dem Produktbereich enthaltenen übrigen Veranschlagungen für Leistungen der Sozialhilfe u.ä. sind für dem Grund und der Höhe nach bzw. dem Grunde nach festgelegte Pflichtleistungen deckungsverpflichtet, im übrigen deckungsfähig. Diese Festlegungen gelten auch für die Erstattungen von sozialen Leistungen (Kostengruppe 60). Ausgenommen von den Festlegungen sind Hilfearten, bei denen die Leistungen durch Erlöse gedeckt sind. Diese sind jeweils gegenseitig deckungsfähig. 1.
  12. Sonstige Festlegungen Abweichungen von den vorstehenden allgemein gültigen Regelungen auf der vertikalen und horizontalen Ebene sind bei den Produktgruppen unter der Rubrik "Budgetierungsregeln“ dargestellt.
  13. Übertragbarkeit 2.
  14. Mehreinnahmen der Erlöshauptgruppe 1, der Erlösgruppen 21, 22, sowie ersparte Haushaltsansätze bei den Kostenhauptgruppen 4 und 5 mit Ausnahme der Positionen für nicht abzugsfähige Vorsteuer, Spenden etc. werden – sofern sie nicht zur Kompensation von Mindererlösen bzw. Mehraufwänden benötigt werden und wenn der Magistrat im Haushaltsvollzug keine abweichenden Regelungen trifft– in voller Höhe als Ausgaberest in das folgende Haushaltsjahr übertragen. 2.
  15. Mehrerlöse der Erlöshauptgruppe 0 (mit Ausnahme der Steuereinnahmen), der Erlösgruppen 24 - 28, sowie nicht verbrauchte Ansätze für nicht abzugsfähige Vorsteuer, Spenden etc. und Ansätze der Kostenhauptgruppe 6 können auf Antrag in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden. 2.
  16. Haushaltsansätze der Erlösgruppe 23, der Erlöshauptgruppe 3 mit Ausnahme der Kostenbeiträge für den Gesamtpersonalrat und die Frauenbeauftragte und der Kostenhauptgruppen 7,8 und 9 sind, mit Ausnahme der Ansätze für die Kostenbeiträge an den Gesamtpersonalrat und die Frauenbeauftragte, die automatisch übertragen werden, grundsätzlich nicht übertragbar. 2.
  17. Die ersparten Haushaltsansätze für bewegliches Vermögen werden in das folgende Haushaltsjahr übertragen, wenn sie nicht zur Deckung von Mindereinnahmen für bewegliches Vermögen benötigt werden. 2.
  18. Die nicht verausgabten Haushaltsansätze bei den Ausgaben des Investitionsprogramms sind auf Antrag übertragbar, wenn sie nicht zur Deckung von Mindereinnahmen bei den Einnahmen des Investitionsprogramms benötigt werden. 2.
  19. Die sonstigen nicht verausgabten Haushaltsansätze im investiven Teil sind auf Antrag übertragbar. 2.
  20. Für den Produktbereich 18, Soziales, gilt, dass die Übertragung ersparter Mittel aus den Kostengruppen 60 und 61 ist nur auf Antrag möglich ist.
  21. Weitere Vorschriften zur Ausführung des Haushaltsplans 3.
  22. Interne Leistungsverrechnung Sofern in Einzelbereichen noch keine Leistungsvereinbarungen abgeschlossen worden sind, dienen die Veranschlagungen im Haushaltsplan als Handlungsgrundlage. Die Beträge für die Interne Leistungsverrechnung sind von den Leistung erbringenden Ämtern bei den Leistung empfangenden Ämtern unterjährig anzufordern. Am Ende des Haushaltsjahres sind auf Basis der Ist-Werte bei Erlösen und Kosten der Gruppen 0 – 8, sowie der Sollwerte der Gruppe 9 (Interner Leistungsverrechnung) Spitzabrechnungen von den Leistung erbringenden Ämtern vorzunehmen. Diese Spitzabrechnungen dienen als Grundlage für die Festlegung der Beträge aus Interner Leistungsverrechnung für künftige Haushaltsjahre. 3.
  23. Ankauf von Grundstücken Grundstücke, die nicht der allgemeinen Grundstücksbevorratung, sondern bestimmten Zwecken (Kindergärten, Schulen, Straßen etc.) dienen, können nur dann durch das Liegenschaftsamt im Auftrag anderer Dezernate angekauft werden, wenn diese Dezernate im Ankaufsjahr über entsprechende Veranschlagungen im Haushaltsplan verfügen. 3.
  24. Aufnahme von Maßnahmen in das Investitionsprogramm Für die Aufnahme neuer Maßnahmen in das Investitionsprogramm sind qualifizierte Kostenschätzungen unabdingbar. Die Kostenschätzungen sind nach Kostengruppen regelmäßig bis zur
  25. Ebene der Kostengliederung) mit dem Prüfvermerk des Revisionsamtes der Stadtkämmerei vorzulegen. Die hierfür erforderlichen Planungsmittel sind bereitzustellen. Hierzu sind detaillierte Folgekostenberechnungen vorzulegen und verbindliche Aussagen über deren künftige Finanzierung zu treffen. Die Priorisierung der Maßnahmen erfolgt über die Festlegung des Investitionsprogramms. Voraussetzung für die Umsetzung einer Investition ist die Vorlage einer Bau- und Finanzierungsvorlage auf Basis der Ausführungsplanung nach DIN 276/277. 3.
  26. Sachkontenplan Für die Ausführung des Haushaltsplans ist der als Anhang zu diesen Vorschriften abgedruckte Kontenplan zu verwenden. 3.
  27. Ausnahmen von der Einzelbewilligung im Vermögenshaushalt Die der Erneuerung und Erweiterung dienenden Veranschlagungen und die Ansätze zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Anbau-, Erschließungs-, Erschließungssicherungsverträgen und dergleichen unterliegen keiner Einzelbewilligung. 3.
  28. Buchung auf Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungen im Vermögenshaushalt, die zum Zeitpunkt der Bestellung voraussichtlich erst in Folgejahren kassenwirksam werden, sind zu Lasten veranschlagter Verpflichtungsermächtigungen zu buchen. 3.
  29. Neuzuordnungen zu Betrieben Gewerblicher Art In Bereichen, die neu den Betrieben gewerblicher Art zugeordnet werden, verringern sich die verfügbaren Mittel um die gesondert nachzuweisenden Vorsteuerbeträge. Bei Planansätzen im Bereich der Betriebe gewerblicher Art, die aus diesen Sachkonten auszusondern sind, sind Mehrausgaben in Höhe der dem Entgelt zugeschlagenen Mehrwertsteuer zugelassen. 3.
  30. Kalkulatorische Kosten, Rücklagenentnahmen u. ä. Zur Verrechnung von kalkulatorischen Kosten, von Zinsen in laufender Rechnung bei der Stadtkasse, von Buchungen im Rahmen der Internen Leistungsverrechnung, von Buchungen zwischen Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt, von Zuführungen zu und von Entnahmen aus Rücklagen, Gebühren- und Beitragsausgleichsrückstellungen sind Buchungen in Höhe der errechneten Werte zulässig. 3.
  31. Zweckgebundene Erlöse/Einnahmen Zur zweckentsprechenden Verwendung von Mitteln aus Schadenersatzleistungen, Nachlässen, zweckgebundenen Spenden oder sonstigen zweckgebundenen zur Verfügung stehenden oder erhobenen Geldern sowie von in Rücklagen angesammelten Mitteln können die notwendigen Ausgaben in Höhe der Einnahmen auch bei den Produktgruppen geleistet werden, bei denen solche Verrechnungsmöglichkeiten nicht eingeplant waren. Das gilt bei Fällen bis zum Haushaltsjahr 2002 auch, wenn die Abwicklung über das Haushaltsjahr, in dem die Mittel zugeflossen sind, hinausgeht. Ab dem Haushaltsjahr 2003 sind in diesen Fällen Reste zu beantragen. Die zugelassenen Leistungen berücksichtigen auch die zu buchenden Mehrwertsteuerbelastungen. 3.
  32. Mehrausgaben Über nach § 100 HGO zulässige Mehrausgaben entscheidet bis 50.000 € die Stadtkämmerei bis 500.000 € der Magistrat über 500.000 € die Stadtverordnetenversammlung Bei gesetzlichen oder vertraglichen Leistungen und bei Personalausgaben ist die Stadtkämmerei ermächtigt Mehrausgaben zuzulassen, wenn die Deckung gewährleistet ist. Ausgaben bei an Bund und Land zu leistende Steuern und Abgaben, bei der Gewerbesteuerumlage, der Krankenhausumlage, der Verbandsumlage des Landeswohlfahrtsverbandes, der Verbandsumlage des Planungsverbandes Rhein Main, der Gesellschaftsumlage des Rhein-Main-Verkehrsverbundes, der Umlage für den Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd, für Zinsen und Tilgung zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung aus Darlehensaufnahmen und Derivate - Geschäften sowie für Ausgleichszahlungen aus Darlehensverkäufen sind in der erforderlichen Höhe genehmigt. Entsprechendes gilt für Rückzahlungsverpflichtungen einschließlich Zinsen aufgrund von Zuwendungen oder ähnlichen Leistungen. Bei Anträgen auf Bewilligung von Mehrausgaben, die aus Mitteln der Stellplatzablöse gedeckt werden sollen, ist die Stellungnahme des Stadtplanungsamtes einzuholen. 3.
  33. Verpflichtungen mit Wirkung über das Haushaltsjahr hinaus. Zur geordneten Unterhaltung und zur Absicherung eines kontinuierlichen Betriebes der Gemeindeeinrichtungen, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und rechtlichen Verpflichtungen dürfen bei fortdauernden Aufgaben nur die bei sparsamster Verwaltung notwendigen Verpflichtungen mit Wirkungen über das laufende Haushaltsjahr hinaus eingegangen oder zu Lasten der dem folgenden Haushaltsjahr zuzuordnenden Ausgaben und unter Beachtung der Zielvorgaben und Beschränkungen des Konsolidierungsprogramms festgelegt werden. 3.
  34. Veränderung von Planansätzen bei organisatorischen Veränderungen. Bei Organisationsänderungen sind mit Zustimmung der Stadtkämmerei Sollveränderungen zugelassen. 3.
  35. Umsetzung von Konsolidierungsvorgaben im Personalbereich Zur Umsetzung der Auflagen der Aufsichtsbehörde zur Haushaltskonsolidierung können die notwendigen personalwirtschaftlichen und dienstrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden. Die nähere Ausführung wird durch Beschluss des Magistrats geregelt. 3.
  36. Abgabe von Vermögensgegenständen Zur Abgabe stadteigener, beweglicher, entbehrlicher, noch verwendbarer Vermögensgegenstände an Dritte ist, soweit für die einzelnen Bereiche nichts anderes bestimmt ist, bei einem Einzelverkaufswert bis 10.000 € die Einwilligung des Amtsleiters, bis 25.000 € die Einwilligung des Dezernenten, bis 50.000 € die Einwilligung des Magistrats über 50.000 € die Einwilligung der Stadtverordnetenversammlung einzuholen. Die Verwertung von Altstoffen, z. B. Schrott, Altpapier usw. fällt nicht unter diese Regelung. 3.
  37. Beauftragung von Gutachten Aufträge zur Erstellung von Gutachten und Untersuchungen mit einem Auftragswert/Gesamtauftragswert über 5.000 € werden vor Vergabe dem Haupt- und Finanzausschuss zur Genehmigung und Mittelfreigabe vorgelegt. Dies gilt nicht für Gutachten und Untersuchungen, deren Erstellung nach Art und Umfang rechtlich oder die aufgrund von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung vorgegeben sind sowie für Grundstücks- oder Gebäudewertermittlungen; diese sind dem Haupt- und Finanzausschuss vor Auftragsvergabe zur Kenntnis zu geben. Nach Ablauf eines Vierteljahres informiert der Magistrat über alle in Auftrag gegebenen Gutachten und Untersuchungen mit einem Auftragswert / Gesamtauftragswert von unter 5.000 € in einem Magistratsbericht. 3.
  38. Doppisch buchende Bereiche. Diese Regelungen gelten analog auch für doppisch buchende Bereiche. 2 . Aufgrund § 115 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. 1992 I, S. 534) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.06.2002 (GVBl. I 2002, S. 342) werden die Haushaltspläne für das Haushaltsjahr 2003 a.) der Gemeindlichen Bestattungshilfe Bergen-Enkheim im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 4 T€ in der Ausgabe auf 4 T€ b.) Der Zusatzversorgungskasse Frankfurt am Main im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 101.432 T€ in der Ausgabe auf 101.432 T€ im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 12.084 T€ in der Ausgabe auf 12.084 T€ festgesetzt. Es gilt der von der Gemeindevertretung am beschlossene Stellenplan. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushaltsplan der Stadt Frankfurt am Main sinngemäß. 3 . Gemäß § 115 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. 1992 I, S. 534) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.06.2002 (GVBl. I 2002, S. 342) und § 5 in Verbindung mit § 15 Eigenbetriebsgesetz in der Fassung vom
  39. Juni 1989 (GVBl. I, S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom
  40. Dez. 2000 (GVBl. I S. 542), trifft die Stadtverordnetenversammlung zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe für das Haushaltsjahr 2003 folgende Feststellungen: a.) Marktbetriebe Der Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2003 wird in Einnahmen und Ausgaben mit je 27.502.000 € beschlossen. Der Voranschlag für den Verlust im Erfolgsplan wird für 2003 mit 253.680 € beschlossen. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2003 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplanes erforderlich ist, wird auf 26.055.880 € festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2003 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 30.000.000 € festgesetzt. Die Stellenübersicht wird festgestellt. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushaltsplan der Stadt Frankfurt am Main sinngemäß. b.) Hafenbetriebe Der Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2003 wird in Einnahmen mit 13.533.000 € und in Ausgaben mit 13.533.898 € beschlossen. Der Voranschlag für den Gewinn im Erfolgsplan 2003 wird mit 615.311 € beschlossen. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2003 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplanes erforderlich ist, wird auf 0 € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird für das Wirtschaftsjahr 2003 auf 3.554.000 € festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die dem Wirtschaftsjahr 2003 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000.000 € festgesetzt. Die Stellenübersicht wird festgestellt. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushaltsplan der Stadt Frankfurt am Main sinngemäß. c.) Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main Der Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2003 wird in Einnahmen und Ausgaben mit 27.282.321,40 € beschlossen. Der Voranschlag für den Verlust im Erfolgsplan wird für 2003 mit 23.356.457,36 € beschlossen. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2003 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplanes erforderlich ist, wird auf 2.045.167,75 € festgesetzt. Die Betriebskommission hat dem Wirtschaftsplan 2003 am • zugestimmt. Die Stellenübersicht wird festgestellt. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushaltsplan der Stadt Frankfurt am Main sinngemäß. d.) Stadtentwässerung Frankfurt am Main Der Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2003 wird in Einnahmen und Ausgaben mit je 70.774.168-€ beschlossen. Der Voranschlag für den Gewinn im Erfolgsplan wird 2003 mit 1.175.615 € beschlossen. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2003 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplanes erforderlich ist, wird auf 42.568.237 € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird für das Wirtschaftsjahr 2003 auf 27.545.000 € festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die dem Wirtschaftsjahr 2003 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 20.000.000 € festgesetzt. Die Betriebskommission hat dem Wirtschaftsplan 2003 am17.06.2002zugestimmt. Die Stellenübersicht wird festgestellt. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushaltsplan der Stadt Frankfurt am Main sinngemäß. e.) Volkshochschule Frankfurt am Main Der Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2003 wird in Einnahmen und Ausgaben mit 10.658.050 € beschlossen. Der Voranschlag für den Verlust im Erfolgsplan wird für 2003 mit 10.226.000 € beschlossen. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2003 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplanes erforderlich ist, wird auf jeweils 0 € festgesetzt. Die Stellenübersicht wird festgestellt. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushaltsplan der Stadt Frankfurt am Main sinngemäß. 4 . Gemäß § 115 Absatz 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. 1992 I, S. 534) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.06.2002 (GVBl. I 2002, S. 342) und § 2 Absatz 3, Satz 2 des Hessischen Krankenhausgesetzes vom
  41. Dez. 1989 (GVBl I, S. 452), zuletzt geändert durch Gesetz vom
  42. Jun.2002 (GVBl. I, S. 342), in Verbindung mit § 3 der Krankenhausbetriebs-Verordnung vom
  43. Nov. 1991 (GVBl. I s. 354) und dem Eigenbetriebsgesetz in der Fassung vom
  44. Juni 1989 (GVBl. I, S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom
  45. Dez. 2000 (GVBl. I S. 542), trifft die Stadtverordnetenversammlung zu dem Wirtschaftsplan 2003 der öffentlichen Einrichtung, für die auf Grund gesetzlicher Vorschriften Sonderrechnung geführt wird, folgende Feststellungen: Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst Der Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2003 wird in Einnahmen und Ausgaben mit je 27.524.903 €, beschlossen. Der Voranschlag für den Verlust im Erfolgsplan wird für 2003 mit 6.338.000 €, beschlossen. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2003 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplanes erforderlich ist, wird auf 11.960.000 € festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die dem Wirtschaftsjahr 2003 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 50.000.000 € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird für das Wirtschaftsjahr 2003 auf 0 € festgesetzt. Die Stellenübersicht wird festgestellt. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushaltsplan der Stadt Frankfurt am Main sinngemäß. 5 . Die Finanzplanungen der Sondervermögen und die ihnen zu Grunde liegenden Investitionsprogramme werden beschlossen. 6 . Es dient zur Kenntnis, dass die Eigenbetriebe und die auf finanzielle Stützung durch die Stadt angewiesenen Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung der Stadt gehalten sind, ihre wirtschaftliche Situation weiter zu verbessern bzw. alternative Vorschläge zur Minderung der ausgewiesenen Unterdeckungen vorzulegen. 7 . Das der Finanzplanung zu Grunde liegende Investitionsprogramm zur Abwicklung beschlossener Maßnahmen und darüber hinaus zur Gewährleistung der Durchführung von aktivierungsfähiger Bauunterhaltungsarbeiten, Baugebietserschließungen, dringend erforderlicher Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Erhaltung der Umweltstandards sowie zur Realisierung von Investitionen für Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere für Schulen und Kindertagesstätten, wird beschlossen. Der Stadtverordnetenversammlung dient zur Kenntnis, dass die Annahmen über den Geldabfluss, die zeitliche Abwicklung des Investitionsprogramms neben der Erfüllung der technischen Voraussetzungen und Bedingungen unter den Prämissen erfolgen, dass . bei von Bund, Land und sonstigen Dritten mitfinanzierten Projekten der rechtzeitige und vollständige Eingang der nach Art und Umfang veranschlagten Leistung gesichert werden kann; . einschränkende Begrenzungen der Kreditaufnahmen im Investitionszeitraum bis 2005 nicht erfolgen, . in den jeweiligen Haushaltsjahren ausreichende haushaltsrechtliche Ermächtigungen für die Kreditaufnahmen zur Verfügung stehen, . das erforderliche Fremdkapital zu beschaffen ist und . die Folgekosten aus den Investitionen und Investitionsförderungen die im Konsolidierungsprogramm festgelegten Begrenzungen grundsätzlich eingehalten werden. 8 . Die nach § 101 HGO für den Zeitraum bis 2006 als aktualisierte Fassung des Konsolidierungsprogramms vorgelegte Finanzplanung dient zur Kenntnis. Sie ist der weiteren mittelfristigen Finanzplanung und den Haushaltsplänen des Konsolidierungszeitraums zu Grunde zu legen. 9 . Wegen der aufgrund der schwierigen finanziellen Situation der Stadt bis in den November dauernden Konsolidierungsbemühungen auf Magistratsebene, konnten die erzielten Zuschussreduzierungen in den einzelnen Budgetbereichen wegen der engen terminlichen Vorgaben nur im Zahlenteil, aber nicht mehr auf der Leistungsseite berücksichtigt werden. Weiterhin müssen Kostenreduzierungen bei leistungserbringenden Ämtern im Rahmen der Internen Leistungsverrechnung an die Leistung abnehmenden Ämter weiter gegeben werden. Eine entsprechende Neuberechnung wird bis zum Endausdruck erstellt. Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, das Notwendige zu veranlassen.
  46. Zum Sachstand hinsichtlich der Erfüllung der Auflagen der Aufsichtsbehörde zum Haushalt 2002 für das Haushaltsjahr 2003 wird wie folgt berichtet:
    • Die vorgegebene Reduzierung der Personalausgaben zwischen 01.09.2002 und 31.12.2003 um 0,5% wurde erreicht und darüber hinaus eine weitere Reduzierung für 2004 um 0,5 % in die Finanzplanung eingearbeitet. Darüber hinaus hat der Magistrat eine unbefristete Wiederbesetzungssperre sowohl für die Kämmereiverwaltung als auch für die Eigenbetriebe (mit Ausnahme der Städtischen Kliniken Höchst) beschlossen.
    • Die Gebührenhaushalte Abfallentsorgung und Friedhofs- und Bestattungswesen sind im Finanzplanungszeitraum jahresbezogen ausgeglichen dargestellt. Darüber hinaus ist im Finanzplanungszeitraum ein vollständiger Abbau der aufgelaufen Defizite eingeplant.
    • Die Einnahmen im Bereich Kindertagesstätten wurden um 1,2 Mio. € erhöht. Darüber hinaus geht die Finanzplanung von weiteren jährlichen Anpassungen von 2,5 % aus.
    • Die Aufwendungen im kulturellen Bereich wurden um ca. 0,8 Mio. € reduziert.
    • Der Zuschuss an die Saalbau GmbH wurde um 4 Mio. € reduziert.
    • Im Konsolidierungsprogramm zum Vermögenshaushalt ist der Erlös aus der Veräußerung der FSG-Anteile in Höhe eines Teilbetrages von 40 Mio. € zur Schuldenreduzierung eingesetzt. Der Restbetrag von 10 Mio. € wird zur Förderung des Wohnungsbaus eingesetzt.
    • Der Zuschuss an den Zoo wurde um 0,5 Mio. € verringert.
    • Der Zuschuss an die VHS wurde um 0,25 Mio. € reduziert.
    • Die Konsolidierungsvorgabe von zusätzlich 60 Mio. € gegenüber 2002 wurde erfüllt.
    • Weitere Einsparungen in 2004 und 2005 von jeweils 70 Mio. € sind im Finanzplanungszeitraum noch nicht eingearbeitet. Es dient zur Kenntnis, dass der Innenminister die Bewerbung der Stadt Frankfurt als Ausrichter der Olympischen Spiele 2012 ausdrücklich genehmigt und damit die Voraussetzung für eine Berücksichtigung in der Finanzplanung bis 2006 ermöglicht hat. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass zum Erreichen der Vorgaben der Aufsichtsbehörde u. a eine Umwandlung der Schwimmbäder in eine Gesellschaft und Übertragung dieser an die Stadtwerke Holding, Schaffung eines Stadtbauamtes im Rahmen einer Neuorganisation der bauenden Ämter, verbunden mit der Übertragung des Stadtbahnbauamtes an die VGF und eine Eingliederung der Saalbau GmbH in die Wohnungsbau Holding angestrebt ist. Das hieraus erwartete Entlastungsvolumen für den städtischen Haushalt von ca. 25,5 Mio. € ist bereits in das Planwerk eingearbeitet. Darüber hinaus wurden die Betriebsmittelzuschüsse an die Städtischen Kliniken Höchst im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zeitlich gestreckt. Die hieraus resultierende temporäre Entlastung des Haushaltes bis zum Jahr 2006 beträgt für 2003 rd. 6,3 Mio. €. 11 . Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass das Hessische Ministerium des Innern und für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz per Erlass die Einführung der doppelten Buchführung in Teilen der Stadtverwaltung zugelassen hat. Im Haushaltsjahr 2003 werden folgende Ämter doppisch buchen: Branddirektion Städtische Bühnen Stadtgesundheitsamt Sport- und Bäderamt Umweltamt Die genannten Bereiche können wie Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit Sonderrechnung im Sinne von § 115 Abs. 1 Nr. 3 HGO geführt werden. Auf die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der o. g. Bereiche ist der zweite Teil des Eigenbetriebsgesetzes entsprechend anzuwenden. Die Beschlussfassung über die Wirtschaftspläne obliegt der Stadtverordnetenversammlung. Es ist sicherzustellen, dass statistische Vorgaben weiterhin erfüllt werden. Auf die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften wird verwiesen. 12 . Die Vorbereitung neuer Investitionsmaßnahmen durch Vergabe von Gutachten, Untersuchungen, Planungen, Kostenermittlungen usw. durch Dritte im Konsolidierungszeitraum ist weiterhin von Einzelentscheidungen der Stadtverordnetenversammlung abhängig. 13 . Es dient zur Kenntnis, dass bis 2006 ein kumuliertes Gesamtdefizit von 1.625 Mio. € erwächst. Hierin sind u.a. die Pflichtzuführungen an den Vermögenshaushalt von rd. 345 Mio. € enthalten. 14 . Für die Aufnahme neuer Maßnahmen in das Investitionsprogramm sind vorhergehende Beschlussfassungen über die Investitionsvorhaben auf Grundlage qualifizierter Kostenschätzungen unabdingbar. Die Kostenschätzungen sind detailliert nach Leistungsebenen (Gewerke) oder nach Kostengruppen (mindestens bis zur
  47. Ebene der Kostengliederung) vorab der Stadtkämmerei und dem Revisionsamt zur Prüfung vorzulegen. Die über die Phase der Vorplanung (2. Planungsphase nach HOAI) hinausgehenden Bauplanungsschritte sind, unabhängig von einer Einzelveranschlagung im Investitionsprogramm, vor Auftragsvergabe von der Stadtkämmerei zu genehmigen. Nach Vorlage der Planungsunterlagen ist, vor allem im Hinblick auf eine unerlässliche Liquiditätssteuerung, vor Verpflichtung und Verwendung der veranschlagten Mittel erneut eine Freigabe durch die Stadtkämmerei zu beantragen. Zu den genannten Planungs- und Ausführungssschritten sind detaillierte Folgekostenberechnungen jeweils aktualisiert vorzulegen und verbindliche Aussagen über deren künftige Finanzierung zu treffen. 15 . Auf die als Anlage beigefügten Austauschseiten im Zusammenhang mit der Einarbeitung des M-Vortrages M 267 (Verkauf der FSG-Anteile) wird hingewiesen. II. Die Stadtkämmerei wird beauftragt, die Haushaltssatzung und, soweit erforderlich, die Feststellungsvermerke für die Sonderhaushalte und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe sowie den Wirtschaftsplan der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main – Höchst der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile vorzulegen, nach Eingang der Genehmigung die Haushaltssatzung bekannt zu machen und Empfehlungen zur Durchführung der Haushalts- und Wirtschaftspläne im Rahmen der Konsolidierungsvorgaben einzubringen. Anlage Begruendung (ca. 644 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 03.01.2003, OF 238/2

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Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Dezember 2002Sie sind hier
    MM 280Haushaltsplan und Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 2003, Investitionsprogramm 2003-2006 Finanzplanung in der Form Konsolidierungsprogramm 2006
    Magistratsvortrag
  2. 3. Januar 2003OFOF 238/2Zuschüsse an Einrichtungen der Jugendarbeit Nachbarschaftsheim Bockenheim e.V.Ortsbeiratsantrag · SPD
  3. 13. Januar 2003EAEA 2Verwaltungshaushalt 2003 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.5 Hilfen und Leistungen für junge Menschen und ihre Familien Zuschüsse an Einrichtungen der Jugendarbeit Nachbarschaftsheim Bockenheim e.V.Etatanregung
  4. 13. Januar 2003EAEA 1Verwaltungshaushalt 2003 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.1 Einwohnerangelegenheiten Keine Schließung des Bürgeramtes BockenheimEtatanregung
  5. 25. Juni 2003STST 826Verwaltungshaushalt 2003, Produktbereich 18 Soziales, Produktgruppe 18.5 Hilfen und Leistungen für junge Menschen und ihre Familien Zuschüsse an Einrichtungen der Jugendarbeit Nachbarschaftsheim Bockenheim e. V.Stellungnahme
  6. 11. Juli 2003BB 538Keine Schließung des Bürgeramtes BockenheimMagistratsbericht
  7. 20. Oktober 2003BB 857Hauptwache: Rechtzeitig Nägel mit Köpfen machenMagistratsbericht
  8. 2. April 2004BB 226Hauptwache: Rechtzeitig Nägel mit Köpfen machenMagistratsbericht
  9. 3. Mai 2004BB 280Mehr Autonomie für SchulenMagistratsbericht
  10. 8. Oktober 2004Antwort des Magistrats · nach 94 WochenBB 678Maßnahme: Verkehrsberuhigung HauptwacheMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf35 Beratungen
OBR 2
Sitzung 17 · 13.01.2003
TO I, TOP 13
Angenommen
Etatanregung EA 1 2003 Etatanregung EA 2 2003 1. Der Vorlage M 280 wird nur mit der Maßgabe zugestimmt, dass in der Produktgruppe 11.1 - Einwohnerangelegenheiten - die Schließung des Bürgeramtes in Bockenheim nicht realisiert wird. 2. Die Vorlage OF 238/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrünePDS
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und PDS gegen FDP (= Ablehnung)

KAV
Sitzung 13 · 13.01.2003
TO II, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 280 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 4
Sitzung 17 · 14.01.2003
TO I, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 280 wird unter Hinweis auf die beschlossenen Etatanregungen zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDREP
Ablehnung:
PDS
Enthaltung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und REP gegen PDS (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE

OBR 1
Sitzung 17 · 14.01.2003
TO I, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 280 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUREP
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU und REP gegen GRÜNE (= Ablehnung)

OBR 6
Sitzung 17 · 14.01.2003
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 280 dient unter Hinweis auf EA 9 zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 18 · 14.01.2003
TO I, TOP 17
Beraten
Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 17 · 16.01.2003
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung des Haushaltsplans und der Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 2003 mit eingearbeitetem Investitionsprogramm bis 2006 und der Finanzplanung in Form eines aktualisierten Konsolidierungsprogramms bis 2006 ist abgeschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP

Ausschusses für Wohnungsbau und Wohnen
Sitzung 17 · 16.01.2003
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung des Haushaltsplans und der Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 2003 mit eingearbeitetem Investitionsprogramm bis 2006 und der Finanzplanung in Form eines aktualisierten Konsolidierungsprogramms bis 2006 ist abgeschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün
Sitzung 17 · 16.01.2003
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung des Haushaltsplans und der Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 2003 mit eingearbeitetem Investitionsprogramm bis 2006 und der Finanzplanung in Form eines aktualisierten Konsolidierungsprogramms bis 2006 ist abgeschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

OBR 12
Sitzung 17 · 17.01.2003
TO I, TOP 7
Abgelehnt
Die Vorlage M 280 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPD
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU (= Zustimmung)

OBR 15
Sitzung 17 · 17.01.2003
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 280 wird unter Hinweis auf die Etatanregungen zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
BFFREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF und REP (= Ablehnung)

Schulausschusses
Sitzung 17 · 20.01.2003
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung des Haushaltsplans und der Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 2003, des Investitionsprogramms 2003 bis 2006 und der Finanzplanung in der Form des Konsolidierungsprogramms 2006 ist abgeschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPE.l
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und E.L.

OBR 11
Sitzung 17 · 20.01.2003
TO II, TOP 1
Abgelehnt
Die Vorlage M 280 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneREP
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE und REP gegen CDU (= Annahme)

Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 17 · 20.01.2003
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung des Haushaltsplans und der Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 2003, des Investitionsprogramms 2003 bis 2006 und der Finanzplanung in der Form des Konsolidierungsprogramms 2006 ist abgeschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP

Gesundheitsausschusses
Sitzung 17 · 20.01.2003
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung des Haushaltsplans und der Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 2003, des Investitionsprogramms 2003 bis 2006 und der Finanzplanung in der Form des Konsolidierungsprogramms 2006 ist abgeschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Wirtschaftsausschusses
Sitzung 17 · 21.01.2003
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung des Haushaltsplans und der Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 2003, des Investitionsprogramms 2003 bis 2006 und der Finanzplanung in der Form des Konsolidierungsprogramms 2006 ist abgeschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Verkehrsausschusses
Sitzung 17 · 21.01.2003
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung des Haushaltsplans und der Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 2003, des Investitionsprogramms 2003 bis 2006 und der Finanzplanung in der Form des Konsolidierungsprogramms 2006 ist abgeschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP

Ausschusses für Jugend, Soziales, Seniorinnen und Senioren
Sitzung 17 · 21.01.2003
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung des Haushaltsplans und der Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 2003, des Investitionsprogramms 2003 bis 2006 und der Finanzplanung in der Form des Konsolidierungsprogramms 2006 ist abgeschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP

Ausschusses für Immigration und Integration
Sitzung 17 · 23.01.2003
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung des Haushaltsplans und der Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 2003, des Investitionsprogramms 2003 bis 2006 und der Finanzplanung in der Form des Konsolidierungsprogramms 2006 ist abgeschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

OBR 3
Sitzung 17 · 23.01.2003
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 280 wird unter Hinweis auf die hierzu beschlossenen Etatanregungen EA 26 bis EA 31 zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
5 GrüneCDUSPDFDP
Ablehnung:
1 Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung)

Sportausschusses
Sitzung 17 · 23.01.2003
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung des Haushaltsplans und der Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 2003, des Investitionsprogramms 2003 bis 2006 und der Finanzplanung in der Form des Konsolidierungsprogramms 2006 ist abgeschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

OBR 8
Sitzung 17 · 23.01.2003
TO I, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage M 280 wird unter Hinweis auf die Etatanregungen des Ortsbeirates zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF (= Ablehnung)

OBR 9
Sitzung 17 · 23.01.2003
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 280 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
GrünePDS
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und PDS

OBR 5
Sitzung 19 · 24.01.2003
TO I, TOP 21
Angenommen
Der Vorlage M 280 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Recht und Sicherheit
Sitzung 17 · 27.01.2003
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung des Haushaltsplans und der Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 2003, des Investitionsprogramms 2003 bis 2006 und der Finanzplanung in der Form des Konsolidierungsprogramms 2006 ist abgeschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

OBR 14
Sitzung 16 · 27.01.2003
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 280 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
4 CDUSPD
Ablehnung:
Grüne
Enthaltung:
1 CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: 4 CDU und SPD gegen GRÜNE (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

Frauenausschusses
Sitzung 17 · 27.01.2003
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung des Haushaltsplans und der Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 2003, des Investitionsprogramms 2003 bis 2006 und der Finanzplanung in der Form des Konsolidierungsprogramms 2006 ist abgeschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Ausschusses für Verwaltungsreform, Personal- und Organisationsangelegenheiten
Sitzung 17 · 27.01.2003
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung des Haushaltsplans und der Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 2003, des Investitionsprogramms 2003 bis 2006 und der Finanzplanung in der Form des Konsolidierungsprogramms 2006 ist abgeschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 18 · 28.01.2003
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung des Haushaltsplans und der Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 2003, des Investitionsprogramms 2003 bis 2006 und der Finanzplanung in der Form des Konsolidierungsprogramms 2006 ist abgeschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

OBR 7
Sitzung 17 · 28.01.2003
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 280 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 18 · 04.02.2003
TO I, TOP 5
Angenommen
Der Vorlage M 280 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 19 · 04.02.2003
TO I, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage M 280 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDWBE
Ablehnung:
GrüneFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, SPD und WBE gegen GRÜNE, FDP und fwf (= Ablehnung)

OBR 10
Sitzung 18 · 04.02.2003
TO II, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 280 wird unter Hinweis auf die hierzu beschlossenen Etatanregungen EA 62 und EA 63 zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 20 · 25.03.2003
TO I, TOP 4
Beraten
Punkt 4: Weiterhin werden die übrigen Festlegungen der M 280 vom 17.12.2002 beschlossen.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (9 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 mit den zahlenmäßigen Veränderungen: im Verwaltungshaushalt nach Anlage 1 im Vermögenshaushalt nach Anlage 2 die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan (in der durch die Vorlage NR 968 ergänzten Fassung) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlage 3) werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung. 3. Die angepasste Fassung der Haushaltssatzung (Anlage 6) einschließlich der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften und die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 7a bis 7h werden beschlossen. 4. Weiterhin werden die übrigen Festlegungen der M 280 vom 17.12.2002 beschlossen. 5. Das Investitionsprogramm wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Auswirkungen aus der Anlage 2 und 5 sowie aus den sonstigen beschlossenen Anträgen und Bewilligungen berücksichtigt und eingearbeitet werden. 6. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Finanzplanung in der Form des Konsolidierungsprogramms unter Berücksichtigung aller ergänzenden Beschlüsse zum Haushalt 2003 fortentwickelt wird. 7. Die in den Anlagen 4 und 5 dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen für den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Der Magistrat wird aufgefordert, diese Beschlüsse in die jeweiligen Entwürfe der Haushaltspläne einzuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse aus 2003 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 8. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats und des Investitionsprogramms Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen unter Beachtung der Beschlüsse zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 9. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 8 zusammengefasst sind.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Sonstige:
FAG (Votum im Plenum)REP (Ablehnung)ÖkoLinX-ARL (Ablehnung)E.l (Ablehnung)PDS (Votum im Plenum)BFF (Votum im Plenum)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP; FAG (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung) PDS und BFF (= Votum im Plenum)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 21 · 27.03.2003
TO I, TOP 6
Beraten
Informatorische Beratung der Vorlage M 280 in den Ausschüssen vom 16.01.2003 bis 30.01.2003, 1. Lesung Etatanträge der Fraktionen und des Jugendhilfeausschusses E 1 bis E 204, NR 944 (zu E 104), NR 945 (zu E 108) Etatanregungen der Ortsbeiräte EA 1 bis EA 66 Zu den Etatberatungen zurückgestellte Vorlagen: NR 109/01, NR 641/02, NR 698/02, NR 732/02, NR 762/02, NR 782/02, NR 810/02, NR 850/02, NR 864/02, NR 867/02 + NR 881/03, M 11/03, B 1018/02 zu Dezernat IV und V, B 1021/02 + NR 881/03, B 1030/02 + NR 906/03, B 1049/02, B 1119/02, B 1221/02 + OA 1079/02, B 1289/02, B 1301/02 + OA 1133/03 + OA 1140/03 + OA 1199/03 + OA 1202/03, B 1315/02, B 1366/02 + OA 1153/03, B 1447/02, B 1458/02, B 1462/02, B 79/03, OA 831/02, OA 929/02, OA 932/02, OA 1066/02, OA 1084/02, OA 1085/02, OA 1086/02, OA 1116/02, K 15/02 Ausschusssitzungen zur 2. Lesung vom 13.03.2003 bis 27.03.2003 Am 25./27.03.2003 findet die Abschlussbesprechung zum Etat 2003 und zum Stellenplan 2003 im Haupt- und Finanzausschuss statt. Der Ausschussbericht als Grundlage für die 3. Lesung wird dem Plenum schriftlich unterbreitet. Beschluss: 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 mit den zahlenmäßigen Veränderungen: im Verwaltungshaushalt nach Anlage 1 im Vermögenshaushalt nach Anlage 2 die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan (in der durch die Vorlage NR 968 ergänzten Fassung) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlage 3) werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung. 3. Die angepasste Fassung der Haushaltssatzung (Anlage 6) einschließlich der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften und die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 7a bis 7h werden beschlossen. 4. Weiterhin werden die übrigen Festlegungen der M 280 vom 17.12.2002 beschlossen. 5. Das Investitionsprogramm wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Auswirkungen aus der Anlage 2 und 5 sowie aus den sonstigen beschlossenen Anträgen und Bewilligungen berücksichtigt und eingearbeitet werden. 6. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Finanzplanung in der Form des Konsolidierungsprogramms unter Berücksichtigung aller ergänzenden Beschlüsse zum Haushalt 2003 fortentwickelt wird. 7. Die in den Anlagen 4 und 5 dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen für den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Der Magistrat wird aufgefordert, diese Beschlüsse in die jeweiligen Entwürfe der Haushaltspläne einzuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse aus 2003 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 8. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats und des Investitionsprogramms Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen unter Beachtung der Beschlüsse zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 9. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 8 zusammengefasst sind. 10. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Uwe Becker, Heymann, Paulsen, Stein, Schäfer, Langer, Halberstadt, Hübner, Brillante und Dr. Dähne dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Sonstige:
SPD (Annahme)Grüne (Annahme)FDP (Annahme)FAG (Ablehnung)REP (Ablehnung)PDS (Ablehnung)E.l (Ablehnung)Stadtv. Hübner (BFF)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. bis 9.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP (= Annahme) FAG, REP, PDS und E.L. (= Ablehnung) Stadtv. Hübner (BFF) beteiligt sich nicht an der Abstimmung. (Die Einzelvoten ergeben sich aus der beigefügten Liste sämtlicher Etatvorlagen)

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